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Verlängert Digitalis das Leben von Patienten mit Herzschwäche?

Medizin am Abend Fazit:

MHH-Kardiologie nimmt ersten Patienten in Studie zur Verbesserung der Therapie von Herzinsuffizienz auf (DIGIT-HF-Studie) 
 
Wissenschaftler der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) haben den ersten Patienten in ihre Studie zur Therapie der Herzschwäche (DIGIT-HF-Studie) eingeschlossen. Sie untersuchen, ob der Wirkstoff Digitoxin das Leben von Patienten mit einer bestimmten Form der Herzschwäche verlängern und ihre Krankenhausaufenthalte verringern kann. Digitoxin gehört zur Gruppe der Digitalis-Präparate, die ursprünglich aus dem Fingerhut gewonnen wurden.

Er erhöht die Kontraktionskraft des Herzens und kann bei ausgewählten Patienten zur Behandlung der Herzschwäche oder von Herzrhythmusstörungen eingesetzt werden. Professor Bauersachs und Privatdozent Dr. Udo Bavendiek, MHH-Klinik für Kardiologie und Angiologie, leiten die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit rund 3,2 Millionen Euro geförderte Studie, an der sich 40 Zentren beteiligen. Der Studienplan wurde mehrfach durch ein international besetztes Gutachtergremium geprüft und äußerst positiv eingestuft. Zwei weitere Jahre der Vorbereitung waren erforderlich, die Logistik aufzubauen, um diese Studie, in die etwa 2.200 Patienten eingeschlossen werden sollen, erfolgreich und unter absoluter Gewährleistung der Patientensicherheit durchzuführen. An der MHH ist außer den Kardiologen auch Professor Dr. Armin Koch, Direktor des MHH-Instituts für Biometrie, und das Hannover Clinical Trials Center (HCTC) beteiligt.

Herzschwäche (Herzinsuffizienz) ist eine ernstzunehmende Erkrankung, und die Prognose ist trotz der vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten schlecht. Digitalis wird seit fast zwei Jahrhunderten zur Behandlung der Herzinsuffizienz eingesetzt. „Überraschend ist, dass es nur eine einzige randomisierte, kontrollierte Studie zur Wirksamkeit dieses vielfach eingesetzten Arzneimittels gibt“, sagt Klinikdirektor Professor Bauersachs. „Offen ist zudem die Frage, ob nicht eine niedrigere Dosis einen wesentlichen Vorteil bringen kann. Unsere Arbeit ist wichtiger denn je, um Klarheit zu schaffen, unter welchen Bedingungen Digitalis das Leben von Herzschwachen verlängert und Krankenhausaufenhalte vermindert“, ergänzt er. „Wir untersuchen das Präparat Digitoxin in niedriger Dosis. Es hat im Vergleich zu dem häufiger eingesetzten Digitalis-Präparat Digoxin einige Vorteile, deren klinische Bedeutung noch nicht ganz klar ist.“ Empfehlungen für Digitalis-Präparate beruhen bisher auf einer zu schwachen Datenlage.

Das sieht man auch an einer gerade erschienene Meta-Analyse von Frankfurter Kardiologen, die zu der Schlussfolgerung kommt, dass eine Studie wie DIGIT-HF dringend benötigt wird. Neben der einzigen randomisierten Studie, die direkt die Behandlung mit Digitalis untersucht (und eine Verminderung der Krankenhauseinweisungen, aber keinen Effekt auf die Sterblichkeit sieht), gibt es lediglich epidemiologische Studien, die Patienten mit und ohne Digitalis-Behandlung vergleichen, oder Studien, die andere Ziele verfolgten, aber auch Patienten mit und ohne eine Begleittherapie mit Digitalis eingeschlossen haben.

Bei allen Bemühungen mögliche Störgrößen zu berücksichtigen, können leicht Verzerrungen auftreten, da die mit Digitalis behandelten Patienten älter und kränker sind und per se ein höheres Sterberisiko haben. Zudem ist in fast allen ausgewerteten Studien Digoxin angewendet worden. Doch gerade bei älteren Patienten sei die richtige Dosierung aufgrund von Nierenfunktionsstörungen schwierig, erläutern die Kardiologen:  

Oft ist der Digoxin-Spiegel im Blut zu hoch. 

Digitoxin hingegen werde über einen anderen Stoffwechselweg abgebaut.

„Unsere Studie zur Herzinsuffizienz soll die Datenlage verbessern und endlich Klarheit schaffen, wobei wir die Patienten im Studienverlauf optimal überwachen und das ganze Wissen zur Digitalis-Therapie in das Studiendesign eingebracht haben.“

Die Teilnehmer der DIGIT-HF-Studie leiden unter fortgeschrittener, chronischer Herzschwäche mit verminderter Pumpleistung der linken Herzkammer (systolische Herzinsuffizienz). 

