Für Allergiker wird es ab sofort übersichtlicher, welche Speisen welche Inhaltsstoffe enthalten. Mussten Verbraucher
mit Unverträglichkeiten bisher detektivisch nach Allergenen in
Lebensmitteln fahnden, wird der Kunde künftig vor den 14 häufigsten
allergieauslösenden Zutaten gewarnt. Dass Konservierungsstoffe wie
Sorbinsäure oder Benzoesäure weiter nicht gekennzeichnet werden, bleibt
ein Mangel. Auch Nicht-Allergiker werden detaillierte Informationen über
Produkteigenschaften der Lebensmittel aber zu schätzen wissen.
Irreführende Werbung
wird erschwert, wenn Ersatzstoffe auf Verpackungen gut lesbar
ausgewiesen werden. Der Verbraucher kann nur dann eine bewusste
Kaufentscheidung treffen, wenn für Transparenz gesorgt wird. Natürlich
zeigen Betreiber von Restaurants wenig Neigung, ihre Gäste mit
Warnhinweisen auf ellenlangen Speisekarten abzuschrecken. Also muss der
Kunde selbst aktiv werden und eine Allergikerkarte verlangen. Ob aber
alle Wirte in der Lage sind, die Inhaltsstoffe ihrer Speisen
aufzulisten, kann bezweifelt werden. Ohne verpflichtende Schulung des
Personals bleibt die Verordnung Stückwerk.
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