Neue Ärzte für den Bereitschaftsdienst in Bayern gesucht

Mit einem Poolarzt-Modell will die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) den Ärztlichen Bereitschaftsdienst stärken. Um das Interesse unter den Ärztinnen und Ärzten zu ermitteln, hat sich der Vorstand der KVB mit Unterstützung der Bayerischen Landesärztekammer kürzlich in einem Schreiben an mehr als 50.000 Ärzte in Bayern gewandt. In dem Schreiben heißt es: "Als Kassenärztliche Vereinigung suchen wir nach Möglichkeiten, die Kolleginnen und Kollegen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entlasten und vor allem strukturschwache Regionen zu stärken."

Interessierte sollten sich per E-Mail an Bereitschaftsdienst-Pool@kvb.de wenden. Auf der Basis der Gesamtzahl der Rückmeldungen wird dann zeitnah ein Konzept vorgestellt, wie die neuen Pool-Ärzte am besten in den Bereitschaftsdienst integriert werden können. Voraussetzung für die Teilnahme am Poolarzt-Modell ist, dass die interessierten Ärzte entweder eine mindestens zweijährige allgemeinmedizinische Weiterbildung bzw. eine Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet nach Weiterbildungsrecht absolviert haben oder bereits über einen erfolgreichen Abschluss einer solchen Weiterbildung verfügen.

Dazu sagte der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger: "Das Poolarzt-Modell ist einer von mehreren Bausteinen, um den Bereitschaftsdienst in Bayern auf ein neues Fundament zu stellen. Die im Jahr 2013 nach Beschluss der Vertreterversammlung umgesetzte Bereitschaftsdienstreform ist auf einem guten Weg. Aber wir sehen zusätzlich auch den Bedarf, neue Ansätze zu verfolgen und auf freiwilliger Basis junge oder auch ältere Ärzte, die gerne gelegentlich solche Dienste leisten möchten, mit einzubinden. Seit Versand des Schreibens haben wir bereits knapp 400 Zusagen erhalten. Wir freuen uns über die rege Teilnahme und sind gespannt auf weitere Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen."

Im April 2013 war in Bayern eine umfassende Änderung der Bereitschaftsdienstordnung wirksam geworden. Unter anderem werden seither kleinere Bereitschaftsdienstbereiche zusammengelegt, neue, zentral gelegene Bereitschaftspraxen gegründet und die Verpflichtung zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst endet mit der Vollendung des 62. Lebensjahres. Diese Umstrukturierungen waren notwendig, um die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit gerade auf dem Lande zu erhalten.

Ziel war und ist es dabei, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst auch in Zukunft flächendeckend zu gewährleisten und die Dienstbelastung auf mehr Schultern zu verteilen. Die Vertreterversammlung der KVB hatte im November vergangenen Jahres für die Umsetzung eines solchen Poolarzt-Modells gestimmt. Zudem wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Bereitschaftsdienst angestoßen, wie zum Beispiel der weitere Ausbau von Bereitschaftspraxen unter anderem an Kliniken und der geplante Start eines Pilotprojekts mit eigenen Bereitschaftsdienst-Fahrzeugen in einigen Regionen Bayerns.

Medizin am Abend DirektKontakt

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AMNOG-Report - Diskussionen

BPI zum DAK AMNOG-Report: Innovationen werden gezielt ausgebremst

 

Der heute vorgestellte AMNOG-Report der DAK-Gesundheit zeigt, dass die Kassenseite die Versorgungssituation ihrer Mitglieder zunehmend aus dem Blick verliert. Anders ist es nicht zu erklären, dass die DAK in ihrem Bericht zu dem Schluss kommt, die Hälfte der 58 untersuchten Wirkstoffe aus dem AMNOG-Verfahren weise keinerlei Zusatznutzen auf. Zudem verzeichneten nach Ansicht der DAK gerade Arzneimittel "ohne Mehrwert" beträchtliche Verordnungszuwächse. "Der Kassenbericht ist - welch ein Wunder - interessengeleitet", sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Es geht hier nicht um Patientennutzen oder Therapievielfalt, sondern wie so oft um Kostensenkung. Dass wie behauptet tatsächlich so viele neue Arzneimittel in der Praxis keinen Zusatznutzen haben sollen, ist mehr als fraglich. Schwachstellen hat das AMNOG-System hingegen zuhauf. So werden Innovationen immer wieder gezielt ausgebremst, zum Beispiel indem von Herstellern eigereichte Dossiers aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden. Auch besteht nach wie vor das Problem der Akzeptanz des indirekten Vergleiches, wenn als zweckmäßige Vergleichstherapie ein Präparat gewählt wird, für das es keine entsprechenden Studien gibt. Der GKV-Spitzenverband reibt sich angesichts solcher Hürden für die Hersteller natürlich die Hände. Gelingt nämlich der Nachweis eines Zusatznutzens unter den widrigen Bedingungen nicht, dann sinkt am Ende der Erstattungsbetrag auf ein häufig generisches Preisniveau. Für nicht wenige Innovationen gerade gegen chronische Leiden bedeutet dies das frühe Aus und die Patienten in Deutschland können nicht mehr dauerhaft von den neuen Arzneimitteln profitieren. Ein unhaltbarer Zustand!"

