Medizinische Dienst der Krankenversicherung - MDK

Die Medizinischen Dienste der MDK begrüßen das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat zur Abstimmung steht. "Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. "Die Medizinischen Dienste sind darauf vorbereitet." Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen betont: "Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen."

Auf dem heute in Berlin stattfindenden MDK-Kongress "Gesundheit und Pflege der Zukunft" setzen sich die Medizinischen Dienste mit ihrem Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege auseinander. "In Zukunft wird es nicht nur darum gehen, mehr pflegebedürftige Menschen zu versorgen. Es wird vor allem darum gehen, den Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen in allen relevanten Lebensbereichen zu erfassen und damit eine individuelle Leistungsgestaltung zu ermöglichen. Das bisherige Begutachtungsverfahren wird den Menschen nur unzureichend gerecht", erklärt Dr. Peter Pick. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff steht ein Instrument zur Verfügung, anstelle des Minutenzählens die Selbstständigkeit der Menschen festzustellen. Das neue Verfahren erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Es wird den Betroffenen auch einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung verschaffen. Mit Blick auf das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat voraussichtlich Zustimmung finden wird, sagt Pick: "Der Medizinische Dienst begrüßt die Verbesserungen, die damit auf den Weg gebracht werden. Positiv ist vor allem, dass die Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege erweitert und flexibler kombiniert werden können. Diese Leistungen erhalten künftig auch Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen. Das trägt auch wesentlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei."

Dr. Ulf Sengebusch macht deutlich, dass sich die Medizinischen Dienste als serviceorientierte Partner der Versicherten verstehen. "Erste Auswertungen der Versichertenbefragung zeigen: 86 Prozent der Befragten sind mit der Begutachtung und Beratung durch unsere Mitarbeiter zufrieden. Insbesondere die Kompetenz, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der MDK-Gutachter überzeugte." Ein weiteres Arbeitsfeld der Medizinischen Dienste sind die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Jährlich werden über 22.500 Einrichtungen und Dienste geprüft. "Die MDK-Gutachter sehen sich dabei die Qualität der Pflege an den Menschen an. Diese Prüfungen waren und sind unverzichtbar, um die Versorgungsqualität zu verbessern und zu sichern", erklärt Sengebusch. Der MDK unterstützt die geplante Entbürokratisierung in der Pflegedokumentation. Durch eine Verschlankung der Pflegedokumentation soll mehr Zeit für Pflege bleiben. Die Qualität der Informationen darf dabei jedoch nicht leiden.

Hintergrund MDK-Kongress: 

Der MDK-Kongress findet am 6. November in Berlin statt. Die Medizinischen Dienste setzen sich schwerpunktmäßig mit ihrer Rolle in der Gesundheits- und Pflegepolitik auseinander. Sie diskutieren mit Vertretern aus Politik, Kranken- und Pflegeversicherung, der Gemeinsamen Selbstverwaltung sowie Fachleuten aus Medizin- und Pflegewissenschaft sowie Patienten- und Betroffenenvertretern wichtige Neuerungen wie die Pflegereform, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine praktische Umsetzung im Begutachtungsverfahren. Darüber hinaus werden Fragen der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität im Krankenhaus diskutiert.

Hintergrund MDK/MDS: 

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Medizin am Abend DirektKontakt:

MDS e.V., Michaela Gehms, Tel.: 0201 8327-115, Email: m.gehms@mds-ev.de

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