In Deutschland sind davon bis zu zwei Millionen Menschen betroffen, es ist eine der häufigsten Ursachen für Tod und Krankenhausaufnahmen. Bei dieser Herzschwäche kann das Herz nur noch vermindert pumpen, was die körperliche Leistungsfähigkeit der Patienten stark eingeschränkt.

Der Wirkstoff Digitoxin wird auch ein Thema sein bei der 3. Hannover Herz Messe, einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte am 8. und 9. Mai 2015 im Hannover Congress Centrum. Das aktuelle Programm finden Sie unter http://www.hannover-herz-messe.de.


Medizin am Abend DirektKontakt:

Professor Dr. Johann Bauersachs, Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie, Telefon (0511) 532-3841, bauersachs.johann@mh-hannover.de
Stefan Zorn Medizinische Hochschule Hannover

Herzrhythmusstörungen und die Arrhythmien

Medizin am Abend Fazit:  Neue Erkenntnisse zur Entstehung von Herzrhythmusstörungen

Ein hoher Anteil der alternden Bevölkerung ist von Herzrhythmusstörungen betroffen. Kölner Wissenschaftler haben nun gezeigt, dass nur wenige Herzzellen mit eingeschränkter Funktion der Mitochondrien, den Kraftwerken der Zellen, genügen, um solche Arrhythmien auszulösen. 

Mitochondrien sind Zellorganellen, die in eine Vielfalt von Funktionen involviert sind. Sie sind “Kraftwerke der Zelle”, weil sie Nährstoffe in Energie umwandeln. Sie sind in die Steuerung des programmierten Zelltods involviert, wenn eine Zelle nicht mehr gebraucht oder sogar gefährlich für den Körper wird. Mitochondrien verfügen über eine eigene DNA (mitochondriale DNA, mtDNA), die im Verlauf des Alterungsprozesses Punktmutationen in ihrer Sequenz ansammelt oder große Anteile verliert (mtDNA-Deletionen). Steigt die Anzahl der so veränderten mtDNA-Kopien zu sehr an, kommt es zu einer dramatischen Störung der mitochondrialen Funktion und in Folge auch der Zellfunktion. Dieses Phänomen tritt in einzelnen Zellen vieler Organe während des Alterungsprozesses auf und führt zu einem „Gewebemosaik“ von einigen Zellen mit mitochondrialer Dysfunktion, die zufällig zwischen vielen normalen Zellen verteilt sind.

Bislang war noch nicht verstanden, ob diese wenigen Zellen mit beschädigten Mitochondrien für den altersbedingten Funktionsverlust von Geweben und Organen mit verantwortlich sein können. Daher hat der Kölner Wissenschaftler Dr. Olivier Baris in der Arbeitsgruppe von Prof. Rudolf Wiesner mit seinen Kollegen dieses Gewebemosaik im Kontext von Herzrhythmusstörungen untersucht. Um sich dieser Frage experimentell zu nähern, haben die Kölner Wissenschaftler Mäuse als Modellorganismen eingesetzt, in denen spezifisch im Herzen ein mutiertes mitochondriales Protein gebildet wird. Dieses Protein wird zur korrekten mtDNA-Vervielfältigung benötigt. In der Klinik führt dieselbe Mutation bei Patienten zur Anhäufung von mtDNA-Deletionen und zu einer schweren neurologischen Erkrankung. Dr. Oliver Baris hat sich mit seinen Wissenschaftler-Kollegen zunächst für die Untersuchung des Herzens entschieden, da dieses Organ besonders stark von der mitochondrialen Energieproduktion abhängt. Dr. Baris: „Vor allem die Häufigkeit von Herz-Rhythmusstörungen (Arrhythmien) steigt im Alter drastisch an und trägt entscheidend zur Morbidität und Mortalität in der älteren Bevölkerung bei“. Das mutierte Protein im Mausherzen führt tatsächlich zur Anhäufung von beschädigter mitochondrialer DNA und der Entwicklung eines Gewebemosaiks .

Die Analyse von Langzeit-Elektrokardiogrammen zeigt bei 18 Monate alten Mäusen typische Herz-Rhythmusstörungen, wie sie bei älteren Menschen beschrieben sind: Spontane vorzeitige Kontraktionen und Blockaden der elektrischen Erregungsausbreitung der Herzen, die sich unter Stress noch verstärken. Bei 12 Monate alten Mäusen mit dreimal weniger Zellen mit mitochondrialer Dysfunktion wurde kein erhöhtes Auftreten von Arrythmien beobachtet.

