Wir wollen dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber nicht ihn umbringen

Medizin am Abend Ausgangspunkt


Montgomery:

Wir wollen dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber nicht ihn umbringen

Interview mit:Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer
Bericht von:Christiane Meier
Quelle:ARD
Sendung:Morgenmagazin
Erscheinungsdatum:Mi, 17.06.2015, 07:37


Frage: Sie haben den Standpunkt der Ärzte im Sinn... Ist es nicht viel wichtiger, den mündigen Patienten im Blick zu haben und zu sagen, der soll doch selber entscheiden, wie er stirbt.
Antwort: Ja, das soll er auch. Er soll auch selber entscheiden dürfen, wie er stirbt. Aber er muss dazu nicht die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen.
Wir Ärzte halten es mit unserer Garantenpflicht gegenüber den Patienten, die im Artikel 1, Absatz 2 unserer Berufsordnung klar geregelt ist: "Der Arzt soll das Leben erhalten", nicht für vereinbar, dass der Arzt als Sterbehelfer an das Bett eines Patienten tritt, um ein Leben zu beenden.
Man soll nicht durch den Arzt sterben, aber an der Hand des Arztes in den Tod begleitet werden. Das ist unser Ziel.
Frage:... Wollen Sie denn das Strafrecht für Ärzte verschärfen?
Antwort: Genau das ist es ja. Wir wollen eben in der Stunde des Todes dabei sein und dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber nicht ihn umbringen.
Deswegen gibt es heute in der Palliativmedizin Methoden der Schmerzbekämpfung, Schmerzbegrenzung. Es geht... ja auch um Ekel, um unwürdige Lebensverhältnisse, um Autonomie, um Selbstbestimmung. Da kann manchmal ein danebensitzender Arzt mehr helfen als ein tötender Arzt.
Frage:... Warum kann ein Arzt nicht dem Patienten helfen, einen selbstbestimmten Tod zu wählen?
Antwort: Wenn wir die ärztliche Sterbehilfe zu einem Normaltatbestand unseres täglichen Umgangs machen würden, würde das zu einem gesellschaftlichen Anspruch, wie wir das in Holland, in Belgien, in vielen anderen Ländern erleben. Dann würden Menschen auch aus sozialem Druck heraus gedrängt werden, den schnellen Exit statt das würdevolle Ende eines Lebens in palliativmedizinischer und Hospizbegleitung zu wählen. Und das ist einfach mit dem Grundauftrag der Ärzte... nicht vereinbar.
Frage: Sprechen Sie da nicht den Ärzten die Fähigkeit ab, sich von so etwas zu distanzieren...?
Antwort: Ich spreche gar keinem Arzt... etwas ab... Aufgabe des Arztes ist es, möglichst immer zu helfen, zu heilen, wo immer er kann, auch zu lindern so oft es nur irgend geht, aber nie zu töten.
Frage:...Wer soll es denn dann machen, wenn nicht die Ärzte?
Antwort: Das muss der Patient schon selber entscheiden. Wir werden mit Sicherheit nur über unsere eigene ärztliche Rolle und unser Verhältnis zum Patienten reden können. Der Gesetzgeber muss die Frage beantworten.
Und wenn ich mir einen Bezug auf den letzten Gesetzentwurf von Herrn Hintze erlauben darf: Dort steht im letzten Satz ja drin, dass der Arzt bei diesen Maßnahmen dabei sein soll... Ein guter Arzt wird nicht mit einem Schierlingsbecher oder einem Tablettenbecher dem Patienten entgegenkommen und dann daneben sitzen, während der den trinkt. Dafür gibt es andere Methoden.
Damit hätten wir in Deutschland die Tötung auf Verlangen. Das ist letztlich das Ziel des Gesetzentwurfes von Herrn Hintze. Und deswegen lehne ich den ab...
Man muss die Dinge vom Ende her denken. Und wenn das in seinem Gesetzentwurf so drinsteht, muss er auch damit leben, dass ich sage, dieser Gesetzentwurf - bei allem Respekt vor Herrn Hintze und Herrn Lauterbauch - führt am Ende in die Tötung auf Verlangen. Und deswegen ändert er grundsätzlich etwas an dem Verhältnis von Patienten und Ärzten in Deutschland.
Frage: Sie stimmen anscheinend dann dem Gesetzentwurf zu, der vorsieht, dass man die geschäftsmäßige Beihilfe - und das würde auch Onkologen betreffen... - stoppt.
Antwort:... Geschäftsmäßig sind diejenigen, die... den Tod bringen, um damit Geld zu verdienen. Ein Onkologe, der maximale Schmerztherapie betreibt, der Palliativmedizin betreibt, wäre davon überhaupt nicht betroffen. Das ist auch so eine der Falschdarstellungen, die man im Rahmen dieser Gesetze manchmal so hört.

Gesundheitsausschuss des Bundestages: Von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder


Medizin am Abend Fazit


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804282.pdf


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das Präventionsgesetz der Bundesregierung (18/4282) beschlossen. Für die in den Ausschussberatungen an einigen Stellen veränderte Vorlage votierten am Mittwoch die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierte dagegen.

Am Donnerstag (18. Juni) soll der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden.

Mit Hilfe der Prävention sollen lebensstilbedingte ,,Volkskrankheiten" wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas eingedämmt und die Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung gebracht werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche auszudehnen, in die sogenannten Lebenswelten.

Eingebunden sind neben der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) auch die Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden konkret mehr als verdoppelt, von 3,09 Euro auf 7 Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016.

Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren.

Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

So sollen gerade kleine und mittelständische Betriebe über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.

Dazu soll die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verflochten werden.

Wer im Beruf oder in der Familie besonders belastet ist, soll von Verbesserungen profitieren.

So sollen etwa Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige bestimmte Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen können.

Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden.

Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Vorgesehen ist, dass bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita die Eltern eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen müssen.

Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und Sozialpartner auf Ziele und ein Vorgehen verständigen. Die private Kranken- und Pflegeversicherung soll die Möglichkeit erhalten, sich an der Beratung zu beteiligen.

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss hatten Experten die Vorlage im Grundsatz begrüßt, den Ansatz aber als nicht weitreichend genug bewertet. Gesundheitsförderung und Vorbeugung müssten als Querschnittsaufgabe verstanden und in allen Gesellschaftsbereichen gezielt verankert werden. Scharf kritisiert wurden die aus Expertensicht unzureichende Einbindung der PKV sowie die herausgehobene Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Ab 2016 sollen rund 35 Millionen Euro pro Jahr von den Krankenkassen an die BZgA fließen.

Experten äußerten bei der Anhörung Zweifel, ob diese Konstruktion sinnvoll und rechtlich haltbar ist, handele es sich doch nicht um Steuergelder, sondern Beitragsmittel der Versicherten.

Die Bundesregierung kann hingegen keine Quersubventionierung der BZgA erkennen.

Eine Finanzierung der BZgA durch GKV-Mittel sei nicht vorgesehen. Auch aus der Beauftragung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband ergäben sich ,,keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsrechtliche Bedenken", teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/4945) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion mit.

Die Opposition hat eigene Anträge zu dem Gesetzentwurf eingebracht, die im Ausschuss keine Mehrheit fanden.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4322) zielt auf die "Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit" ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (18/4327) "Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz".

Vertreter von Union und SPD würdigten im Ausschuss den Lebenswelten-Ansatz im Gesetz. Die Menschen müssten mit den Vorsorgeangeboten dort erreicht werden, wo sie leben und arbeiten. Das Gesetz biete dazu eine gute Grundlage und könne in den nächsten Jahren hinsichtlich der Finanzierung und Inhalte auch noch weiterentwickelt werden.

Die Opposition sieht hingegen den Lebenswelten-Bezug nicht konsequent umgesetzt. Es sei gut, dass nun Geld für die Gesundheitsförderung und Prävention bereitgestellt werde, hieß es von Linken und Grünen.

Jedoch sei fraglich, ob sozial benachteiligte Menschen von den neuen Angeboten überhaupt erreicht würden.

Problematisch sei auch die lediglich freiwillige Einbindung der PKV.


