Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 beschlossen:
Die Vertreterversammlung der KV Berlin erklärt ausdrücklich, dass sie nicht in die Entscheidung über die Höhe der zu bildenden Rückstellungen und die daraus resultierenden Honorarverluste eingebunden oder gar verantwortlich war.
Diese Entscheidung ist allein vom Vorstand der KV getroffen worden.
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Die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist die Dachorganisation von
mehr als 9.000 ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Berlin.
Sie
sorgt unter anderem dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung
von gesetzlich krankenversicherten Patienten auf hohem Qualitätsniveau
stattfindet und dass diese den Arzt ihrer Wahl aufsuchen können, egal in
welcher Krankenkasse sie versichert sind.
Die
Bezeichnungen „Arzt“ und „Psychotherapeut“ sowohl im Singular als auch
im Plural beziehen sich jeweils sowohl auf die weibliche als auch die
männliche Form.
Internet: http://www.kvberlin.de
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