Medizin am Abend Berlin Fazit: Sinnvolle Neujustierung
"Mit dem neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff und
dem damit verbundenen Neuen
Begutachtungsassessment (NBA) wird die
Absicherung des Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit endlich auf ein
solides Fundament gestellt.
Damit wird eine längst überfällige
Neuausrichtung im Kabinettsentwurf zum
zweiten Pflegestärkungsgesetz des
Bundesgesundheitsministeriums vorgenommen. Nach jahrelanger fachlichen
und politischen Diskussion werden die
fünf Pflegegrade endlich Realität.
Es ist gut, dass
nicht mehr allein körperliche Beschwerden im
Vordergrund stehen, sondern künftig der ganze Mensch und sein Grad der
Selbständigkeit beurteilt wird," sagt Franz Knieps, Vorstand des BKK
Dachverbandes.
Es sei zu begrüßen, so Knieps, dass erstmals die
für eine
Feststellung von Pflegebedürftigkeit relevanten Kriterien in
einer einheitlichen Systematik erfasst werden.
Personen mit
kognitiven
und psychischen Beeinträchtigungen - beispielsweise Menschen, die an
Demenz erkrankt sind - werden nun
konsequent und systematisch in der
Pflegeversicherung und mit entsprechenden Leistungen berücksichtigt.
Nun
ist es notwendig, dass
die Pflegegrade mit dem Neuen
Begutachtungsassessment (NBA) sowohl für
die Pflegekassen als auch für
den
Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zügig umgesetzt
werden.
Durch diese Umstellung werden mehr Versicherte als bislang von
Leistungen der Pflegeversicherung profitieren.
Nicht zuletzt aufgrund
der
umfangreichen Bestandsschutzregelungen ist mit einer deutlichen
Kostensteigerung zu rechnen.
"Unsere Gesellschaft muss sich daran
messen lassen, welchen Wert sie der Würde des Menschen einräumt.
Speziell die Pflegepolitik der Zukunft muss darauf ausgerichtet sein,
allen Menschen mit Pflegebedarfen gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen. Es geht auch darum, dass Angehörige, die ihnen nahestehende
Menschen pflegen, ausreichend unterstützt werden," erklärt Franz
Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.
Das BKK System begrüßt,
dass der tatsächliche Präventions- und Rehabilitationsbedarf bei der
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK) stärker als bisher Berücksichtigung findet.
"Wir erwarten,
dass durch die Neuregelungen auch innovative Pflegekonzepte auf
Grundlage eines neuen Verständnisses von Pflege in der ambulanten und
stationären Versorgung Fahrt aufnehmen. So wird die Versorgung von
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, in 10 - 15 Jahren sicherlich
anders aussehen als heute," so Knieps.
Straffung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Viele
Pflegebedürftige, die durch ihre Angehörige zu Hause gepflegt werden,
können
kurzzeitig auf stationäre Pflege angewiesen sein.
Diese
Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig sein, wenn
pflegende
Angehörige eine kurzzeitige Auszeit nehmen müssen oder aber auch
nach
einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen. Eine weitere
Möglichkeit ist die Verhinderungspflege.
Sie beinhaltet den Einsatz
einer Pflegekraft als Ersatz für den pflegenden Angehörigen, wenn dieser
krank ist oder urlaubsbedingt ausfällt.
"Bislang werden
Kurzzeit- und Verhinderungspflege gesondert abgerechnet.
Das soll sich
ändern. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes setzen wir uns für
eine vereinfachte, flexiblere und bedarfsgerechte Inanspruchnahme
dieser Leistungen ein.
Der Versicherte kann nun mit seinen Angehörigen
selbst entscheiden, wie, wann und welche Art der Verhinderungspflege er
in Anspruch nehmen will. Diese Regelung ist nicht nur verständlicher,
sondern verringert deutlich den Verwaltungsaufwand der Pflegekassen",
meint Knieps.