Die Ergebnisse geben Hoffnung für künftig neue therapeutische Ansätze. Dr. Baris fasst zusammen: „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass der Anteil von Herzzellen mit eingeschränkter mitochondrialer Funktion einen Schwellenwert überschreiten muss, um zur Funktionsstörung des Organs zu führen. Ein wesentliches Ergebnis war, dass keine anderen Zeichen kardialer Dysfunktion (erhöhte Vernarbung, Vergrößerung der Herzen oder erniedrigte Pumpleistung) in den mutierten Herzen beobachtet werden konnte. Wir konnten also zeigen, dass die typischerweise im alternden menschlichen Herzen auftretende Neigung zu Rhythmusstörungen von der zufällig auftretenden Anhäufung von beschädigten Mitochondrien in wenigen einzelnen Zellen und dem daraus resultierenden Gewebemosaik hervorgerufen werden könnte“.

Die Herausforderung in der Zukunft ist, zu verstehen, wie die veränderte mitochondriale Funktion in einigen wenigen Herzzellen die Funktion des ganzen Organs beeinträchtigt.

Die Wissenschaftler erwarten, dass sich daraus neue pharmakologische Behandlungsstrategien für diese Störung der elektrischen Erregungsausbreitung im Herzen ableiten lassen – wichtige neue Erkenntnisse in der Alternsforschung des Exzellenzclusters CECAD.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Dr. Olivier Baris
Exzellenzcluster CECAD in der Universität zu Köln
Telefon +49 221 478-7901
olivier.baris@uni-koeln.de

Astrid Bergmeister MBA
Telefon + 49 (0) 221-478 84043
astrid.bergmeister@uk-koeln.de

Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.cecad.uni-koeln.de

360° TOP - Einladung zu Prof. Dr. med. Burkert Pieske - Charité am Sonntag, 17. Mai 2015 um 11.00 Uhr

Medizin am Abend Fazit

https://www.herzstiftung.de/medikamenten-pass

Was können wir aktiv für unsere Herzgesundheit tun und wie zeigen sich ernst zu nehmende Symptome? Kann der plötzliche Herztod auch junge Menschen treffen? Diese und andere Fragen beantwortet der Kardiologe Prof. Dr. Burkert Pieske in der nächsten Sonntagsvorlesung der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Das Herz des Menschen beginnt schon frühzeitig im Mutterleib zu schlagen. Bei einem Erwachsenen pumpt es dann pro Tag rund 10.000 Liter Blut durch die Gefäße, um sie mit Sauerstoff zu versorgen. Das komplexe System reagiert empfindlich auf Emotionen, Stress oder körperliche Bewegung. Kommt das innere Gleichgewicht jedoch dauerhaft aus dem Takt, führt das zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die in Deutschland immer noch die häufigste Todesursache sind.

Prof. Pieske, Direktor der Klinik für Kardiologie am Campus Virchow-Klinikum der Charité sowie Direktor der Klinik für Kardiologie am Deutschen Herzzentrum Berlin spricht über Risikofaktoren und vorbeugende Maßnahmen sowie über neue Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie.

Der Kardiologe geht insbesondere auf die Herzmuskelschwäche und deren Ursachen, wie Herzinfarkt und Herzklappenerkrankungen, ein.

Im Anschluss an den Vortrag steht der Referent für Fragen zur Verfügung.

Die Vorlesung „Herztod vermeiden!“ findet am Sonntag, den 17. Mai 2015 um 11 Uhr im Hörsaal Innere Medizin am Campus Charité Mitte, Charitéplatz 1 in 10117 Berlin (Geländeadresse Sauerbruchweg 2), statt. 


Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. Burkert Pieske
Direktor der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Kardiologie
Campus Virchow-Klinikum
t: +49 30 450 553 702

Positionspapier: Berufen und Versorgungsstrukturen der Heilmittelerbringer

Medizin am Abend Fazit: Stellungnahme der IB-Hochschule Berlin zum Positionspapier "Heilmittelerbringer direkter in die Versorgung einbinden" der CDU/CSU Bundestagsfraktion

In einem Positionspapier der AG Gesundheit der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, welches auf eine Initiative des Physiotherapeuten, Praxisinhabers und Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne zurückgeht, werden zahlreiche Forderungen aufgestellt. Diese stimmen auf den ersten Blick mit den Bemühungen vielfältiger Akteure der Verwissenschaftlichung und Akademisierung der Gesundheitsfachberufe überein.

Auf den zweiten Blick ist der Vorstoß der CDU/CSU Fraktion jedoch kritisch zu sehen, da er diese Bemühungen im Handstreich zunichte machen und die Themen auf Jahre aus einer politischen Diskussion verbannt werden könnten.

https://www.physio-deutschland.de/fileadmin/data/bund/news/pdfs/Heilmittelerbringer_direkter_in_die_Versorgung_einbinden.pdf
 
Das Positionspapier stellt einen Rundumschlag gegen tatsächliche Missstände in den Berufen und Versorgungsstrukturen der Heilmittelerbringer dar, greift dabei argumentativ aber viel zu kurz und fokussiert letztendlich auf eine Verbesserung der Einkommenssituation der Gesundheitsfachberufe.

Dadurch rückt der Kern des Gewollten - eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten - in den Hintergrund und die nun erfolgende öffentliche Debatte greift vorrangig den monetären Aspekt auf.

Dieser wird durch die Befangenheit Herrn Kühnes, dem leicht eine Vorteilnahme aufgrund seines Abgeordnetenstatus für die eigene Berufsgruppe nachgesagt werden kann, noch verstärkt (vgl. Beitrag ARD "Report München" vom 21.04.2015).

Die Übertragung von mehr Verantwortung wie der des Direktzuganges auf die Heilmittelerbringer in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ist daran gebunden, dass die Qualifikation eine Übernahme dieser Verantwortung auch rechtfertigt.

Die Übertragung derartiger Verantwortung erfordert eine weiterführende, hochschulische Qualifikation, die genau diese Art eigenständiger Verantwortungsübernahme, gepaart mit weitreichenden Kompetenzen beispielsweise in Differentialdiagnostik, gewährleistet. Die Anpassung der Qualifikation auf Hochschulniveau bis zum Master muss Voraussetzung für erweiterte Kompetenz- und Verantwortungszuschreibungen sein.

Die Argumentation im Positionspapier bezieht sich in ihren Forderungen im Wesentlichen auf Modellvorhaben mit Blankoverordnungen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Veränderungsprozessen und deren Auswirkungen im komplexen und sensiblen System der Gesundheitsversorgung scheinen nicht Grundlage der Forderungen.

Ein besser argumentiertes, differenzierteres und vor allem in Kooperation mit den berufs- und bildungspolitischen Akteuren sowie den wissenschaftlichen Experten abgestimmtes Vorgehen ist unabdingbar, um Reformen einzuleiten, die den zukünftigen Versorgungsbedarfen gerecht werden.

Die IB-Hochschule Berlin positioniert sich eindeutig für ein gemeinsames Vorgehen aller relevanten Experten aus Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Ein Alleingang der CDU/CSU Bundestagsfraktion ohne die Rückbindung an belegbare Argumentationsstränge von seit Jahren aktiven Experten kann hingegen nur eine kurze Reichweite haben.

Medizin am Abend DirektKontakt

IB-Hochschule Berlin Prof. Dr. Mariam Hartinger Fakultät Gesundheitswissenschaften Forschungskoordinatorin und Projektleiterin BMBF-Projekt "Therapeutic Research als berufsbegleitende Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe"  

mariam.hartinger@ib-hochschule.de 

Robert Richter robert.richter@ib-hochschule.de

Fakultät Gesundheitswissenschaften Fakultätskoordinator Berlin

 

Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden

Medizin am Abend Fazit: Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden


Urteil vom 5. November 2014 VIII R 13/12

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5. November 2014 VIII R 13/12 entschieden, dass Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden dürfen.

Zwei Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis betrieben, hatten in ihrem Jahresabschluss Rückstellungen für (ungewisse) Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) gebildet, weil sie die Verschreibungsrichtgrößen pro Quartal um 216 %, 198 %, 169 % und 195 % überschritten hatten.

Das Finanzamt hatte diese Rückstellungen gewinnerhöhend aufgelöst, die dagegen erhobene Klage war erfolglos geblieben.

Der BFH gab den Ärzten dem Grunde nach Recht. Nach dem Sozialgesetzbuch sei bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens für Verschreibungen um mehr als 25 % nach Feststellung durch den Prüfungsausschuss eine Rückforderung in Höhe des Mehraufwandes der Krankenkasse gesetzlich vorgegeben. Dieses Überschreiten der Richtgrößen habe die Wirkung eines Anscheinsbeweises für die Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise, gegenüber dem sich die Ärzte hätten entlasten müssen.

Dies genüge angesichts des eingeleiteten Prüfverfahrens, um eine Rückzahlungsverpflichtung als hinreichend wahrscheinlich anzusehen, auch wenn der Inanspruchnahme ein strukturiertes Verfahren (Hinwirken auf eine Vereinbarung, förmliche Feststellung des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, Anhörung der betroffenen Ärzte) vorgeschaltet gewesen sei.

Der BFH konnte jedoch nicht abschließend entscheiden, weil das Finanzgericht auf der Grundlage seiner abweichenden Rechtsauffassung nicht geprüft hatte, ob die im Streitfall zu bildende Rückstellung der Höhe nach zutreffend bemessen war. Diese Prüfung ist im zweiten Rechtsgang nachzuholen.


