CAVE: ZNS - Rettungsstelle-KANZEL: Cholesterinsteine - Bildung von Gallensteinen

Medizin am Abend Berlin Fazit: DGVS: Volkskrankheit Gallensteine: DGVS veröffentlicht aktualisierte Leitlinie

Bis zu 20 Prozent der Deutschen entwickeln im Laufe ihres Lebens Gallensteine. 

  • Die meisten bemerken sie nie – nur bei etwa einem Viertel der Träger machen sich die Steine durch Beschwerden wie Koliken oder Entzündungen bemerkbar. 

Wann und wie Gallensteine behandelt werden sollten, regelt eine Leitlinie, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) entwickelt und nun nach neuestem wissenschaftlichen Stand aktualisiert wurde. 

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  • Ernährung, Bewegung, Geschlecht und Alter, aber auch die individuelle Veranlagung spielen bei der Entstehung von Gallensteinen eine Rolle. 
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„Am weitesten verbreitet sind die sogenannten Cholesterinsteine, die sich bilden, wenn zu viel Cholesterin von der Leber in die Galle gepumpt wird“, erklärt Professor Dr. med. Frank Lammert, Direktor der Klinik für Innere Medizin II am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg, der Präsident der DGVS und Koordinator der aktuellen Leitlinie ist.

  • Besonders häufig sind übergewichtige Menschen von Gallensteinen betroffen.

Die Prävention von Gallensteinen bildet einen neuen Schwerpunkt der aktuellen Leitlinie. 

Um der Entstehung von Gallensteinen vorzubeugen, gelten die Regeln einer gesunden Gewichtsentwicklung:

Eine ausgewogene, faserreiche und fettarme Kost, die viel Gemüse, jedoch wenig Zucker enthält, ist empfehlenswert, vor allem aber regelmäßige Bewegung von mindestens 30 Minuten pro Tag.  

Wer bereits adipös ist, sollte nicht allzu rasch an Gewicht verlieren. „Denn auch dabei wird viel Cholesterin freigesetzt, so dass das Risiko für die Bildung von Steinen ansteigt“, so Lammert.

Wenn der Gewichtsverlust 1,5 Kilo pro Woche übersteigt – was etwa bei einer strengen Reduktionsdiät oder nach einer Magenbypass-Operation bei schwerer Adipositas der Fall sein kann – weist die aktuelle Leitlinie auf die Möglichkeit der medikamentösen Gallensteinprävention mit Ursodeoxycholsäure hin.
Diese Substanz unterdrückt die Bildung von Gallensteinen.

Haben sich erst einmal Gallensteine gebildet, bleiben sie auch bei noch so gesunder Lebensweise bestehen. Steine, die keine Beschwerden verursachen, sollten nicht behandelt werden.

  • „Tritt in Folge der Gallensteine jedoch eine Gallenkolik auf, ist die operative Entfernung der Gallenblase angezeigt“, so Lammert. 

Denn Gallenkoliken sind Warnsymptome und weisen auf ein erhöhtes Risiko hin, dass sich Komplikationen des Steinleidens entwickeln, die lebensgefährlich sein können:

Wenn ein Stein im Gallengang festsitzt, kann das gestaute Sekret zu Entzündungen der Gallenblase, der Gallenwege oder auch der Bauchspeicheldrüse führen.

  • „Die in Deutschland durchgeführte ACDC-Studie hat gezeigt, dass der Patient bei einer akuten Gallenblasenentzündung rasch – binnen 24 Stunden nach Aufnahme in das Krankenhaus – operiert und nicht über mehrere Tage antibiotisch behandelt und erst später operiert werden sollte“, sagt Lammert. 
  • Die Cholezystektomie, die Entfernung der Gallenblase, ist ein vergleichsweise sicherer Eingriff, der heute in der Regel auch in der Akutsituation und sogar in der Schwangerschaft minimalinvasiv, also laparoskopisch, durchgeführt wird. 

Für den Patienten hat der Verlust der Gallenblase keine problematischen Konsequenzen:

Das an Gallensäuren reiche Gallesekret, das in der Leber hergestellt und in der Gallenblase nur für große Mahlzeiten gespeichert wird, steht weiterhin zur Verfügung.

Die aktualisierte S3-Leitlinie wurde interdisziplinär von Chirurgen und Gastroenterologen gemeinsam erstellt und fasst den aktuellen Stand der Wissenschaft zusammen.

Neben den Maßnahmen zur Prävention soll sie allen Ärzten als praktische Hilfe für die Behandlung von Patienten mit Gallensteinerkrankungen dienen. 

Die Leitlinie definiert unter anderem Qualitätsindikatoren für die Therapie, unterbreitet Vorschläge zur fächerübergreifenden Versorgung von Patienten und enthält, erstmals als wichtige Neuerung für die Ausbildung von Medizinstudierenden, Lernziele.

Die Leitlinie ist abrufbar unter  

https://www.dgvs.de/wissen-kompakt/leitlinien/leitlinien-der-dgvs/gallensteinlei...

Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr als 5500 Ärzte und Wissenschaftler aus der Gastroenterologie unter einem Dach. Die DGVS fördert sehr erfolgreich wissenschaftliche Projekte und Studien, veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und unterstützt aktiv den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein besonderes Anliegen ist der DGVS die Entwicklung von Standards und Behandlungsleitlinien für die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Verdauungsorgane – zum Wohle des Patienten.

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Asthma und COPD und Adrenalin-Autoinjektoren: Inhalative Medikamente SubstitutionsAusschlussListe (SAL)

Medizin am Abend Berlin Fazit: Lungenspezialisten fordern Austauschverbot für inhalative Medikamente

Asthma und COPD werden meist mit inhalativen Medikamenten behandelt. 

Der Arzt wählt dazu ein den individuellen Bedürfnissen des Patienten angepasstes Inhaliergerät aus. 

Aufgrund der Gefahr von Anwendungsfehlern werden die Patienten geschult und die korrekte Inhalationstechnik wird regelmäßig kontrolliert. 

  • Je nach Vorgabe der Krankenkasse kann der Inhalator aber in der Apotheke gegen ein wirkstoffgleiches Inhaliergerät ausgetauscht werden, wodurch Patienten gefährdet werden können. 
  • Lungenfachärzte und Patientenorganisationen fordern deshalb mit einer Petition beim Bundestag eine Aufnahme von Inhalativa bei Asthma und COPD sowie Adrenalin-Autoinjektoren in die SubstitutionsAusschlussListe. 
 
Asthma bronchiale und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) werden in der Regel mit inhalativen Medikamenten therapiert.

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  • Durch die Inhalation gelangen die atemwegserweiternd und/oder entzündungshemmend wirkenden Medikamente direkt in die Lunge, wo sie wirken sollen. 
Die Applikation der Medikamente erfolgt mittels Inhalatoren, die eine genaue und über den gesamten Gebrauchsverlauf konstante Dosierung der Wirkstoffe sicherstellen.

Die Anwendung der Inhaliergeräte ist oft kompliziert, so dass der korrekten Inhalationstechnik eine essentielle Bedeutung für den Therapieerfolg zukommt. 

Patienten und Patientinnen, denen ein Inhalator verschrieben wurde, müssen deshalb in der Anwendung geschult und die korrekte Inhalationstechnik muss regelmäßig kontrolliert werden.

  • Die Therapieadhärenz wird zusätzlich dadurch erschwert, dass auf dem Markt eine Vielzahl ganz unterschiedlich funktionierender Inhalatoren verfügbar ist. 

Jede Patientin und jeder Patient wird deshalb gezielt für die Inhalationstechnik mit dem jeweiligen, vom Arzt ausgewählten und den individuellen Bedürfnissen entsprechendem Inhalationssystem geschult.

Wie sensibel die Auswahl eines geeigneten Inhalationssystems und die korrekte Inhalationstechnik sind, wurde in einer Vielzahl von Studien belegt.

Eine Untersuchung aus dem vergangenen Jahr(1) mit fast 3.000 COPD-Patienten zeigt unabhängig vom verwendeten Inhaliergerät eine Anwendungs-Fehlerquote von über 50 Prozent. 

  • Vor diesem Hintergrund wird klar, dass, anders als bei anderen Arzneimitteln, ein Austausch des verschriebenen Inhalators gegen ein wirkstoffgleiches Inhaliergerät bei Patienten zu einer akuten Gefährdung durch massive klinische Verschlechterungen (Exazerbationen) führen kann.

Wenn es die jeweilige Krankenkasse z. B. aufgrund von Rabattverträgen vorgibt, sind Apothekerinnen und Apotheker angehalten, das verschriebene Präparat ohne Rücksicht auf den Inhalator gegen ein wirkstoffgleiches Medikament auszutauschen.

Gegen diese Vorgaben wenden sich Lungenfachärzte und Patientenorganisationen mit einer Petition beim Deutschen Bundestag. Sie fordern, anwendungssensible Medikamente wie Inhalativa bei Asthma und COPD und Adrenalin-Autoinjektoren in die SubstitutionsAusschlussListe (SAL) aufzunehmen.

Seit dem Jahr 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe, aus den per Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordneten Arzneimitteln diejenigen auszuwählen, deren Austausch durch wirkstoffgleiche Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen sein soll.

Diese Arzneimittelliste wird als SubstitutionsAusschlussListe (SAL) bezeichnet.

  • Die auf der Liste aufgeführten Medikamente unterliegen dann nicht der sogenannten Aut-Idem-Regelung. 
  • Diese können somit bei der Rezepteinlösung in der Apotheke nicht durch wirkstoffgleiche Alternativpräparate ausgetauscht werden.

Die Petition kann bis zum 17. Juli 2018 online unterzeichnet werden. Unterstützt wird die Petition u. a. von der Deutschen Patientenliga Atemwegserkrankung und der Deutschen Atemwegsliga.

(1) Molimard M et al., Chronic obstructive pulmonary disease exacerbation and inhaler device handling: real-life assessment of 2935 patients
Eur Respir J 2017: 49(2). pii: 16011794
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28182569

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