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360° TOP-Thema: Risikovorhersage: Vorhofflimmern als Herzrhythmustörungen


Medizin am Abend Fazit:  Ziel: Bessere Risikovorhersage für weit verbreitetes Vorhofflimmern entwickeln   

Vorhofflimmern ist eine der häufigsten Herzrhythmusstörungen; jeder vierte Erwachsene entwickelt im Laufe seines Lebens die ebenso weit verbreite wie häufig unterschätzte Herzerkrankung, die unbehandelt zu schweren Komplikationen und zum Tod führen kann. Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wollen jetzt die Ursachen des Leidens näher entschlüsseln. Priv.-Doz. Dr. Renate Schnabel aus dem Universitären Herzzentrum erhält hierfür vom Europäischen Forschungsrat (ERC) einen sogenannten „Consolidator Grant“. Die Auszeichnung für Nachwuchsforscher ist mit einer Förderung über fünf Jahre versehen und mit zwei Millionen Euro dotiert.
        
„Wir wollen die Ursachen des Vorhofflimmerns besser verstehen, um gefährdete Personen leichter erkennen und einer Therapie zuführen zu können“, sagt Dr. Schnabel, Leiterin einer Arbeitsgruppe im Universitären Herzzentrum (UHZ).

In etwa 60 Prozent der Fälle kenne man die genaue Krankheitsursache nicht; das Vorhofflimmern trete dabei ohne erkennbaren Grund auf.

Bekannte Ursachen für Vorhofflimmern sind Bluthochdruck, eine koronare Herzkrankheit, ein Herzklappenfehler oder eine Herzmuskelerkrankung.

Bleibt die Krankheit unbehandelt, steigt für die Betroffenen das Risiko, einen Schlaganfall oder eine Herzinsuffizienz zu entwickeln und daran zu versterben. Die Häufigkeit von Vorhofflimmern nimmt auch aufgrund des demografischen Wandels stark zu:

Innerhalb der EU erwarten Experten in den nächsten zehn Jahren einen Anstieg auf bis zu 17 Millionen Patienten, so die UKE-Wissenschaftlerin.

Auf der Suche nach möglichen Krankheitsursachen starten Dr. Schnabel und ihr Team eine medizinische Großfahndung:

Insgesamt wollen die Forscher Daten von über 50.000 Frauen und Männern in die Untersuchung einfließen lassen.

Viele von ihnen sollen direkt untersucht werden, beispielsweise mit EKG-Geräten oder Kernspintomographen (MRT).

Hier werden auch Daten der großangelegten Hamburg City Health Study (HCHS) einfließen, die sich Vorhofflimmern als einem der zentralen Krankheitsbilder widmet.

An Gewebeproben planen die Wissenschaftler unter anderem genetische und Stoffwechseluntersuchungen.

Das Geschlecht und Lebensstilfaktoren wie Rauchen, Alkoholkonsum, Ernährung und Bewegung sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

„Eine solche Untersuchung gab es in dieser Größenordnung bisher noch nicht“, sagt Renate Schnabel.

„Am Ende werden wir versuchen, all diese Informationen zusammenzufassen, um Krankheitsmechanismen erkennen und das individuelle Erkrankungsrisiko eines Menschen besser abschätzen zu können.“


EU-Förderung für exzellente Nachwuchsforscher

 Das Vorhaben der Hamburger Forscherin trägt den Titel „Novel multimodal approach to atrial fibrillation risk assessment and identification of targets for prevention by interdisciplinary exploitation of omics, advanced electrocardiography, and imaging”. Es wird mit einem so genannten „Consolidator Grant“ gefördert. Damit unterstützt der Europäische Forschungsrat (ERC) exzellente Nachwuchsforscher. Consolidator Grants des ERC sind Teil des „Horizont 2020“ genannten EU-Rahmenprogramms mit dem die Europäische Union sowohl die Grundlagenforschung als auch anwendungsnahe Forschungsfelder finanziert. Das Gesamt-Fördervolumen des 2014 begonnenen Programms beträgt bis 2020 rund 70 Milliarden Euro.


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Priv.-Doz. Dr. Renate Schnabel
Klinik für Allgemeine und Interventionelle Kardiologie
Universitäres Herzzentrum Hamburg (UHZ)
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Gesundheitskarte für Flüchtlinge - Medizintourismus?