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Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
81675 München
Telefon 089/9231-400
www.bundesfinanzhof.de

Umsatzsteuer: Steuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung: Zahn-Verdunklungen

Medizin am Abend Fazit: Umsatzsteuer: Steuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung


Urteil vom 19. März 2015 V R 60/14

Mit Urteil vom 19. März 2015 V R 60/14 hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind.

Nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes sind Heilbehandlungen des Zahnarztes steuerfrei. Dazu gehören auch ästhetische Behandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen. Steuerbefreit ist auch eine medizinische Maßnahme ästhetischer Natur zur Beseitigung negativer Folgen einer Vorbehandlung.

Im Streitfall hatte die Klägerin --eine Zahnarztgesellschaft-- im Anschluss an bestimmte medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen) bei einigen Patienten Zahnaufhellungen an zuvor behandelten Zähnen durchgeführt. Das Finanzamt betrachtete diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig und setzte entsprechend Umsatzsteuer fest.

Anders der BFH: Zahnaufhellungsbehandlungen sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung stehen. So verhielt es sich im Streitfall:

Es sollten Zahn-Verdunklungen aus Vorschädigungen behandelt und damit negative Auswirkungen der Vorbehandlung beseitigt werden.

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Bundesfinanzhof
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Peniskarzinom - organerhaltenden Tumorchirurgie

Medizin am Abend Fazit: Peniskarzinom: Neue Therapiemethoden erhalten Lebensqualität

Peniskarzinome sind in Deutschland selten, für die betroffenen Männer aber extrem belastend. Seit sich in den letzten Jahren eine möglichst organerhaltende operative Therapie durchgesetzt hat, bleiben den Patienten eine deutlich verbesserte Lebensqualität und sexuelle Zufriedenheit. Die weniger restriktive Operation erfordert aber, wie die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) betont, eine erheblich intensivere Nachsorge und damit mehr Eigenverantwortung und Therapietreue der Männer. 
 
„Die Entwicklung zur organerhaltenden Tumorchirurgie beim Peniskarzinom stellt für unsere Patienten einen großen Therapiefortschritt dar“, sagt Prof. Dr. Oliver Hakenberg, Generalsekretär der DGU. Basierend auf den evidenzbasierten Leitlinien zur Therapie des Peniskarzinoms der European Association of Urology (EAU) wird seit 2010 - wenn möglich - mit einem geringeren Sicherheitsabstand zum Tumor operiert, sodass vielen Männern mit frühen Tumorstadien eine Penisteilamputation erspart bleiben kann. Wenn der Tumor noch nicht in die umliegenden Gewebe vorgedrungen ist, kann unter Umständen auch eine Lasertherapie oder eine Bestrahlung infrage kommen.

„Im Gegensatz zur partiellen oder totalen Penisamputation bedeutet der Organerhalt eine enorme Entlastung für die Betroffenen. Sie können weiterhin sexuell aktiv sein und meist ohne Beeinträchtigung Wasser lassen“, erklärt Prof. Hakenberg. Die weniger radikalen OP-Verfahren bringen allerdings eine veränderte, engmaschige Nachsorge über mindestens fünf Jahre mit sich, um wiederkehrende Tumore, sogenannte Rezidive, rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die aktuelle EAU-Leitlinie sieht in den ersten beiden Jahren alle drei Monate, danach halbjährliche Kontrollen vor. Treten bei einem Peniskarzinom Metastasen in den Leistenlymphknoten auf, werden diese entfernt, parallel mit einer Chemotherapie behandelt und in der Nachsorge ebenfalls streng kontrolliert.

„Die Patienten sind dringend aufgefordert, die Nachsorgetermine regelmäßig wahrzunehmen und sich selbst aufmerksam zu beobachten, auch auf kleine Veränderungen zu achten“, rät der DGU-Generalsekretär.

"Hautveränderungen, Schwellungen oder Verhärtungen an Eichel oder Vorhaut könnten auf ein Rezidiv hindeuten.“ Symptome, die auch typisch für einen Primärtumor sind. 

Ausfluss, nässende Geschwüre oder Blutungen aus der Harnröhre können ebenso erste Anzeichen sein. Betroffene Männer bemerken zunächst meist schmerzlose Veränderungen der Haut oder an Größe zunehmende warzenartige Wucherungen. 

„Häufig vermuten Männer eine nicht heilende Wunde und lassen wertvolle Zeit verstreichen, bevor sie den Urologen aufsuchen“, warnt DGU-Sprecherin Prof. Dr. Sabine Kliesch und erinnert an die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Urologen ab dem 45. Lebensjahr.

