Qualitätszirkel Niren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Universitätzmedizin Rostock

Universitätsmedizin Greiswald

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Singende Krankenhäuser

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

jkb

DHZB + Charité

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

FORTA

CIRS Bayern

Gender Medizin

lebensmittelwarnung.de

idw

Die Grenzen der Schweigepflicht

 „Die Grenzen der Schweigepflicht –

Eine gesetzliche Verpflichtung wird zur Haftungsfalle“

Am Mittwoch, 11. Dezember, findet von 15:00 bis 16:30 Uhr das letzte Online-Seminar der PWG-Seminare im laufenden Jahr statt: 

In „Die Grenzen der Schweigepflicht – Eine gesetzliche Verpflichtung wird zur Haftungsfalle“, mit Rechtsanwalt Hubert Klein, geht es um einen für Ärzte und Einrichtungen rechtlich heiklen Bereich.

Schweigepflicht und Datenschutz dienen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Danach entscheidet grundsätzlich nur der Patient, wann und inwieweit medizinische und persönliche Angaben über ihn offenbart werden dürfen.

Diese Verpflichtung führt gerade im Gesundheitswesen häufig zu Problemen. 

Denn die Zulässigkeit des „Offenbarens“ von Patienteninformationen ist rechtlich extrem eng umrissen. 

Die Breite des Datenschutzes oder die Geltung der Schweigepflicht auch gegenüber Ehegatten, Eltern, Betreuern ist in der Praxis häufig nicht oder nur unzureichend bekannt.

Hinzu kommmt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einerseits als weltweit stärkstes Datenschutz-Bürgerrecht gilt, aber andererseits auch als Schreckgespenst für EDV-Anwender. 

Aus alledem resultieren eklatante Rechtsverstöße, die – wie die steigende Zahl der Gerichtsprozesse belegt – zur straf- und zivilrechtlichen Haftung führen.

Straffen und verstärken Sie Ihre Organisation rechtssicher! 

Und zwar von der EDV-Ausrichtung bis zur Dienstanweisung für persönliche und telefonische Auskünfte nach außen.

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen