Medizinprodukte-Verordnung: Herzklappen, Hüftprothesen, Brustimplatate.....

Medizin am Abend Berlin Fazit:  AWMF und BMG arbeiten gemeinsam an Konzept: EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten

Am 25. Mai ist die neue Medizinprodukte-Verordnung der EU in Kraft getreten. 

In drei Jahren muss die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) verpflichtend umgesetzt werden. 

Strengere Vorschriften sollen mehr Sicherheit für die Patienten bringen. 

Für die Hersteller von Medizinprodukten bringt die Verordnung zahlreiche Veränderungen mit sich. 

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. ist an dem „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung“ (NAKI) beteiligt, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Leben gerufen hat, um ein Konzept für die Übergangszeit und für die Umsetzung der Verordnung zu erarbeiten. 
 
Aktuelles Ziel von AWMF und BMG ist unter anderem die Festlegung von Bewertungskriterien auch für „alte Medizinprodukte“.

Rund 500 Seiten umfasst die neue EU-Verordnung für Medizinprodukte:

Sie wird die aktuelle, bis Mai 2020 gültige Richtlinie ablösen.

Die Verordnung bringt umfassende Veränderungen für die Hersteller von Medizinprodukten mit sich: 

Ein neues Klassifizierungssystem, höhere Anforderungen bei der Erstellung von klinischen Daten und verschärfte Anforderungen bei der Zertifizierung von Produkten sind nur einige der neuen Regelungen. 

„Die EU-Kommission verspricht sich davon mehr Sicherheit für die Patienten.

Für die betroffenen Hersteller und die zuständigen Stellen ist die Umsetzung der neuen Verordnung eine große Herausforderung“, sagt Professor Dr. med. Ernst Klar, Direktor der Abteilung Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Universitätsmedizin Rostock.

„Deshalb ist es wichtig, schon in der Übergangszeit Maßnahmen zu definieren, wie die neuen Regelungen umgesetzt werden können“, so Klar, Vorsitzender der AWMF-Sektion „Bewertung von Medizinprodukten“, die seit 2016 aktiv ist. Zusammen mit Vertretern der verschiedenen Fachgesellschaften erarbeitet sie Konzepte zur Umsetzung der neuen Verordnung.

Im Februar 2017 hat das BMG den „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung der MDR und IVDR1“ - kurz NAKI - gegründet. Die AWMF ist beim NAKI beteiligt, die Vertreter analysieren nun die Anforderungen der neuen Verordnung, klären die Übergangsregelungen und erarbeiten Lösungen zur Umsetzung.

Eine grundlegende Veränderung der EU-Verordnung ist das neue Konsultationsverfahren für Hochrisiko-Produkte wie Herzklappen, Hüftprothesen und Brustimplantate:

Zukünftig soll ein Expertengremium bei der Zertifizierung dieser Produkte miteinbezogen werden und die Hersteller bei der Planungs- und Entwicklungsphase unterstützen. 

Zusätzlich werden diese Experten bei besonderer klinischer Prüfung neuer Medizinprodukte („Scrutiny Process“) von den benannten Stellen (TÜV, DEKRA etc.) hinzugezogen.

Die Zusammensetzung der Gremien wird von der EU-Kommission bestimmt, das Ministerium hat auf die Wahl der Experten nur indirekten Einfluss. 

Deshalb schlägt das BMG zusätzlich ein Netzwerk nationaler Experten vor, die Behörden bei der Bewertung von Medizinprodukten beraten. Die Experten werden auch von der AWMF empfohlen und sind bereits an das BMG gemeldet.

  • Außerdem müssen Produkte, die bereits auf dem Markt sind, innerhalb der nächsten drei Jahre rezertifiziert werden. 

Derzeit ist die Infrastruktur bei den zuständigen Stellen unzureichend und die Datenlage für eine Rezertifizierung nicht eindeutig geklärt.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang die Einführung von Registern.

 „Um die systematische Überprüfung von Implantaten zu ermöglichen, sind Implantatregister notwendig“, so Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF.

„Die Beteiligung an diesen Registern müsste verpflichtend werden“, fordert er. 

Auch die Einrichtung unabhängiger sach- und fachkundiger Untersuchungsstellen für Implantate hält die AWMF-Sektion für wichtig.

Hierzu ist auch eine enge Vernetzung mit anderen Akteuren notwendig.

Die AWMF schlägt eine Registerstelle für ein „Deutsches Implantatregister“ vor und fordert, Daten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu integrieren sowie Synergien mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu nutzen.

Diese übergreifenden Register müssten dann mit spezifischen Registern der medizinischen Fachgesellschaften vernetzt werden. „Die Implementierung der neuen EU-Verordnung ist komplex – eine gemeinsame Datenbasis und ein stetiger Informationsfluss ist eine wichtige Voraussetzung für eine reibungslose Umsetzung“, bilanziert Klar.

Link zur EU-Verordnung:
https://ec.europa.eu/growth/sectors/medical-devices/regulatory-framework_de

1IVDR: EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 177 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

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CAVE: Hochansteckende virale Tierseuche: ASP - Afrikanische Schweinepest

Medizin am Abend Berlin Fazit: Hochansteckende Tierseuche: Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest

Noch sind in Deutschland keine Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bekannt, aber diese gefährliche Tierseuche breitet sich in Europa immer mehr aus. 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Impfempfehlung Grippe  

Einen Impfstoff dagegen gibt es derzeit noch nicht. 