Qualitätsausschuss: Neues Gremium der Pflegeversicherung
Bislang
werden Vereinbarungen, wie zuletzt die Anpassung der
Pflegetransparenzvereinbarung stationär (PTVS), fast ausschließlich auf
dem Weg des Schiedsverfahrens und damit als Kompromisslösung
herbeigeführt.
Hier soll ein Qualitätsausschuss Abhilfe schaffen. Der
BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich, dass damit die
Entscheidungsstrukturen im Bereich der Qualitätssicherung in der Pflege
weiterentwickelt werden sollen und befürwortet die Implementierung eines
Qualitätsausschusses.
Er soll das heutige Einstimmigkeitsprinzip
reformieren und die Entscheidungsstrukturen straffen.
Doch mit der
konkreten Ausgestaltung und der vorgesehenen personellen Besetzung des
Ausschusses sind die Betriebskrankenkassen nicht einverstanden.
"Wir
wollen keinen Qualitätsausschuss, dessen Vorsitz durch das
Bundesministerium für Gesundheit bestimmt wird.
Dies ist ein massiver
Eingriff in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Pflegeversicherung und
schafft eine unnötige Staatsnähe in dem Gremium.
Wir wollen einen
Ausschuss mit 26 Mitgliedern. Paritätisch sollen hier Vertreter der
Kostenträger und Leistungserbringer sitzen. Der Vorsitzende und die
unparteiischen Mitglieder sollen von Beginn an Beobachter mit
Beratungsfunktion sein.
Bei Uneinigkeit sollen die drei Unparteiischen
direkt und zeitnah - dann mit Stimmrecht ausgestattet - eine
Entscheidung mitunter taggleich herbeiführen können.
Wir glauben, dass
im Konfliktfall so schnellere und bessere Lösungen gefunden werden,"
erklärt Knieps.
Der BKK Dachverband vertritt 87
Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbände. Sie repräsentieren
rund zehn Millionen Versicherte.
Medizin am Abend Berlin DirektKontakt
BKK Dachverband e.V.
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Ansprechpartnerin
Andrea Röder
TEL (030) 2700406-302
FAX (030) 2700406-222
andrea.roeder @bkk-dv.de
Medizin am Abend Berlin Ergänzung:
Statement von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa):
"Das 2. Pflegestärkungsgesetz
bietet den heutigen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
beträchtliche Verbesserungen. Die Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffes, verbunden mit der Überleitung in die
neuen Leistungen, verschafft den Betroffenen Erleichterung.
Kritisiert
wird allerdings die drohende Absenkung von bis zu 300 Euro für die
Bewohner von Pflegeheimen in den niedrigen Pflegegraden.
Für die
vielen tausend Mitglieder des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste (bpa) ist das Gesetz eine aufwendige Herausforderung, die sie
bewältigen werden,
fast alle Regelungen und Verträge müssen neu
verhandelt und geändert werden.
Das Gesetz ist freilich nur die
eine Hälfte der Medaille.
Nach wie vor ungelöst ist das entscheidende
Problem der wachsenden Personalnot in den Pflegediensten und Heimen; ein
Problem, das von der Bundesregierung durch die beabsichtigte
Ausbildungs-Generalisierung noch verschärft würde.
Aufgegriffen hat die
Bundesregierung allerdings die Forderung des bpa, ein
Personalbemessungsverfahren, allerdings erst bis 2020, entwickeln zu
lassen.
Ein anderer Aspekt wird die Pflegeeinrichtungen, die
Pflegekräfte und die Gewerkschaften hart treffen.
Die Pflegesätze werden
für das Jahr 2016 eingefroren, die Pflegeeinrichtungen dürfen weder
über steigende Betriebskosten noch über beabsichtigte
Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten mit den Pflegekassen
verhandeln.
Eine Ohrfeige für die Träger und Beschäftigten."
Der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit
mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege,
der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert.
Die Mitglieder des bpa tragen die
Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000
Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege).
Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Medizin am Abend Berlin DirektKontakt
Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60,
www.bpa.de