LVZ: Gemeinden drängen Bund und Länder zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge / Bund denkt an neue Brücke zwischen Asyl und Erwerbsmigration

 

Städte und Gemeinden haben vor der Ministerpräsidentenkonferenz zur Asyl- und Flüchtlingsproblematik an die Bundesländer appelliert, die vom Bund versprochene Verdoppelung der akuten Flüchtlingshilfe rasch und verlässlich an die Kommunen weiterzuleiten. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, sagte der Leipziger Volkszeitung: "Wir kennen leider die klebrigen Hände vieler Länder."

Gleichzeitig warb Landsberg für die Einführung einer Gesundheitskarte für berechtigte Flüchtlinge. Die Kosten dafür werden auf bis zu 5,6 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

"Um zu vermeiden, dass es zu einer Art Medizintourismus kommt, soll es die aber nur für anerkannte Asylbewerber oder für Menschen mit Bleiberecht, also für alle Bürgerkriegsflüchtlinge, geben", sagte Landsberg.

Nach Informationen der LVZ geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge davon aus, dass derzeit zehn Prozent der Flüchtlinge in Deutschland zwar nicht die Voraussetzungen für Asyl erfüllen, wohl aber die Voraussetzungen für einen nicht humanitären Aufenthaltstitel.

Dieser soll deshalb zukünftig eine neue Brücke zwischen Asyl und Erwerbsmigration öffnen.

Es wird daran gedacht, bereits im Antragsverfahren auf Asyl zusätzliche Daten der Bewerber mit Blick auf deren berufliche Voraussetzungen abzufragen. "Je länger das Asylrecht als verdecktes Einwanderungsrecht verstanden wird, desto mehr Unmut regt sich", sagte Mike Mohring, CDU-Fraktionschef von Thüringen, gegenüber der Zeitung.

Die Länder seien in der Pflicht, den Verwaltungsgerichten zügige Entscheidungen zu ermöglichen. "Ohne Asylgrund, ohne sonstigen Flüchtlingsschutz oder ein arbeitsmarktbezogenes Aufenthaltsrecht ist die Rückführung der Regelfall", warnte Mohring. "Zwischen dem Schutz der europäischen Außengrenzen, der Einhaltung der Zuständigkeitsregeln für Asylbewerber und Kontrollen an den Innengrenzen gibt es einen nicht auflösbaren Zusammenhang."

Da gebe es in der EU ganz klaren Handlungsbedarf.

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Leipziger Volkszeitung Büro Berlin Telefon: 030/233 244 0 

 

Weiterführende Informationen

 

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ATLOs - arterielle tertiäre Lymphorgane bei Atherosklerose

Medizin am Abend Fazit:  Atherosklerose - Kontrolle auf der Außenseite     

    Auf der Außenwand von Blutgefäßen mit atherosklerotischen Plaques bilden sich tertiäre Lymphorgane, die Atherosklerose hemmen können, wie LMU-Wissenschaftler zeigen. 

    Dieser Fund eröffnet neue Therapieoptionen der Erkrankung. 
            
    Atherosklerose entsteht, wenn Ablagerungen in der Gefäßinnenwand – sogenannte atherosklerotische Plaques – zu chronischen Entzündungen führen und die Blutgefäße verengen.

    Plaques behindern den Blutfluss und blockieren ihn schließlich vollständig, was einen Herzinfarkt oder Schlaganfall auslöst.

    Verursacht werden die chronischen Entzündungen durch eine außer Kontrolle geratene Reaktion des Immunsystems. „Aber das Immunsystem kann an den betroffenen Arterien die überschießende Immunreaktion auch dämpfen“, sagt Professor Andreas Habenicht (Institut für Prophylaxe und Epidemiologie der Kreislaufkrankheiten, Direktor Professor Christian Weber). Das Team von Habenicht konnte nun in Kooperation mit nationalen und internationalen Forschergruppen zeigen, dass sogenannte arterielle tertiäre Lymphorgane (ATLOs) auf den Gefäßaußenwänden den Entzündungen entgegen wirken können.

    Über ihre Ergebnisse berichten die Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Immunity.