„Insbesondere bei einer Vorhautverengung (Phimose) kann sich bei Erwachsenen ein Peniskarzinom entwickeln, da die Entwicklung einer chronischen Entzündung karzinomfördernd ist“, sagt Prof. Kliesch. Wichtig sind eine gute Genitalhygiene und regelmäßige Selbstuntersuchung. „Bei Vorliegen einer ausgeprägten Vorhautverengung sollte diese operiert werden, was ambulant erfolgen kann“, so die DGU-Pressesprecherin. Es besteht auch ein Zusammenhang mit Infektionen durch das sexuell übertragbare Humane Papilloma-Virus (HPV). „Ungefähr bei der Hälfte der Peniskarzinome können HPV-Viren nachgewiesen werden. Daher vermutet man, dass diese zu 50 Prozent durch karzinogene HPV-Stämme verursacht werden“, so DGU-Generalsekretär Prof. Hakenberg.

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 600 Männer an Peniskrebs. Der Altersschwerpunkt liegt um die 60 Jahre, aber auch deutlich jüngere Männer sind betroffen.

„Während besonders in Großbritannien zuletzt eine Zunahme auch bei jüngeren Männern verzeichnet wurde, gibt es für Deutschland bisher keine Zahlen“, sagt Prof. Hakenberg und betont die besondere Bedeutung organerhaltender Operationen gerade für jüngere Patienten. Dringenden Handlungsbedarf sieht der DGU-Generalsekretär gegenwärtig bei der Verbesserung der Therapie lymphknotenmetastasierter Stadien des Peniskarzinoms: „Dies kann nur durch eine multimodale Therapie erreicht werden. Eine Verbesserung der Chemotherapie ist dringend notwendig.“

Hinweis: Der 67. DGU-Kongress findet vom 23. bis 26. September 2015 im Congress Center Hamburg statt.


Medizin am Abend DirektKontakt

DGU
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
Stremelkamp 17
21149 Hamburg
Tel.: 040 - 79 14 05 60
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de
Internet: www.urologenportal.de

Weitere Informationen für Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.urologenportal.de
http://www.dgu-kongress.de

360° TOP-Thema: Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt (u.a. Kindergärtner)

Medizin am Abend Fazit:
Die Berufskrankheiten-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 um den weißen
Hautkrebs ergänzt worden. Arbeitskleidung mit UV-Schutz stellt einen
effektiven Schutz gegen den Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung dar.

Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute
Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute

Zum 1. Januar 2015 wurden bestimmte Formen des so genannten weißen
Hautkrebses, die durch Sonneneinstrahlung verursacht werden, auf
Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-
Verordnung aufgenommen.  

Dazu gehören das Plattenepithelkarzinom oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen).

Vor allem Personen, die häufig im Freien arbeiten, haben ein deutlich höheres Risiko am weißen Hautkrebs zu erkranken als Personen anderer Berufsgruppen.

Zu diesem gefährdeten Personenkreis gehören nicht nur Außenbeschäftigte wie zum Beispiel Bademeister, Bauarbeiter oder Gärtner, sondern auch Berufsgruppen  mit wechselndem Tätigkeitsfeld (Außen- und Innen) wie Sportlehrer, Kindergärtner und Fensterputzer. Internationale Untersuchungen von Knutschke zeigen, dass bei diesen Personen die UV-Belastung 2-3 mal höher ist als bei Personen, die in Innenräumen arbeiten.

Diese neue Regelung stellt für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
eine große Herausforderung dar, da es kaum möglich ist festzustellen, ob
die Erkrankung in der Freizeit oder bei der Berufsausübung erfolgte. Auch
der Druck auf die Arbeitgeber Präventivmaßnahmen zu ergreifen, ist zum 1.
Januar 2015 erhöht worden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt zum Schutz
der gefährdeten Berufsgruppen wirksame Lösungen gemeinsam mit den
Arbeitgebern zu erarbeiten.

Eine Möglichkeit zur Prävention wäre dabei das konsequente Tragen von
Arbeitskleidung mit hohem UV-Schutz. Aus medizinischer Sicht lässt sich
mit UV-Schutzkleidung ein deutlich höherer Schutz vor dem Sonnenlicht
erreichen als mit kosmetischen Schutzmitteln. Neben der Farbe sind vor
allem die Materialzusammensetzung und Konstruktion ausschlaggebend für den
UPF (Ultraviolet Protection Factor), mit dem der Schutzfaktor von
Textilien analog zum SPF (Sonnenschutzfaktor) bei Sonnencreme angegeben
wird.

Für die Ermittlung des UPF gibt es unterschiedliche Messmethoden, den
australisch-neuseeländischen Standard (AS/NZS 4399:1996), die Prüfung nach EN 13758-1 und nach AATCC 183 sowie den UV Standard 801. Diese Prüfstandards stellen unterschiedliche Anforderungen an die Prüfmaterialien. Der
australisch-neuseeländische Standard, die Prüfung nach EN 13758-1 sowie
der AATCC 183 führen die Prüfungen nur am ungedehnten, trockenen Textil im Neuzustand durch.