Aus Sicht des Verbandes muss als erstes die Macht des GKV-Spitzenverbandes beschnitten werden, der in alle Verfahrensschritte eingebunden ist. Schon jetzt, so Fahrenkamp, mutiere das Verfahren der frühen Nutzenbewertung immer mehr zum Kostenregulierungsinstrument der Kassen und damit potentiell auch zum Innovationskiller. Gegen die schon länger im Kassenumfeld und auch jetzt wieder von der DAK Gesundheit geäußerte Forderung nach rückwirkenden Erstattungsbeträgen wehrt sich der BPI mit Vehemenz: "Die Rufe danach werden zwar immer lauter, aber dadurch wird die Forderung keinen Deut besser", so Fahrenkamp. "Wer den politisch ausdrücklich gewollten Erstattungsanreiz für Innovationen im ersten Jahr abschafft, nimmt Unternehmen Planungsgrundlagen. Ich weiß, dass die Kassen ihre Ausgaben im Auge behalten müssen, aber der eiserne Sparwille darf nicht von vornherein alles andere dominieren. Auch nachhaltiges Denken kann helfen. Denn Arzneimittelinnovationen haben zwar zunächst einmal ihren Preis, sie können aber auch enorme Folgekosten wie zum Beispiel lebensnotwendige Transplantationen bei Hepatitis-Patienten vermeiden. Diese Effekte müssen langfristig betrachtet werden."

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Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aumann@bpi.de

Glutamat und Alzheimer

Medizin am Abend Fazit: Eine vielversprechende Therapie gegen Alzheimer

Mit der Kombination aus zwei bereits existierenden Arzneimitteln,
Acamprosat und Baclofen, gelang es dem französischen Start-up Pharnext,
die Symptome der Alzheimer-Krankheit zu verbessern.

Ziel der Forscher war es, die toxischen Auswirkungen des Glutamats zu
begrenzen. Glutamat ist ein Botenstoff, der eine wichtige Rolle bei der
Entwicklung einer Demenz spielt. Er steuert 70% der Nervenzellen.

Beim gesunden Menschen sorgt Glutamat dafür, dass Lern- und Gedächtnisvorgänge stattfinden können. Bei Patienten mit Alzheimer ist die
Glutamatkonzentration zwischen den Nervenzellen anhaltend erhöht, die
Nervenzellen werden quasi dauererregt. Dadurch können (Lern-) Signale
nicht mehr richtig erkannt und weitergeleitet werden. Schließlich kann die
Nervenzelle der ständigen Überreizung nicht mehr standhalten, verliert
ihre Funktionsfähigkeit und stirbt letztlich ab. Je mehr Nervenzellen auf
diese Weise zugrunde gehen, desto ausgeprägter werden die wahrnehmbaren
geistigen und alltäglichen Defizite.

Der Körper produziert zu viel Glutamat, wenn sich große Mengen von Beta-
Amyloid-Peptid im Gehirn anhäufen. Beta-Amyloide gelten als neurotoxisch
und sind als Ablagerungen in Gehirn und Blutgefäßen von Alzheimerkranken
zu finden. Ziel der Forscher waren verschiedene Proteine der Nerven- und
Herzzellen, deren Glutamatempfindlichkeit sie beeinflussen wollten.

