Pathologischem Herzwachstum: Phosphorylierung: Nebenwirkung einer Chemotherapie

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Ein „Abstandshalter“ für die Herzgesundheit

Das Herz wächst nicht nur durch Sport, sondern auch durch Krankheiten. 

Würzburger und Dortmunder Forscherinnen und Forscher haben nun einen neuen möglichen Angriffspunkt für Medikamente entdeckt, dem entgegen zu wirken. 
 
Wird das Herz stark belastet, reagiert es darauf und wächst.

Das geschieht etwa bei hoher sportlicher Aktivität, insbesondere beim Ausdauersport:

Das Herz wird kräftiger.

Neben dieser positiven Seite des Herzwachstums gibt es aber auch eine Schattenseite:  

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Wird das Herz durch eine Erkrankung wie Bluthochdruck dauerhaft belastet, wächst das Herz zu stark und eine Herzschwäche kann entstehen.

Ein interdisziplinäres Team der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg und des Leibniz-Instituts für Analytische Wissenschaften (ISAS) hat unter Leitung der JMU-Pharmakologin Kristina Lorenz die Rolle extrazellulär regulierter Kinasen (ERK) bei pathologischem Herzwachstum untersucht und hierbei erstmals eine Eiweißsequenz identifiziert, die diesen schädlichen Prozess hemmen kann. Mit der Entwicklung dieser Sequenz zeigt das Team einen möglichen Angriffspunkt für Arzneimittel zum Einsatz bei Herzschwäche.

Meist bedarf es mehrerer Stressfaktoren, ehe das sprichwörtliche Fass überläuft. 

Ähnlich verhält sich dies in den kleinsten lebenden Einheiten des Körpers, den Zellen.

  • Dort arbeiten normalerweise viele Eiweißmoleküle zusammen, um das Überleben der Zellen zu sichern. 
  • Kommen zu viele Stressfaktoren zusammen, ändern die Eiweißmoleküle ihre Funktion und ihre Zusammenarbeit in den Zellen wird gestört. 
  • Die Konsequenz: Krankhaftes Zellwachstum, das zur Herzschwäche führen kann. 
  • Denn: Kommen sich die Enzyme ERK 1 und ERK 2 nahe, erfolgt eine biochemische Veränderung, eine sogenannte Phosphorylierung, die krankhaftes Herzwachstum auslösen kann.

Gesunde Zusammenarbeit wird garantiert

  • Das Team konnte zeigen, dass die Wahrung der Distanz zwischen den ERK-Teilchen zur Vermeidung dieser Phosphorylierung der Enzyme ERK 1 und ERK 2 führt. 

Das ist der Schlüssel für den Schutz vor krankhaftem Zellwachstum. 

Die Teams identifizierten eine kleine Eiweißsequenz, die diese ERK-Teilchen auf Abstand hält und damit die gesunde Zusammenarbeit der Eiweißmoleküle garantiert.

Diese Eiweißsequenz tauften die Forscherinnen und Forscher auf den Namen EDI, ein Akronym für ERK-Dimerisierungs-Inhibitor.

Das Prinzip von EDI könnte in Zukunft nicht nur den an einer Herzschwäche erkrankten Patientinnen und Patienten helfen, sondern auch in der Onkologie Anwendung finden. 

  • Eine Klasse von Therapeutika zur Behandlung von Tumorerkrankungen zielt auch auf die ERK-Enzyme ab, schalten jedoch alle ERK-Funktionen aus.

Hilfe für Krebspatienten

  • Da ERK immer auch eine schützende Funktion bei der Regulierung zellulärer Prozesse hat, kann ein komplettes ERK-Ausschalten schwere Nebenwirkungen vor allem im Herzen nach sich ziehen. 

Die Studien im Tiermodell weisen darauf hin, dass der Einsatz von EDI die schützenden ERK-Effekte erhält und nur die krankhaften ERK-Komponenten ausschaltet.

Zudem konnte das Team bei Arbeiten in Zellkultur bereits zeigen, dass EDI auch das Wachstum von Krebszellen bremst.

„Jetzt wollen wir diese therapeutische Strategie weiterverfolgen, um Patienten, die unter Herzschwäche und unter Nebenwirkungen einer Chemotherapie leiden, zu helfen“, geben die Nachwuchsforscherinnen Constanze Schanbacher und Theresa Brand einen Ausblick auf die weiterführende Forschung.

