Multiresistente Tuberkulose

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Eine neue nationale Kohortenstudie aus Lettland in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der klinischen Tuberkulose-Infrastruktur (ClinTB) am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) am Forschungszentrum Borstel, Leibniz Lungenzentrum (FZB), liefert wichtige Erkenntnisse zur Behandlung multiresistenter Tuberkulose (MDR-TB). Die Untersuchung zeigt, dass langfristige krankheitsfreie Überlebensraten deutlich höher sind, als bisherige Standardkennzahlen vermuten lassen.

Eine neue nationale Kohortenstudie aus Lettland in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der klinischen Tuberkulose-Infrastruktur (ClinTB) am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) am Forschungszentrum Borstel, Leibniz Lungenzentrum (FZB), liefert wichtige Erkenntnisse zur Behandlung multiresistenter Tuberkulose (MDR-TB). Die Untersuchung zeigt, dass langfristige krankheitsfreie Überlebensraten deutlich höher sind, als bisherige Standardkennzahlen vermuten lassen. Die Ergebnisse, die in der renommierten Fachzeitschrift The Lancet Regional Health Europe publiziert wurden, basieren auf der Analyse von Daten von 1.299 erwachsenen Patientinnen und Patienten, die zwischen 2005 und 2021 behandelt wurden.

Multiresistente Tuberkulose stellt weltweit eine erhebliche Herausforderung für Gesundheitssysteme dar. Während die Wirksamkeit der Therapie traditionell anhand von Behandlungsergebnissen zum Zeitpunkt des Therapieendes bewertet wird, zeigt die neue Studie, dass diese Kriterien den tatsächlichen langfristigen Behandlungserfolg unterschätzen. Nach den WHO-Standarddefinitionen galten lediglich 4,8 % der Patientinnen und Patienten in Lettland als geheilt. Bei langfristiger Nachbeobachtung waren jedoch 76,9 % der Betroffenen dauerhaft rezidivfrei.

Die Forschenden verknüpften klinische Daten mit nationalen Registerinformationen zur Langzeitnachverfolgung und konnten so erstmals in einem ehemaligen europäischen Hochinzidenzland der MDR-TB langfristige Behandlungsergebnisse systematisch auswerten. Besonders entscheidend für den Therapieerfolg war der Einsatz von mindestens drei wirksamen Medikamenten im individuellen Behandlungsregime.

Darüber hinaus zeigte die Analyse, dass sehr kurze Therapiedauern von unter neun Monaten unter damals verfügbaren Therapieoptionen mit einem erhöhten Risiko für Rückfälle oder Todesfälle verbunden waren. Therapiezeiträume zwischen zehn und siebzehn Monaten erzielten hingegen vergleichbare Ergebnisse wie längere Behandlungen. Nach Beendigung des Beobachtungszeitraums wurden die Therapien der MDR-TB effektiver. Heute hat sich die Behandlungsdauer für die MDR-TB den 6 Monaten der Antibiotika-empfindlichen Tuberkulose angepasst.

„Die Studie unterstreicht die Bedeutung langfristiger Nachbeobachtung bei MDR-TB und legt nahe, dass Programme zur Tuberkulosekontrolle ihre Erfolgsmessung erweitern sollten. Die Einbeziehung rezidivfreier Überlebensraten ermöglicht eine realistischere Bewertung der Versorgungsqualität und des tatsächlichen Patientennutzens“, sagt Sophie Meier, Medizinische Doktorandin am FZB und an der Universität zu Lübeck bei DZIF-Wissenschaftler Professor Christoph Lange.

„Die Ergebnisse unterstützen auch die Rolle von Expertengremien, sog. Consilia, für die Wahl von Therapien und die Beurteilung des Behandlungserfolgs bei der MDR-TB. In Lettland waren die Entscheidungen des Consiliums den Ergebnissen der Anwendung von WHO-Definitionen für Behandlungsergebnisse der MDR-TB deutlich überlegen. Consilia sind auch ein Element eines wirksamen ‚Antimicrobial Stewardship‘ gegen die Entwicklung neuer Antibiotikaresistenzen“, sagt PD Dr. Thomas Brehm vom FZB und Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), DZIF-Wissenschaftler und Seniorautor dieser Studie.

Die Ergebnisse dieser Arbeit liefern wichtige Impulse für zukünftige Behandlungsstrategien der MDR-TB und unterstützen den Einsatz individualisierter Therapiekonzepte mit ausreichend wirksamen Medikamenten. Nun sind prospektive Studien erforderlich, um diese Erkenntnisse im Kontext neuer verkürzter Therapieschemata mit modernen Wirkstoffen zu prüfen. Gegebenenfalls müssen die Definitionen der Behandlungsergebnisse der MDR-TB überarbeitet werden.


