Schwangeren und stillenden Frauen: Arbeitsschutz von Müttern im Betrieb - Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Medizin am Abend Berlin Fazit: Neues Mutterschutzgesetz: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber 

Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht grundlegend reformiert.

Mit Beginn des neuen Jahres traten die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen in Kraft. 

Diese schließen zum einen mehr Mütter als zuvor ein, außerdem wird der Arbeitsschutz von Müttern im Betrieb verstärkt. Dadurch ergeben sich auch wichtige Auswirkungen auf die Arbeitgeberpflichten. 

  • Ziele des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)
Das MuSchG gewährleistet schwangeren und stillenden Frauen einen besonderen Gesundheitsschutz im Betrieb. 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Schwangerschaftslaborpfad  

Es soll verhindern, dass sie wegen der Schwangerschaft und Stillzeit Nachteile im Berufsleben erleiden oder die selbstbestimmte Entscheidung über ihre Erwerbstätigkeit verletzt wird. Damit werden die Chancen der Frauen verbessert und ihre Rechte gestärkt, um auch während der Schwangerschaft oder Stillzeit ohne Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind weiterhin arbeiten zu können.

Neues Gesetz gilt für mehr Mütter

Die Änderungen im MuSchG bedeuten vor allem eine Ausweitung des geschützten Personenkreises.

  • Bislang galt das Gesetz nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit ausführen. Ab 2018 sind alle (werdenden) Mütter eingeschlossen – also auch Praktikantinnen, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schülerinnen und Studentinnen. 
  • Danach können diese während des Mutterschutzes für Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden.
  • Schutzfristen werden verlängert

Auf Antrag der Mutter müssen Arbeitgeber ab 2018 eine verlängerte nachgeburtliche Schutzfrist von zwölf Wochen bei Geburten von behinderten Kindern gewähren.

Bisher galt diese nur bei Früh- und Mehrlingsgeburten.  

Neu ist auch ist der viermonatige Kündigungsschutz, wenn sie nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

  • Verbot und Zulässigkeit von Nachtarbeit
Mit dem neuen Gesetz dürfen schwangere oder stillende Frauen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nicht mehr beschäftigt werden. Eine Beschäftigung während dieser Zeit ist nur zulässig bei Einwilligung der werdenden Mutter, ärztlicher Bescheinigung der Unbedenklichkeit, Einhaltung des Arbeitsschutzes und behördlicher Genehmigung. Der Arbeitgeber muss daher prüfen, ob ein Einsatz nach 20:00 Uhr nötig ist und bei der Aufsichtsbehörde einen entsprechenden Antrag mit allen relevanten Unterlagen stellen.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Für jeden Arbeitsplatz muss bei der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld geprüft werden, ob sich eine Gefährdung für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ergeben könnte, auch wenn aktuell dort keine schwangere oder stillende Frau tätig ist.

Der Arbeitgeber muss das Ergebnis der Beurteilung dokumentieren und die Mitarbeiter darüber in geeigneter Form informieren.

Meldet eine Frau ihre Schwangerschaft an, muss diese Gefährdungsbeurteilung entsprechend aktualisiert und individualisiert werden.

  • Arbeitgeber muss Arbeitsbedingungen für Mütter anpassen

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass eine „unverantwortbare Gefährdung“ ausgeschlossen ist. Liegen Gefährdungen vor, muss er die Arbeitsbedingungen durch Schutzmaßnahmen umgestalten.

Ist dies nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich, muss die schwangere Frau an einem anderen geeigneten und zumutbaren Arbeitsplatz eingesetzt werden.

  • Ein Beschäftigungsverbot aus betrieblichen Gründen soll dann nur noch möglich sein, wenn alle anderen Maßnahmen versagen. 

Um eine „Überprotektion“ zu vermeiden und die Arbeitgeber bei der Umsetzung zu unterstützen, sollen vom Gesetzgeber Empfehlungen erarbeitet werden – zumal der Rechtsbegriff „unverantwortbare Gefährdung“ unbestimmt ist.

Weiterführende Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz:

Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/3b87a5363865637dd3bf2dd6e8ec87e0/mutterschutzge...

Gesetzestext:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=...

Stellungnahme Bundesrat:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/289-17(B).pdf?__b...

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Rosenkauf am Valentinstag: Fairtrade-Rosen kaufen und verschenken

Medizin am Abend Berlin Fazit: Zum Valentinstag: Beim Rosenkauf auf Fairtrade-Siegel achten

Am Valentinstag werden in Deutschland traditionell mehrere Millionen Rosen gekauft und verschenkt. 