    Wie atherosklerotische Plaques entstehen, ist noch nicht vollständig geklärt.

    Rauchen, Übergewicht oder mangelnde Bewegung tragen zu ihrer Entstehung bei. Oft beginnt die Krankheit schon im Jugendalter und ist vermutlich auch Teil des natürlichen Alterungsprozesses.

    „Wir haben nun im Mausmodell beobachtet, dass im Verlauf des Alterungsprozesses Immunzellen die Arterienwand infiltrieren und auf der Gefäßaußenwand tertiäre Lymphorgane bildenund zwar genau dort, wo an der Innenseite atherosklerotische Plaques liegen“, sagt Habenicht.

    Diese ATLOs ähneln Lymphknoten.

    Im Unterschied zu anderen Schlüsselkomponenten des Lymphsystems wie etwa der Milz oder den Mandeln, die bereits während der Embryonalentwicklung angelegt werden, entstehen ATLOs erst während des Alterungsprozesses als Reaktion auf chronische Entzündungen – sie bilden also eine Art „Zweigstelle“ des Immunsystems, die flexibel dort entsteht, wo sie gebraucht wird. 

    Schützende Immunzellen überwiegen

    ATLOs enthalten alle Immunzellen, die nötig sind, um eine Immunreaktion zu steuern.

    Darunter sind sowohl Zellen, die Immunreaktionen aktivieren, als auch solche, die Immunreaktionen dämpfen. „Welche Funktion ATLOs genau haben, war bisher ungeklärt. Insgesamt ging man davon aus, dass sie Autoimmunerkrankungen und chronische Entzündungen eher fördern. Das ist überraschenderweise aber gerade nicht der Fall“, sagt Habenicht. „Als wir ATLOs ausschalteten, entwickelte sich im Mausmodell mehr Atherosklerose, nicht weniger.

    Wir schließen daraus, dass die immundämpfenden Zellen das Übergewicht über die aktivierenden Zellen haben, sodass die Immunreaktion insgesamt gebremst wird“.

    ATLOs sind damit wichtige Steuerungszentren der Immunabwehr bei Atherosklerose und möglicherweise auch bei anderen chronischen Entzündungskrankheiten und bestimmten Krebserkrankungen.

    Daher sind sie ein interessantes, bisher unbeachtetes Ziel für neue Therapiestrategien. “Unserer Ergebnisse eröffnen die Möglichkeit, die Atherosklerose-spezifischen Immunzellen zu isolieren und molekular zu charakterisieren. Anschließend können wir die Zellen dann hinsichtlich ihrer Funktion untersuchen und mittelfristig verwenden, um neue Therapieoptionen zu entwickeln.

    Langfristig könnte so möglicherweise eine Impfung gegen Atherosklerose entwickelt werden – aber bis dahin ist es noch ein langer Weg“, betont Habenicht.

    Publikation

     Artery tertiary lymphoid organs control aorta immunity and protect against atherosclerosis via vascular smooth muscle cell lymphotoxin β receptors
    Desheng Hu, Sarajo K. Mohanta, Changjun Yin, Li Peng, Zhe Ma, Prasad Srikakulapu, Gianluca Grassia, Neil MacRitchie, Gary Dever, Peter Gordon, Francis L. Burton, Armando Ialenti, Suleman R. Sabir, Iain B. McInnes, James M.Brewer, Paul Garside, Christian Weber, Thomas Lehmann, Daniel Teupser, Livia Habenicht, Michael Beer, Rolf Grabner, Pasquale Maffia, Falk Weih, Andreas J.R. Habenicht
    Immunity 2015


    http://www.cell.com/immunity/abstract/S1074-7613%2815%2900213-7


     Medizin am Abend DirektKontakt:

    Andreas Habenicht, M.D.
    Professor of Medicine
    Institute for Cardiovascular Disease Prevention
    Mobile: 49-(0)1525-4849425
    Landline/Fax: 49-(0)89-45227358
    Andreas.Habenicht@med.uni-muenchen.de
    http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Institut-fuer-Prophylaxe-und-Epidemiologie-d...
    Luise Dirscherl  Ludwig-Maximilians-Universität München