Medizin am Abend Fazit: NADA sieht Einsatzmöglichkeiten des Blutstropfen-Tests im Hobbysport zur Dopingkontrolle,
Die Nationale
Anti-Doping-Agentur (NADA) schätzt, dass bald auch
Hobbysportler bei
Radrennen, Triathlons und Marathons auf Dopingsubstanzen getestet
werden.
Die Vorstandsvorsitzende der NADA, Andrea Gotzmann, sagte der
ARD-Recherche-Redaktion Sport: "Wir wollen den dopingfreien Sport und
das kann sich nicht nur auf die 7000 Spitzensportler im Test-Pool der
NADA beschränken." Für den neuen Dopingtest sieht Gotzmann gewisse
Einsatzmöglichkeiten auch im Breitensport, "einfach um mal ein
deutliches Zeichen zu setzen und zu evaluieren, was läuft denn
eigentlich tatsächlich im Sport".
Grundlage für die Ausweitung
der Dopingkontrollen auf den Hobbysport ist der neue, sogenannte
Blutstropfen-Test. Er eignet sich für die Einführung von
Dopingkontrollen im Breitensport besonders gut, weil für die Analyse
lediglich ein Tropfen Blut ausreicht.
Der Test ist kostengünstiger und
einfacher durchzuführen als die bisherigen Urin- und Blutkontrollen.
Nach
Aussage der NADA-Chefin geht es jetzt darum, allgemeingültige Regeln zu
formulieren, die dann anerkannt und von den Veranstaltern der
Breitensport-Rennen auch umgesetzt werden. Denkbar wäre, den Teilnehmern
die Zustimmung abzuverlangen, dass der Fall eines positiven
Dopingbefundes Konsequenzen hätte, so die NADA-Vorstandsvorsitzende.
Ob
man dann einem Freizeitsportler verbieten könne, weiterzulaufen oder
weiter an anderen Veranstaltungen teilzunehmen, das seien Fragen, die
geklärt werden müssten.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)
begrüßt die Forschung nach Alternativen zur klassischen Urin- und
Blutprobe, sagte Gotzmann.
Für den Einsatz des Blutstropfen-Tests
müssten aber einige Punkte geklärt werden, wie beispielsweise
Formalitäten der Probeabnahme. Sobald der Test von der WADA anerkannt
ist, soll er im Spitzensport dann ergänzend eingesetzt werden, weil
nicht die gesamte Bandbreite an Dopingsubstanzen mit dem Test
nachgewiesen werden können.
Nach Recherchen der
ARD-Recherche-Redaktion Sport könnte der neue Test dann auch bald bei
Ausdauer-Rennen im Breitensport zum Einsatz kommen. Auf Anfrage denken
tatsächlich mehrere Veranstalter darüber nach, anhand des neuen
Verfahrens Dopingkontrollen einzuführen bzw. die Zahl der Tests zu
erhöhen.
Der Chef von Ironman-Europa, Thomas Dieckhoff, sagte der
ARD-Recherche-Redaktion Sport: "Sollte der Test zugelassen werden,
werden wir umgehend die Einsatzmöglichkeiten bei Ironman-Rennen prüfen."
Andere Veranstalter von Rad-, Triathlon- und Marathon-Rennen in
Deutschland, Österreich und der Schweiz äußern sich dagegen skeptisch.
Sie sehen keine rechtliche Grundlage für Dopingtests bei Hobbysportlern,
gerade, wenn sie keinem Verein oder Verband angehören.
Auch die Kosten
und der organisatorische Aufwand seien weiterhin zu groß.
Außerdem
müssten Dopingkontrollen von einer unabhängigen Institution durchgeführt
werden, und nicht vom Veranstalter selbst, sonst wären sie nicht
seriös, so die Argumentation.
Medizin am Abend DirektKontakt:
ARD-Recherche-Redaktion Sport"
Sebastian Krause,
Sebastian.Krause@br.de
Erweiterter Hintergrund von Medizin am Abend:
Dopende Leistungssportler müssen künftig mit Haftstrafen rechnen. Das
sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines
Anti-Doping-Gesetzes
vor, der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird.
Laut dem Entwurf wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
bestraft, wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich
anwendet oder anwenden lässt“. Damit geht die Neuregelung über die
bisherigen „strafbewehrten Verbotsnormen“ im Arzneimittelgesetz (AMG)
hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das
Selbstdoping. Erfasst werden sollen durch das Anti-Doping Gesetz
„gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die
beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des
organisierten Sports zu verschaffen“, erläutert die Bundesregierung. In
der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es: „Die Norm dient dem Schutz
der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung
in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar.“
Gestärkt werden
soll durch den Entwurf auch die Stellung der Nationalen
Anti-Doping-Agentur (Nada). So soll eine neue Ermächtigung zur
Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nada
geschaffen werden. Ebenso wie Vorschriften für die Nada zur Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Laut Paragraf 8 des
Anti-Doping-Gesetzes dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Nada
„personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln,
soweit dies aus Sicht der übermittelnden Stelle für
disziplinarrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Dopingkontrollsystems der
Nada erforderlich ist und ein schutzwürdiges Interesse der von der
Übermittlung betroffenen Person nicht entgegensteht“.
Paragraf 9
sieht vor, dass die Nada berechtigt sein soll, personenbezogene Daten zu
erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, „soweit dies zur Durchführung
ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist“. Zu diesen Daten gehören
laut Gesetzentwurf auch Angaben zur Erreichbarkeit und zum
Aufenthaltsort von Sportlern, die zu dem von der Nada vorab festgelegten
Kreis von Sportlern gehören, die Trainingskontrollen unterzogen werden.
Nach Ansicht der Bundesregierung legitimiert der Entwurf auch
die Sportsgerichtbarkeit, indem in Paragraf 11 die grundsätzliche
Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen
Verbänden und Sportlern klargestellt werde. Konkret heißt es:
„Sportverbände und Sportler können als Voraussetzung der Teilnahme von
Sportlern an der organisierten Sportausübung Schiedsvereinbarungen über
die Beilegung von Rechtstreitigkeiten mit Bezug auf diese Teilnahme
schließen, wenn die Schiedsvereinbarungen die Sportverbände und Sportler
in die nationalen oder internationalen Sportorganisationen einbinden
und die organisierte Sportausübung insgesamt ermöglichen, fördern oder
sichern.“ Die Schiedsgerichtsbarkeit, so schreibt die Regierung in der
Begründung, sei als Streitbeilegungsmechanismus für die Teilnahme an der
organisierten Sportausübung „erforderlich, gängige Praxis und hat sich
grundsätzlich weltweit bewährt“.