Wie und auf welchem Weg diese Blumenpracht zu uns in den Handel kommt und welche ausgeklügelte logistische Lieferkette dahintersteckt, erklärt der Logistik-und Handel-Experte der Hochschule Fresenius, Professor Dr. Heinz Walterscheid. 


 
FRAGE: Herr Professor Walterscheid, bald ist wieder Valentinstag, an dem traditionell Millionen von Rosen in Deutschland gekauft und verschenkt werden. Auf welchen Wegen gelangen die Rosen zu uns in die Blumengeschäfte bzw. in die Supermärkte?


ANTWORT:
Die meisten Rosen werden aus Ostafrika und aus Südamerika importiert. In Ländern wie Kenia, Äthiopien, aber auch Ecuador und Kolumbien, herrschen ganzjährig ideale klimatische Anbaubedingungen. Von den dortigen Blumenfarmen werden die Rosen gekühlt per LKW zu einem Flughafen transportiert, der häufig in der Nähe der jeweiligen Landeshauptstadt liegt. Luftfrachtgesellschaften transportieren die Blumen dann in gekühlten Frachtflugzeugen nach Europa. Die Weitertransporte erfolgen meistens per LKW zum Blumenhandel.

FRAGE: Wie lange dauert denn der Transport von den Blumenfarmen in Ostafrika und Südamerika bis zu uns in die Blumengeschäfte?

ANTWORT: Es dauert nur circa zwei Tage, bis die Rosen hier am Flughafen in Deutschland ankommen. Ungefähr sieben Tage dauert es, bis die Blumen in den Blumengeschäften und Supermärkten verkauft sind. Und dann sollen die Rosen ja noch circa sieben weitere Tage blühen und schön ausschauen. Insgesamt bedarf es bei den Millionen roter Rosen zum Valentinstag also einer umfangreichen, frühzeitigen und sehr detaillierten Logistikplanung.

FRAGE: Die Rosen haben von Ostafrika und Südamerika aus ja einen sehr langen Weg per Flugzeug hinter sich. Wie sieht denn die Klimabilanz der Rosen aus?

ANTWORT: Der lange Lufttransport verursacht sehr hohe CO2-Emissionen und ist damit wenig ökologisch nachhaltig. Eine Alternative wäre daher der Anbau der Rosen in von uns nicht so weit entfernten Gewächshäusern, die allerdings wegen des Datums 14. Februar und der damit verbundenen kalten Jahreszeit energieintensiv beheizt und beleuchtet werden müssten und damit häufig ebenfalls wenig ökologisch nachhaltig sind. Der Rosenanbau im warmen und fast immer sonnigen Ostafrika und Südamerika hat diesen Nachteil nicht.

FRAGE: Können Sie uns eine Aussage zur sozialen Nachhaltigkeit der Rosen machen?

ANTWORT: Vielfach heißt es, dass die Rosenzucht in den beschriebenen Anbauländern in Afrika und Südamerika nicht sozial nachhaltig sei, da die Arbeitsbedingungen auf vielen Blumenfarmen nicht gut seien. Als Stichworte seien hier niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und schlechter Arbeitsschutz genannt. Deshalb sollte beim Rosenkauf auf Nachhaltigkeitszertifikate wie Fairtrade geachtet werden, die nur verwendet werden dürfen, wenn die Arbeitsbedingungen bestimmten sozialen Mindestanforderungen genügen. Hier hat es in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen gegeben, alleine im Jahr 2016 wurden in Deutschland 367 Millionen Fairtrade-Rosen verkauft.


Über die Hochschule Fresenius

Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Frankfurt am Main, Hamburg, Idstein, Köln, München und den Studienzentren in Berlin, Düsseldorf und New York gehört mit rund 12.000 Studierenden zu den größten und renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie blickt auf eine mehr als 170-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl Remigius Fresenius in Wiesbaden das „Chemische Laboratorium Fresenius“, das sich von Beginn an sowohl der Laborpraxis als auch der Ausbildung widmete. Seit 1971 ist die Hochschule staatlich anerkannt. Sie verfügt über ein sehr breites, vielfältiges Fächerangebot und bietet in den Fachbereichen Chemie & Biologie, Design, Gesundheit & Soziales, onlineplus sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit sowie berufsbegleitende und ausbildungsbegleitende (duale) Studiengänge an. Die Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat institutionell akkreditiert. Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere ihr „breites und innovatives Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen“, „ihre Internationalität“ sowie ihr „überzeugend gestalteter Praxisbezug“ vom Wissenschaftsrat gewürdigt. Im April 2016 wurde sie vom Wissenschaftsrat für weitere fünf Jahre re-akkreditiert.

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