Acamprosat und Baclofen wirken auf den Signalweg des Glutamats in den
Neuronen und Herzzellen und schützen sie dadurch vor den Wirkungen des
Beta-Amyloid-Peptids. Diese Therapie verbesserte die kognitiven Leistungen
von Mäusen und verringerte den Verlust von Nervenzellen sowie die für
diese Krankheit typischen Entzündungsmarker. Kein Arzneimittelkandidat
konnte bisher so viele Symptome gleichzeitig verbessern.

Bei Menschen verbesserten sich erstmals die kognitiven Leistungen von 30
Patienten nach einem Monat. Bisher konnten solche wesentlichen
Verbesserungen der klinischen Symptome bei Alzheimer-Patienten durch
keinen Medikamentenkandidaten, der an Mäusen getestet wurde, erreicht
werden.

Durch die Bestimmung verschiedener pharmakologischer Ziele mithilfe der
Analyse des Signalwegs in den Zellen ist es den Forschern bereits zuvor
gelungen, mit einer Kombination aus drei Arzneimitteln das Fortschreiten
der Krankheit Morbus Charcot-Marie-Tooth [1] einzudämmen. Das Start-up hat
diese beiden Medikamenten-Kombinationen sowie eine weitere gegen Morbus
Parkinson patentieren lassen.

Vorteil dieses neuen Therapieansatzes, der sogenannten Pleotherapie [2]
ist, dass bereits existierende Medikamente genutzt werden können, wodurch
Unbedenklichkeitsversuche und Genehmigungsverfahren für neue Produkte
entfallen. Zudem ist es durch die Anwendung von zwei verschiedenen Mitteln
mit dem gleichen Ziel möglich, die Dosis der Arzneimittel und somit ihre
potenziellen unerwünschten Nebenwirkungen erheblich zu senken.

[1] Häufigste neurogenetische Erkrankung, deren Symptome eine zunehmende
Schwäche von Händen und Füßen sind, die sich nach und nach in den Armen
und Beinen ausbreitet.
[2] Die Pleotherapie folgt drei Prinzipien: verschiedene Arzneimittel
werden gemischt; die Produkte sind bereits vermarktet (und von der
Gesundheitsbehörde zugelassen); die Verabreichung geringer Dosen; sie
wurde von Prof. Daniel Cohen entwickelt, Gründer des biopharmazeutischen
Unternehmens Pharnext.

Weitere Informationen:. Chumakov et al., "Combining two repurposed drugs
as a promising approach for Alzheimer's disease therapy", Scientific
Reports (2014), doi:10.1038/srep07608

Quelle: Artikel aus Le Figaro – 21.01.2015 –
http://sante.lefigaro.fr/actualite/2015/01/21/23284-duo-medicaments-prometteurs-contre-alzheimer



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Redakteurin: Rébecca Grojsman, rebecca.grojsman@diplomatie.gouv.fr
Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik
Deutschland, Marie de Chalup

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.wissenschaft-frankreich.de/de/

Kinderunfälle auf Schnee und Eis

Das schöne Schneewetter in Teilen Deutschlands lockt derzeit
viele Familien auf Rodel- und Schlittschuhbahnen oder Skipisten. Die
Kinder packen ihren Schlitten und die Schlittschuhe aus oder versuchen
sich auf Skiern oder mit trendigen Wintersportarten wie Snowboard oder
Snowkiting. Doch dabei überschätzen die jungen Sportler oft ihre
Fähigkeiten hinsichtlich Tempo und anderer Gefahren. So kann der Spaß
schnell mit einem gebrochenen Arm in der Notaufnahme enden. Die Deutsche
Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) gibt Tipps, wie Familien ohne
Unfälle den Winterspaß genießen können.

Im Winter verletzen sich Kinder und Jugendliche besonders oft an Kopf und
Hand, oder brechen sich den Unterschenkel. Häufig kommen die jungen
Patienten auch mit schmerzhaft überdehnten Bändern, verletzten Knien oder
Sprunggelenken in die Notaufnahme. Die Unfallursachen sind meist die
erhöhte Risikobereitschaft bei Jugendlichen sowie Fahrfehler und
Kollisionen durch unterschätzte Geschwindigkeiten. „Zwei Drittel aller
Wintersportunfälle ereignen sich nachmittags. Dann lassen nämlich
Konzentration und Kraft nach“
, erklärt Dr. med. Tobias Schuster,
Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) und
Chefarzt der Klinik für Kinderchirurgie am Klinikum Augsburg. Er rät
Eltern dazu, dafür zu sorgen, dass die Kinder ihre „Kraftakkus“ 

immer wieder aufladen, zum Beispiel durch Pausen und kleine Snacks.

