Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung
Mit einer Reform der Notfallversorgung soll den Patienten künftig effektiver geholfen werden. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Akut- und Notfallversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche - vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste - müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden, heißt es im Gesetzentwurf (20/13166) der Bundesregierung.
Es gebe Defizite bei der effizienten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene. Zudem stünden den Patienten zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen zur Verfügung: die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Dies führe zu einer Fehlsteuerung und damit zu einer Überlastung in den Notaufnahmen und beim Rettungsdienst.
Akute Fälle sollen künftig nicht mehr von den Terminservicestellen vermittelt werden, sondern ebenfalls unter der Rufnummer 116117 von sogenannten Akutleitstellen. Deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen soll eine bessere Patientensteuerung bewirken. Die Akutleitstellen sollen die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patienten in die passende Behandlung vermitteln.
Die Rufnummern 112 und 116117 sollen digital vernetzt werden, um Patientendaten einfach übermitteln zu können. Zudem sollen unter der Nummer 116117 für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste zur medizinischen Erstversorgung zur Verfügung stehen. Insbesondere das Angebot einer durchgehend verfügbaren auch kinder- und jugendmedizinischen Telemedizin könne andere Notfallstrukturen entlasten und Versorgungslücken schließen. Vom aufsuchenden und telemedizinischen Dienst sollen vor allem immobile Patienten profitieren.
Für Notfälle werden außerdem Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend eingerichtet. Sie sollen rund um die Uhr zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung sein. Die INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der KVen und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, die digital miteinander vernetzt sind.
Wesentliches Element des INZ wird die Ersteinschätzungsstelle. Hier sollen Patienten mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens in die passende Versorgung vermittelt werden, entweder in die Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme des Krankenhauses.
Notdienstpraxen müssen Mindestöffnungszeiten einhalten, auch abends und am Wochenende. Die ambulante Akutversorgung soll, wenn die Notdienstpraxis nicht geöffnet hat, durch sogenannte Kooperationspraxen in der Nähe abgedeckt werden. Wenn weder die Notdienstpraxis noch die Kooperationspraxis geöffnet haben, werden Patienten in die Akut- und Notfallversorgung des Krankenhauses vermittelt.
Zur Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen können auch Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden.
INZ müssen außerdem zumindest eine telemedizinische Unterstützung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleisten.
Die Standorte für INZ werden von der Selbstverwaltung aufgrund gesetzlicher Vorgaben im sogenannten erweiterten Landesausschuss bestimmt.
Die Versorgung von Patienten in Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten soll durch die Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken verbessert werden.
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