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Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Lange
Forschungszentrum Borstel, Leibniz Lungenzentrum
clange@fz-borstel.de

Originalpublikation:
Sophie Charlotte Meier, Liga Kukša, Santa Ķauķe, Vija Riekstina, Evita Biraua, Nityanand Jain, Christoph Lange, Thomas Theo Brehm,
Treatment outcomes and long-term relapse-free survival after multidrug-resistant tuberculosis treatment in Latvia: a retrospective national cohort study,
The Lancet Regional Health - Europe,
Volume 65,
2026,
101676,
ISSN 2666-7762,
https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2026.101676.

Organspende nach dem sogenannten irreversiblen Hirnfunktionsausfall

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Dezeit ist die Organspende nach dem sogenannten irreversiblen Hirnfunktionsausfall die einzige rechtlich zulässige Form der Spende. 

Die Einführung der Organspende auch nach Herz-Kreislaufstillstand könnte Wartezeiten verkürzen und Transplantationszahlen steigern. Das zeigen Simulationen auf Basis europäischer Daten.

In Deutschland besteht seit Jahren ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Verstorbene dürfen in Deutschland dann Organe spenden, wenn dies ihrem zuvor geäußerten oder mutmaßlichen Wunsch entspricht und der Tod irreversibel eingetreten ist. Derzeit ist die Organspende nach dem sogenannten irreversiblen Hirnfunktionsausfall (IHA, umgangssprachlich Hirntod) die einzige rechtlich zulässige Form der Spende von Verstorbenen. In vielen anderen Ländern ist zusätzlich die kontrollierte Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand (HKS; engl. controlled donation after circulatory death, cDCD) geregelt und etabliert. Hierbei tritt der Tod nicht zuerst durch den Ausfall der Hirnfunktionen ein, sondern nach der durch die Patientinnen bzw. Patienten gewünschten Therapieeinstellung auf der Intensivstation. Die Therapieeinstellung (Beendigung der künstlichen Beatmung, Beendigung der künstlichen Kreislaufunterstützung) kann beispielsweise gewünscht sein, weil die Therapieaussichten sehr schlecht sind und kein weiteres Leiden gewünscht ist. Dies führt zum Ausfall des Herz-Kreislaufsystems und nach einer gewissen Wartezeit nach Eintritt des Todes ist die Organspende möglich.
Eine aktuelle Studie der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) in Zusammenarbeit mit der Eurotransplant International Foundation (Leiden, Niederlande) hat untersucht, welches Potenzial eine Indikationserweiterung auf die kontrollierte Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand für Deutschland hätte. Grundlage waren retrospektive Daten aus neun europäischen Ländern sowie simulationsgestützte Modelle zur Entwicklung von Transplantationszahlen und Wartelisten.
Die jetzt im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass die Einführung der HKS-Spende die Zahl verfügbarer Spenderorgane in Deutschland deutlich erhöhen könnte. Der Effekt hängt jedoch stark von organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Besonders ausgeprägt war dieser Effekt in Modellen, die sich an Ländern wie Spanien oder der Schweiz orientieren. Zwei Beispiele aus den Modellrechnungen für das Jahr 2023: Unter Annahmen wie in der Schweiz wären demnach etwa 35 Prozent mehr Leber- und 60 Prozent mehr Nierentransplantationen möglich gewesen. In einem Szenario wie in Tschechien ergäbe sich ein Plus von rund 10 Prozent bei Lebertransplantationen und rund 30 Prozent bei Nierentransplantationen.
„Wir haben diese Studie vor dem Hintergrund des anhaltenden Organmangels durchgeführt, da Deutschland im Gegensatz zu den meisten seiner Nachbarländer durch den Verzicht auf die HKS-Spende einen Sonderweg geht“, erklärt Dr. Friedrich von Samson-Himmelstjerna, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Medizinischen Fakultät der CAU. Er ist gemeinsam mit dem Eurotransplant-Wissenschaftler Hans de Ferrante, PhD, Erstautor der Studie. Bisherige Diskussionen konzentrierten sich meist auf andere Lösungsansätze, um den Organmangel abzumildern. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass die kontrollierte Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand ein relevantes zusätzliches Potenzial bietet. Ihr sollte ein größerer Stellenwert in der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung eingeräumt werden“, sagt der Arzt und Wissenschaftler.