Die Arbeiten wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziell unterstützt.

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Prof. Dr. Kristina Lorenz, Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Universität Würzburg, T +49 931 31-80165, lorenz@toxi.uni-wuerzburg.de / Rebecca Hameister, ISAS e.V., T +49 23113 92-1082, rebecca.hameister@isas.de

Kristian Lozina Julius-Maximilians-Universität Würzburg
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Originalpublikation:
Tomasovic T, Brand T, Schanbacher C, Kramer S, Hümmert MW, Godoy P, Schmidt-Heck W, Nordbeck P, Ludwig J, Homann S, Wiegering A, Shaykhutdinov T, Kratz C, Knüchel R, Müller-Hermelink HK, Rosenwald A, Frey N, Eichler J, Dobrev D, El-Armouche A, Hengstler JG, Müller OJ, Hinrichs K, Cuello F, Zernecke A, Lorenz K. „Interference with ERK-dimerization at the nucleocytosolic interface targets pathological ERK1/2 signaling without cardiotoxic side-effects“. Nature Communations, DOI 10.1038/s41467-020-15505-4.

 

CAVE-Untersucher: Gefährdungsbeurteilung - Betriebsärztliche Betreuung

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: COVID-19: Risikogruppen dürfen keiner erhöhten Gefahr am Arbeitsplatz ausgesetzt werden

Berufstätige Personen, die einer Risikogruppe angehören, müssen am Arbeitsplatz besonders vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus geschützt werden und dürfen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sein. 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: Untersuchungen COVID-19 

Sollten besondere Schutzmaßnahmen seitens des Arbeitgebers nicht realisierbar sein, empfehlen Expert*innen für Arbeitsmedizin des Kompetenznetzes Public Health COVID-19 eine bezahlte Freistellung der betroffenen Arbeitnehmer*innen. 
 
In einem Fact Sheet des Kompetenznetzes hat eine Gruppe von Wissenschaftler*innen Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigten, die zu einer Risikogruppe gehören, herausgegeben.

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) unterstützt die Aussagen dieses Positionspapiers einstimmig und vorbehaltlos. Die Wissenschaftler*innen fassen in ihrem Positionspapier folgende Kernbotschaften zusammen:

  • • Berufstätige Personen, die ein erhöhtes Risiko tragen für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf bzw. Tod, d.h. insbesondere ältere Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko eingesetzt werden.
  • • Ist dies weder am regulären Arbeitsplatz, ggf. durch technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch Telearbeit/Homeoffice realisierbar, empfehlen wir eine bezahlte Freistellung
  • Diese könnte, in Analogie zur Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2), von Krankenkassen und Unfallkassen finanziert werden.
  • • Ob beruflich - über das Risiko in der Allgemeinbevölkerung hinausgehend - ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. 
  • Die Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. 
  • Wo betriebsärztliche Betreuung gewährleistet ist, ließe sich das, entsprechend der ArbMedVV (Teil 2), über eine Angebotsvorsorge bewerkstelligen. 
  • Anderenfalls obläge die Aufgabe, das Krankheitsrisiko zu beurteilen, den behandelten Ärzt*innen.
Die Empfehlungen des Positionspapiers gelten nur für Tätigkeiten, die nicht für die Patientenversorgung relevant sind. 

Das vollständige Fact Sheet mit Empfehlungen über die Vorgehensweise zur Risikoeinschätzung finden Sie hier:

https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/Beschaftigte_mit_erh...

Über das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19:

Das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 ist ein Ad hoc-Zusammenschluss von über 25 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden aus dem Bereich Public Health, die hier ihre methodische, epidemiologische, statistische, sozialwissenschaftliche und (bevölkerungs-) medizinische Fachkenntnis bündeln.

Auch Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bringen ihre arbeitsmedizinische Expertise in die Initiative ein. Das Netz vertritt mehrere Tausend Wissenschaftler*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist es, schnell sowie flexibel interdisziplinäre Expertise zu COVID-19 für die aktuelle Diskussion und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen.

Dafür werden wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengestellt, aufbereitet und in möglichst leicht verständlicher Form verbreitet. Weitere Informationen unter

https://www.public-health-covid19.de/de/


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Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1.100 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter http://www.dgaum.de.