Der UV Standard 801 ist deutlich praxisbezogener: Bei Bekleidungstextilien
wird der UPF am gedehnten, nassen Textil, nach mechanischer Abnutzung durch Tragen und Textilpflege ermittelt. Zudem wird von der höchsten UV Bestrahlung
(Sonnenspektrum in Melbourne, Australien zum Höhepunkt des australischen Sommers) und somit von einem worst-case-Szenario, ausgegangen.

Im Hinblick auf die Hautkrebs- Prophylaxe durch Berufskleidung ist die Ermittlung des UPF nach dem UV Standard 801 deshalb erste Wahl.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes an den Hohenstein Instituten
(AiF15749N) wurden Prototypen entwickelt, die im Schulterbereich einen
besonders hohen Schutz von UPF 80 bieten. Die Wissenschaftler der
Hohenstein Institute haben dazu spezielle Fasern mit „eingebautem“ UV-
Schutz entwickelt, die Titandioxid enthalten und so die schädliche UV-
Strahlung absorbieren. Zudem sind diese Textilien auch noch besonders
strapazierfähig.

Da man bei der Arbeit im Freien bei Hitze sehr stark schwitzt, wurden
spezielle Textilzonen unter den Achseln und im Bauchbereich im Hinblick
auf die Schweißproduktion optimiert. So wird sichergestellt, dass die
Arbeitskleidung nicht nur hohen UV-Schutz bietet, sondern auch
atmungsaktiv ist. Im Rücken- und Ärmelbereich verwendeten die Experten
elastische Materialien, so dass man sich gut darin bewegen kann und auch
der Tragekomfort gegeben ist.

Aus Sicht der Hohenstein Institute spricht schon heutzutage nichts gegen
einen Einsatz von Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. Diese
schützt den Träger effektiv vor Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung und
erfüllt zugleich alle Anforderungen an Tragekomfort und
Strapazierfähigkeit. Eine Auslobung des UPFs würde dem Endverbraucher
zudem die Möglichkeit geben, seine Arbeitskleidung anhand der UV-
Schutzwirkung auszusuchen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

• Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit Nr. 5103
"Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch
natürliche UV-Strahlung“ von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin):

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Begruendung-5103.pdf

• „Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung“ von der DGUV (Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung e.V.)

http://www.dguv.de/de/Versicherung/Berufskrankheiten/Hauterkrankungen/Hautkrebs-durch-UV-Strahlung/index.jsp

Medizin am Abend DirektKontakt 

Claudia Balluff

Telefon: +49 7143 271-364
Fax:+49 7143 271-94364
E-Mail: c.balluff@hohenstein.de
Homepage: www.hohenstein.de
Hohenstein Institute, Andrea Höra

360° VOR ORT: Bundestags - Ausschuss für Gesundheit (Anhörung): Behinderte und deren Versorgung

Medizin am Abend Fazit:  Bessere Versorgung für Behinderte angemahnt

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803155.pdf



Die Gesundheitsversorgung körperlich und geistig Behinderter muss nach Ansicht von Fachleuten besser auf die speziellen Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet werden. So seien viele Arzt- und Zahnarztpraxen nach wie vor nicht barrierefrei. 

Die Behinderten scheiterten dort nicht nur an baulichen Unzulänglichkeiten, sondern oft auch an den viel zu komplizierten Informationen, erklärten Sachverständige anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine verbesserte Versorgung Behinderter am Mittwoch im Bundestag.

Verbraucher-, Sozial- und Behindertenfachverbände gaben auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu bedenken, dass Behinderte für Ärzte, Pfleger und das Personal in Krankenhäusern einen Mehraufwand bedeuten.

Nicht selten werde die Behandlung deshalb als Last empfunden. Es sollten daher möglichst konkrete Vorgaben gemacht werden mit Anreizen, sich um behinderte Patienten angemessen zu kümmern.

Bei der ärztlichen Bedarfsplanung etwa sollte die Barrierefreiheit eine verbindliche Rolle spielen. Verlangt werden auch eine gesonderte Schulung für Studenten, Mediziner, Pflegekräfte und Therapeuten, was den Umgang mit Behinderten angeht, und spezielle medizinische Geräte in Arztpraxen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) regte an, behindertengerechte Umbauten zu fördern und staatliche Investitionshilfen zu geben.

Sinnvoll wäre nach Ansicht der Gesundheitsexperten eine Ausrichtung der ärztlichen Praxis am „Zwei-Sinne-Prinzip“. Das bedeutet, mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Tasten, Sehen“ sollten im Umgang mit Behinderten angesprochen werden. Auch die sogenannte Leichte Sprache wird als wichtiger Zugang zu medizinischen Informationen gehandelt.