Daten für die öffentliche Debatte zur Organspende

Erwin de Buijzer, Medical Director, Eurotransplant, stellt fest: „Ob und wie DCD in Deutschland geregelt werden könnte, ist eine gesellschaftliche und politische Frage, die Eurotransplant nicht beantworten kann – und die Studie nimmt diese Entscheidung nicht vorweg. Sie bietet aber eine datenbasierte Grundlage für eine sachliche Debatte und hilft, mögliche Auswirkungen besser zu verstehen. Maßstab bleiben Transparenz, Qualität und Patientensicherheit.“
Denn die Analysen zeigen auch, dass die Wirkung stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängt. In einigen Szenarien, etwa nach österreichischem Vorbild, ergaben sich kaum Verbesserungen. Dies deutet darauf hin, dass die bloße Einführung der HKS-Spende nicht ausreicht. Darüber hinaus spielen strukturelle Faktoren eine entscheidende Rolle. Internationale Beispiele zeigen, dass steigende Organspendezahlen meist mit umfassenden Maßnahmen einhergehen, etwa verbesserter Spendererkennung in Kliniken, standardisierten Abläufen, gezielter Schulung von Fachpersonal sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Akzeptanz.
Die Studie zielt darauf, die öffentliche Debatte zu erweitern. Aktuell wird vor allem die Einführung der Widerspruchslösung diskutiert. Diese sieht vor, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender gilt, sofern nicht zu Lebzeiten explizit widersprochen worden ist. „Wir wollen alternative, wirksame Systemoptionen sichtbar machen. Viele wissen nicht, dass Organspende in Deutschland an eine bestimmte Todesfeststellung gebunden ist – und dass dadurch Spenden nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand derzeit ausgeschlossen sind. Ob und wie man dafür rechtliche Voraussetzungen schafft, sollte offen und sachlich diskutiert werden“, betont von Samson-Himmelstjerna.

Hintergrund

Hierzulande darf eine Organentnahme nach dem Tod derzeit nur erfolgen, wenn Ärztinnen und Ärzte den Tod als irreversiblen Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt haben. Die Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand ist in vielen europäischen Ländern und auch beispielsweise in Japan, den Vereinigten Staaten von Amerika und Australien etabliert und wird dort unter unterschiedlichen Protokollen durchgeführt. Dabei wird der Tod anhand des dauerhaften Ausfalls der Kreislauffunktion festgestellt. Nach einer definierten Beobachtungszeit ohne Wiederbelebung kann die Organentnahme erfolgen. Diese Todeskonstellation ist nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland keine Grundlage für eine Organspende.

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Dr. Friedrich A. von Samson-Himmelstjerna
Medizinische Fakultät, CAU
Friedrich.vonSamson-Himmelstjerna@email.uni-kiel.de

Originalpublikation:
DOI: 10.3238/arztebl.m2026.0004
Weitere Informationen finden Sie unter
<http://www.uni-kiel.de/de/detailansicht/news/058-organspende-studie>

Einfluss- und Schutzfaktoren im Zusammenhang mit kindlicher Angst


Wie entsteht Angst – und was kann davor schützen? Teilnehmende für eine Eltern-Kind-Studie gesucht

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Kinder zwischen 8 und 12 Jahren gemeinsam mit einem Elternteil für eine psychologische Studie gesucht.

Angst ist eine normale und wichtige Schutzreaktion, besonders im Kindesalter. Wenn sie allerdings sehr stark wird und den Alltag beeinträchtigt, spricht man von einer Störung.

Psycholog*innen der Universität Mannheim erforschen Einfluss- und Schutzfaktoren im Zusammenhang mit kindlicher Angst. Teilnehmen können Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren gemeinsam mit einem Elternteil. Die Studie ist kindgerecht und spielerisch gestaltet und wurde von der Ethikkommission der Universität Mannheim begutachtet und als unbedenklich bewertet. Die Erhebung findet bis Juni 2026 am Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie und Psychotherapie statt.

Alle Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, spannende Forschung hautnah zu erleben und unterstützen damit die Arbeit zur Entstehung und Aufrechterhaltung von Ängsten bei Kindern. Die Teilnahme dauert etwa 60 bis 90 Minuten. Als Dankeschön erhalten die Kinder am Ende eine Urkunde und eine kleine Überraschung. Die Aufwandsentschädigung beträgt 20 Euro.

Anmeldungen sind per Mail an klips-studienteilnahme@psychologie.uni-mannheim.de oder per Telefon unter der Nummer ‪0152 58593627‬ möglich.