Um gefahrlos durch den Winterspaß zu kommen ist auch die richtige
Wintersportart für das richtige Alter entscheidend: Skifahren und
Schlittschuhlaufen sollten Kinder frühestens ab vier Jahren 

ausprobieren.

Schlittenfahren können schon die Kleinsten zusammen mit ihren Eltern.
Darüber hinaus rät Schuster, bei rasanten Rodelabfahrten immer einen
passenden Helm zu tragen. Auch sollten Eltern darauf achten, ob die
Skipiste vereist oder in gutem Zustand ist. Zu Schutzmaßnahmen beim
Eislaufen gibt es bislang keine wissenschaftlich belegten Empfehlungen, so
Schuster. Beim Einsatz von Handgelenks- und Ellbogenschützern rät er
Eltern deshalb, die Gefahren von Fall zu Fall selber einzuschätzen. Denn
manchmal behinderten Protektoren Kinder mehr in ihrer Bewegungsfreiheit,
als dass sie sie schützten.

Ist das Kind auf den Kopf gestürzt, müssen Ärzte und Eltern immer eine
Gehirnerschütterung in Betracht ziehen. Diese zeigt sich oft durch
Übelkeit, Erbrechen, apathisches und ungewöhnliches Verhalten. Klagt das
Kind über Schmerzen an Armen, Beinen oder Schulter, könnte ein Knochen
gebrochen sein. „In beiden Fällen sollten Eltern unbedingt zum Arzt gehen,
falls sie nicht direkt vor Ort als Notfall versorgt werden“, so Schuster.

Der Kinderchirurg empfiehlt Eltern, in jedem Fall eine auf
Kindertraumatologie spezialisierte Praxis oder Klinik aufzusuchen. 


Denn insbesondere bei Knochenbrüchen sollten auf Kinder spezialisierte Ärzte
die Verletzung behandeln. „Da der Knochen sich bei diesen Patienten noch
im Wachstum befindet, ist eine professionelle Behandlung besonders
wichtig, um Folgeschäden am jungen Bewegungs- und Halteapparat zu
vermeiden.“

Quelle:

http://www.skiunfall-hilfe.de/skiverletzung/verletzungsarten-skisport.html

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie
Gegründet im Jahr 1963 schafft die Deutsche Gesellschaft für
Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute Grundlagen für eine bestmögliche
kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören
Neugeborenenchirurgie, allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie
ebenso wie Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen
wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit
praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in mehr als 80
kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen sowie als Niedergelassene.
Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre
Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

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Dr. Adelheid Liebendörfer, Anna Julia Voormann
Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-173
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: liebendoerfer@medizinkommunikation.org

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgkch.de

Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus


Medizin am Abend Fazit:

Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse

Zum Link:

http://www.dkgev.de/media/file/19401.2015-02-17_Gutachten_zur_ambulanten_Notfallversorgung_im_Krankenhaus_2015.pdf


Allgemeine Zeitung Mainz: Mehr Kooperation / Kommentar zur Finanzierung der Notaufnahmen

Seit ein paar Jahren steigt die Zahl der Patienten, die eine Notaufnahme in einem Krankenhaus aufsuchen, kontinuierlich an. Das liegt aber nicht daran, dass die Menschen plötzlich immer öfter schwer krank werden. Vielmehr wissen manche trotz umfassender Informationsmöglichkeiten immer noch nicht, dass Notfallambulanzen, wie der Name sagt, für Notfälle zuständig sind. Für anderes sind Hausarzt, Facharzt oder außerhalb der Sprechzeit der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Manche ignorieren das auch bewusst - weil sie keine Lust haben, auf einen Facharzttermin zu warten, weil sie keinen Hausarzt haben oder weil sie die bessere Diagnostik der Klinik bevorzugen. Ein Ärgernis! Manche haben aber auch keine Wahl, weil es in ihrer Region keinen Bereitschaftsdienst in akzeptabler Nähe gibt. Und mancher Arbeitnehmer geht gezielt nach Dienstschluss oder am Wochenende in die Notaufnahme, damit ein Arztbesuch unter der Woche nicht von der Arbeitszeit abgeht. Ob es tatsächlich sinnvoll ist, darauf einfach nur mit mehr Geld für die Kliniken zu reagieren, ist fraglich. Selbst wenn es angesichts der enormen Vorhaltekosten mehr sein müsste, als die Fallpauschale von durchschnittlich 32 Euro, löst das allein nicht die Ursache des Problems. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, Patienten noch besser zu informieren. Und Kliniken und niedergelassene Ärzte müssen enger zusammenarbeiten, vor allem in strukturschwachen Regionen. Doch zwischen den Interessenverbänden tun sich mitunter Gräben auf. Leidtragende sind echte Notfallpatienten, die in überlaufenen Notaufnahmen länger als nötig warten müssen, und Bedienste