  • Er wird nach Einschätzung von Experten auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. 

Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest, die sowohl Haus- als auch Wildschweine betrifft, wurde das Programm des 9. Leipziger Tierärztekongress im Schwerpunkt "Tierseuchen" umgestellt: 

  • Der Vortagsblock zu diesem Thema findet am 19. Januar 2018 von 8.30 bis 12.15 Uhr statt. 

 Prof. Dr. Uwe Truyen, Direktor des Instituts für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen der Universität Leipzig, ist Experte für das Thema "Afrikanische Schweinepest".
 Prof. Dr. Uwe Truyen, Direktor des Instituts für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen der Universität Leipzig, ist Experte für das Thema "Afrikanische Schweinepest". Foto: Swen Reichhold/Universität Leipzig
 
  • Die ASP ist eine hochansteckende, virale Tierseuche, die sich - von Osten kommend - langsam in Europa ausbreitet. 
  • Betrifft es in Polen und Tschechien ausschließlich Wildschweine, sind in der Ukraine, Weißrussland und dem Baltikum auch Hausschweinebestände betroffen. 

Die Verbreitung des Virus´, das für den Menschen ungefährlich ist, geschieht direkt durch den Kontakt infizierter Schweine aber auch indirekt durch Produkte, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden.

Durch die hohe Stabilität des Virus und der großen Infektionsmenge im Blut infizierter Tiere kann das Virus beispielsweise den Herstellungsvorgang von Rohwürsten überstehen und etwa in Salami lange infektiös bleiben. Wird ein solches Produkt beispielsweise in Form von unachtsam entsorgten Speiseabfällen an Schweine verfüttert oder von Wildschweinen aufgenommen, kann das Virus in neue Populationen verschleppt werden.

"Das Virus ist seit vielen Jahrzehnten bekannt und kommt in den Warzenschweinpopulationen in Südafrika vor. 

Dort wird es in einem Zyklus zwischen Warzenschweinen und den an ihnen saugenden Lederzecken übertragen.

Es kam in der Vergangenheit sporadisch zu Übertragungen auf Hausschweine und noch seltener zu einer Verbreitung des Virus in andere Regionen der Welt", sagt Prof. Dr. Uwe Truyen, der Leiter des Instituts für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen der Universität Leipzig.

Erhöhte Alarmbereitschaft

Die Infektion geht mit einer hohen Sterberate einher.

Die Tierseuche kann derzeit nur durch die die Tötung infizierter Bestände, die Einrichtung von Schutzzonen und die Verhängung drastischer Handelsbeschränkungen bekämpft werden. "Eine Einschleppung nach Deutschland würde den Export von Schweinen und Schweinefleisch in Drittländer massiv beeinträchtigen und große wirtschaftliche Einbußen verursachen", warnt Truyen. Daher müsse alles daran gesetzt werden, eine Einschleppung zu verhindern.

Da für die Schweinehaltung in den EU-Mitgliedsstaaten ein striktes Verfütterungsverbot von Speise- und Küchenabfällen besteht, sei eine direkte Einschleppung in Hausschweinbestände auf legalem Wege unwahrscheinlich. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt aber in seiner aktuellen Bewertung das Risiko der Einschleppung durch die illegale Einfuhr und das Entsorgen von Speiseabfällen insbesondere entlang des Fernstraßennetzes als hoch ein.

Sollte die Tierseuche doch in Deutschland ausbrechen, muss das Virus so früh wie möglich nachgewiesen und der Erstausbruch mit aller Konsequenz bekämpft werden. Alle Ebenen der Veterinärverwaltung sind in erhöhter Alarmbereitschaft und haben Krisenpläne und Tilgungspläne ausgearbeitet. Während Ausbrüche in Hausschweinebeständen durch Bestandstötungen erfolgreich bekämpft werden können, sind die mit den Sperrmaßnahmen verbundenen Einschränkungen zeitlich überschaubar.

"Das ist bei Ausbrüchen bei Wildschweinen gänzlich anders, denn eine Tilgung erscheint - insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Wildschweinepopulation - schwierig, sodass über einen sehr langen Zeitraum mit einer Einschränkung des Handels mit Schweinen und Schweinefleisch in der betroffenen Region gerechnet werden muss", erläutert Truyen.

Fachliches Know-how beim Tierärztekongress

Auf dem 9. Leipziger Tierärztekongress sprechen zwei hochkarätige Referenten zu dieser Tierseuche und erläutern die Maßnahmen, die in Deutschland dagegen getroffen worden sind: Prof. Dr. Thomas Mettenleiter, der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, stellt den Verlauf der Ausbreitung dieser Seuche in Europa dar, gibt eine aktuelle Risikoeinschätzung der Einschleppung des Virus´ nach Deutschland ab und versucht eine Bewertung der Verbreitung dieses Virus´ in einem Land mit einer sehr hohen Wildschweindichte.

Prof. Dr. Hans-Joachim Bätza, der Leiter des Referates Tiergesundheit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, spricht über die rechtlichen Grundlagen der Bekämpfung dieser gefährlichen Seuche und erklärt, welche Maßnahmen in den betroffenen Mitgliedsstaaten erfolgreich durchgeführt wurden.

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