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Prof. Dr. Antje Gerdes
Akademische Rätin
Lehr¬stuhl für Klinische und Biologische Psychologie und Psychotherapie
Universität Mannheim
E-Mail: gerdes@uni-mannheim.de


Service- und Reinigungskräfte – für eine Angleichung ihrer Arbeitsbedingungen und Löhne an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD

Vivantes-Geschäftsführung scheitert mit Ultimatum – Tarifkommission lehnt Angebot einstimmig ab

Zweiter Tag des Erzwingungsstreiks: Beschäftigte der Vivantes-Töchter demonstrieren vor CDU-Landeszentrale

Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und Vivantes zur Beendigung der Ungleichbehandlung zwischen den Beschäftigten des Mutterkonzerns und denen der Vivantes-Töchter sind auch heute ohne Ergebnis geblieben. Die Vivantes-Geschäftsführung hat ihr bestehendes Angebot lediglich um die von der Bundesregierung anlässlich der gestiegenen Energiekosten angekündigte „Entlastungsprämie“ in Höhe von 1.000 Euro ergänzt – verbunden jedoch mit dem Ultimatum, das gesamte Angebot Ende April vom Tisch zu nehmen, sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden. Die Tarifkommission lehnte das Angebot einstimmig ab. Die zeitgleich stattfindende Streikversammlung bestätigte diese Entscheidung.

Inhaltlich begründete die Geschäftsführung das Ultimatum mit den aktuell diskutierten Sparvorschlägen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken – ohne diese Argumentation jedoch substanziell zu untermauern. Eine konstruktive Verhandlung wird nicht durch Basta-Politik erreicht. ver.di ist weiter bereit über ein Ende der Ungerechtigkeit zügig zu verhandeln.

Ben Brusniak, Verhandlungsführer von ver.di, kritisiert dieses Vorgehen scharf: „Sich in Verhandlungen auf noch nicht spruchreife Entwicklungen im Gesundheitssystem zu berufen, während man gleichzeitig verbindliche Grundlagen wie den Berliner Koalitionsvertrag – der die Rückführung der Töchter ausdrücklich vorsieht – außer Acht lässt, ist Rosinenpickerei. Die Kolleginnen und Kollegen streiken, weil das vorliegende Angebot die bestehende Ungerechtigkeit nicht beseitigt. Daran ändert auch eine Entlastungsprämie nichts, die ursprünglich für finanzielle Entlastung oberhalb der Tarifabschlüsse konzipiert wurde."

Kamila Weiß, Reinigungskraft bei Viva Clean, bringt auf den Punkt, wie das Ultimatum bei den Streikenden ankommt: „Wenn mir gesagt wird, dass das bisherige Angebot plus 1.000 Euro nur noch bis Ende des Monats gilt – dann fühlt sich das für mich und meine Kolleginnen und Kollegen wie Erpressung an."

Jana Seppelt, ver.di-Verhandlungsführerin, weist die Strategie der Geschäftsführung entschieden zurück: „Die aktuelle Debatte um Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem zu nutzen, um den Druck auf die Beschäftigten zu erhöhen, zeigt einmal mehr, dass die Geschäftsführung nicht begriffen hat, in welcher wirtschaftlichen Lage sich viele Töchterbeschäftigte nach Jahrzehnten des Lohndumpings befinden. Was hier angedroht wird, ist die Abwälzung der Missstände im Gesundheitssystem auf genau jene, die ohnehin am schlechtesten verdienen."

Heute ist der zweite Tag des Erzwingungsstreiks mit starker Beteiligung.

Im Rahmen des Streiks zogen die Beschäftigten heute zur CDU-Zentrale, um den Regierenden Bürgermeister an sein Versprechen zu erinnern, die notwendigen Mittel für die Rückführung der Töchter in den TVöD bereitzustellen.

Am 23.4.2026 werden die Verhandlungen fortgesetzt.

Hintergrund: Vivantes ist das größte kommunale Krankenhausunternehmen Berlins. Seit Jahren kämpfen die Beschäftigten der ausgegliederten Tochterfirmen – darunter Service- und Reinigungskräfte – für eine Angleichung ihrer Arbeitsbedingungen und Löhne an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). 
Der Berliner Koalitionsvertrag sieht die Rückführung der Töchter und die Angleichung an den TVöD ausdrücklich vor.

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Jana Seppelt, jana.seppelt@verdi.de, 0151 / ‪15 94 88 42‬

Ben Brusniak, ben.brusniak@verdi.de, 0151 / ‪18 22 54 81