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Allgemeine Zeitung Mainz Wolfgang Bürkle Newsmanager Telefon: 06131/485828 online@vrm.de

360° Terminhinweis/Einladung: Ebola in Berlin: Sicherer Umgang mit infektiösen Abfällen

Das Ebolavirus stellt selbst jene Krankenhäuser vor neue
Herausforderungen, die bereits viele Erfahrungen mit Isolierstationen
haben und diese seit langem betreiben. Um eine Infektion über Blut- und
andere Körperflüssigkeiten zu verhindern, müssen Ärzte und Pflegepersonal
bei der Behandlung an Ebola erkrankten Patienten Ganzkörperschutzanzüge
mit gesicherter Atemluftzufuhr tragen. Doch auch über den Kontakt mit
sämtlichen Gegenständen, die vom Patienten oder seinen Betreuern berührt
wurden, kann die Infektion weitergegeben werden. Alle Abfälle müssen daher
bereits im Isolierbereich sicher verpackt werden, damit sie anschließend
auch sicher zu speziellen Entsorgungsanlagen transportiert und dort
verbrannt werden können.

Die gesamte Prozesskette im Umgang mit Ebola-belasteten Abfällen muss zu
jeden Zeitpunkt sicher sein.

Am Montag, den 23. Februar 2015 ab 10:00 Uhr werden in der BAM Experten
aus dem Robert-Koch-Institut (RKI), dem Umweltbundesamt (UBA), der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) über den sicheren
Umgang mit diesen hochinfektiösen Abfällen informieren sowie Fragen zur
Gesetzgebung und zum Arbeitsschutz beantworten.

Die vier Einrichtungen sind auf Bundesebene zuständig für dieses Thema.
„Bei der Behandlung eines Ebola-Patienten entsteht viel Abfall. Abfall ist
alles, was aus der Isolierstation herausgenommen wird. Dazu gehören
Geschirr, Bettwäsche, Infusionssysteme, aber auch die Schutzanzüge, die
nach wenige Stunden Einsatz gewechselt werden müssen. Alles muss so sicher
verpackt sein, dass niemand beim Umgang mit diesen Abfällen gefährdet
ist“, so Dr. Thomas Goedecke. Er leitet an der BAM den Fachbereich
Gefahrgutverpackung und ist auch zuständig für die Zulassung von
Verpackungen für mit Ebola kontaminierte Abfälle.

Die Themen der Veranstaltung im Überblick:

- Auftreten und Übertragungswege von Fieber (Ebola) (Dr. Julia
Sasse, RKI)
- Interne Logistik der Abfallentsorgung im Krankenhaus (Tide Voigt,
Charité / Dr. med. Iris Juditzki, Deutsche Krankenhausgesellschaft)
- Krankenhausabfallentsorgung auf der Grundlage der Bund / Länder-
Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Vollzugshilfe 18 (Markus Gleis, UBA)
- Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfälle (Dr.
Thomas Goedecke BAM / Dr. Heinrich Maidhof, RKI)
- Anforderungen des Arbeitsschutzes beim Umgang mit infektiösen
Abfällen in einer Sonderabfallverbrennungsanlage (Dr. Beatrice Spottke,
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie)

Der Eintritt ist frei. Fachbesucher müssen sich vorab anmelden unter
markus.gleis@uba.de. 


Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesobernbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie
ist zuständig für Sicherheit in Technik und Chemie und setzt weltweite
Standards für Sicherheit.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Dr. rer. nat. Ulrike Rockland
Telefon: +49 30 8104-1003

Buchempfehlung: Was der Mensch essen darf

Was der Mensch essen darf. Ökonomischer Zwang, ökologisches Gewissen und
globale Konflikte

Das aktuelle Buch „Was der Mensch essen darf“ diskutiert in 26 Beiträgen
Aspekte von Moral, Ethik und Nachhaltigkeit in der Ernährung des 21.
Jahrhunderts.

Essen ist für jeden mehrfach täglich ein selbstverständlicher Vorgang.
Doch mittlerweile ist die simple Frage „Was soll ich essen?“ immer
schwieriger zu beantworten. Essen soll schmecken und Genuss bringen. Zudem
gilt es, sich gesund zu ernähren. Doch damit nicht genug mehren sich in
den letzten Jahren die Forderungen nach einem verantwortlichen, ethischen
Handeln. Essen ist nicht mehr länger eine private Angelegenheit, sondern
spiegelt das Verhältnis vom Menschen zu seiner (Um-)Welt wider.

Wir begreifen immer besser, wie unsere Welt funktioniert und dass unsere
Ernährung nicht nur Konsequenzen für den Menschen an sich, sondern auch
für die Gesellschaft und die Umwelt hat. Unsere derzeitigen Konsum- und
Produktionsmuster verbrauchen zu viele Ressourcen und setzen Treibhausgase
und zahlreiche andere Emissionen frei. Sie verursachen nicht nur globale
Umweltprobleme wie Klimawandel, Abfallberge und Artensterben, sondern sind
auch mit sozialen Problemen verbunden. Unser Essen wird immer stärker zu
einem moralisch aufgeladenen Gut und die Frage, nach welchen ethischen
Maßstäben wir künftig leben und konsumieren sollen, wird immer wichtiger.
Und so stellt sich in unseren täglichen Konsumentscheidungen auch immer
die Frage „Was ist denn nun gut und richtig?“

Richtlinien und Empfehlungen gibt es sehr viele, doch die Lücke zwischen
den Idealvorstellungen und der Realität ist groß. "Es scheint", so Dr.
Gesa Schönberger, Mitherausgeberin des Buches und Geschäftsführerin der
Dr. Rainer Wild-Stiftung, "dass eine ethisch verantwortungsvolle Ernährung
einem Alltag gegenübersteht, in dem ökonomische Zwänge, ökologische Ziele
und kulinarische Verlockungen nur schwer vereinbar sind."

Der vorliegende Band nähert sich diesem Dilemma aus unterschiedlichen
Richtungen und zeigt mit seiner fachübergreifenden Perspektive die
Vielschichtigkeit des Themas auf. Indem er Theorie- und Praxisbeiträge
verbindet, skizziert er Konzepte und Anwendungsfelder von Ernährungsethik
und prüft diese immer wieder auf ihre Alltagstauglichkeit. Konkretisiert
wird das am Beispiel des Huhns, das wie kein anderes Tier die
Veränderungen in der Lebensmittelproduktion und den Wandel der Esskultur
widerspiegelt.

Der Band richtet sich an Natur-, Sozial- und Kulturwissenschaftler,
Fachleute und Entscheider aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie
an alle, die sich mit ethischen Fragen der Ernährung und
Lebensmittelproduktion auseinandersetzen.

Der Band entstand unter dem Dach des Internationalen Arbeitskreises für
Kulturforschung des Essens, der bis Ende 2014 von der Dr. Rainer Wild-
Stiftung getragen wurde und sich in 2015 neu formiert.

Der Inhalt

• Zur Theorie einer ethischen Ernährung
• Ernährungsethische Fragestellungen aus unterschiedlichen Perspektiven
• Das Huhn im Fokus
• Vom gesellschaftlichen Umgang mit dem Fleischkonsum
• Von der Theorie zur Praxis

Hirschfelder, Gunther/Ploeger, Angelika/Rückert-John, Jana/Schönberger,
Gesa (Hg.):

Was der Mensch essen darf
Ökonomischer Zwang, ökologisches Gewissen und globale Konflikte
Springer VS, Wiesbaden 2015
405 Seiten, 14 Abbildungen
ISBN 978-3-658-01464-3
49,99 Euro
Auch als eBbook erhältlich:
ISBN 978-3-658-01465-0