Die Caritas wies ferner darauf hin, dass in der Prävention die Einrichtungen der Behindertenhilfe als Lebenswelten eingestuft werden sollten, analog zu den anderen Lebenswelten im Präventionsgesetz, das im Bundestag gerade beraten wird.

Behinderte Menschen hätten bestimmte gehäufte Erkrankungsrisiken, die durch Vorbeugung verhindert werden könnten. So seien Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung häufiger übergewichtig. Mit Angeboten zur gesunden Ernährung und mehr Aktivität könnten gesundheitsbewusstes Verhalten gestärkt und Gesundheitsrisiken reduziert werden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Fachverbände forderten in ihren Stellungnahmen auch gesetzliche Klarstellungen, um Behinderten die nötigen Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zukommen zu lassen. Dazu sei eine Erweiterung des Häuslichkeitsbegriffs nötig. 

Die Krankenkassen lehnten die Übernahme der Behandlungspflege als Leistung der häuslichen Krankenpflege in Wohnstätten der Behindertenhilfe oft ab und argumentierten, diese Einrichtungen seien kein „geeigneter Ort“ im Sinne des Gesetzes.

Behinderte müssten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege haben. Demzufolge sollte klargestellt werden, dass auch Wohnstätten der Behindertenhilfe ein „geeigneter Ort“ seien.

Was behinderte Pflegefälle angehe, müsse festgehalten werden, dass Pflegeleistungen von der Behandlungspflege, die der Krankheitsbekämpfung dient, zu unterscheiden sind. 

Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege könne immer auch neben einem Anspruch auf Pflege bestehen, argumentieren die Fachverbände. Der Pauschalhöchstbetrag von monatlich 266 Euro decke den Pflegebedarf längst nicht mehr ab.

Ähnlich argumentierte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) gab zu bedenken, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diesem Thema gebe und Änderungen in dem Komplex zu erheblichen Mehrkosten führen würden.

Nach Ansicht einiger Gesundheitsexperten werden vermutlich erst mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz die derzeit komplexen Vorschriften vereinheitlicht und damit auch im Sinne der Behinderten praxistauglich.

Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) werden die häufigen psychischen Erkrankungen von Menschen mit Behinderung oft nur unzureichend berücksichtigt. So seien viele Behinderte depressiv. Psychische Erkrankungen würden bei Behinderten zu selten erkannt, zumal die Diagnostik bei Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung erschwert sei. Eine angemessene Behandlung sei oft nicht möglich. Nötig wären spezialisierte Angebote mit multiprofessionellen Teams.

Ein Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) mahnte bei der Anhörung, die Behinderten dürften „nicht mit Teillösungen abgespeist werden“.

So sei es keine Lösung, Sondereinrichtungen zu schaffen, um eine als schwierig angesehene Klientel dorthin abzuschieben. Die Versorgung Behinderter ist derzeit Bestandteil der Beratungen über das Präventionsgesetz und das Versorgungsstärkungsgesetz.

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360° TOP - Studieneinladung: Chronisch kranke Menschen - Bitte LESEN!

Medizin am Abend Fazit: MHH-Forscher untersuchen Lebensqualität chronisch kranker Menschen

Viele Menschen leben heute lange mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen. Dabei müssen sich chronisch Erkrankte oft mit den Auswirkungen der Erkrankungen arrangieren.

Ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) möchte herausfinden, wie es diesen Menschen im Alltag geht.

In der SHILD-Studie sollen unter anderem folgende Fragen geklärt werden: 

Wie bewerten chronisch kranke Patienten ihre Behandlung? Wie empfinden sie ihre Lebensqualität? Sind ihr Alltag und ihr soziales Leben durch die Krankheit beeinträchtigt? Und was wissen sie über ihre Gesundheit und Krankheit? Darüber hinaus wollen die Wissenschaftler ermitteln, welche Rolle Selbsthilfegruppen im Leben der Betroffenen spielen und ob die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe die Erkrankten oder auch deren Angehörige entlasten kann? Um diese Fragen beantworten zu können und Näheres über die Situation und die Wünsche von chronisch kranken Menschen zu erfahren, suchen die Forscher dringend Studienteilnehmer.

Teilnehmen können folgende Personengruppen:

- Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

- Menschen mit Prostatakrebs aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

- Menschen mit Multipler Sklerose sowie pflegende Angehörige von
Demenzkranken aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg,
Berlin und Sachsen



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Interessierte finden alle weiteren Informationen zur Teilnahme im Internet unter:


 www.uke.de/shild/ 

oder bei Marius Haack, Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Telefon (0511) 532-8426, shild@mh-hannover.de.

Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
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