Zuzahlung von Leistungen

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Patienten) überschreitet.

Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu für 2015 beantragt werden.
 ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze schon überschritten wurde oder - bei chronisch kranken Patienten - im Laufe des Jahres überschritten wird.

Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

In Deutschland sind derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen chronisch kranke Menschen.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente bzw. Heil- und Hilfsmittel brauchen oder z.B. Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen.

Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.

Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 2,0 Milliarden Euro. 

 

Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient zum Beispiel eine Kundenkarte hat.

Medizin am Abend DirektKontakt

Dr. Reiner Kern,Tel. 030 40004-132, Christian Splett,Tel. 030 40004-137, c.splett@abda.de

Mit Silvester 2014 kamen die Ohrgeräusche www.dzm-heidelberg.de

Silvesterknaller dürfen seit 2010 die doppelte Menge an Sprengstoff enthalten wie zuvor - das Pfeifen im Ohr ist vorprogrammiert.

Jedes Jahr zu Silvester werden traditionell Raketen und Böller gezündet,
oft in nächster Nähe zum Körper. Dies kann nicht nur zu Verletzungen an
Händen und Gesicht, sondern auch zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des
Hörvermögens führen.

Ein einzelner, impulsartiger Knall kann eine Lautstärke von mehr als 150 Dezibel erreichen – ähnlich wie ein in 30 m Entfernung startender Düsenjet.

Betroffene bemerken Symptome wie Klingeln, Piepsen, dumpfes Gefühl im Ohr
oder es plagt ein anderer störender Dauerton, ein sogenannter Tinnitus.

Gerade bei neu aufgetretenen Ohrgeräuschen sollte rasch eine Therapie
erfolgen, denn die Wahrscheinlichkeit für eine Chronifizierung der
Ohrgeräusche steigt mit jedem Tag ohne Behandlung. Leider ist die
medizinische Standardtherapie oft nicht ausreichend. Hier kann die am
Deutschen Zentrum für Musiktherapieforschung entwickelte und
wissenschaftlich überprüfte Neuro-Musiktherapie nach dem Heidelberger
Modell helfen. In einer fünftägigen Kompakttherapiewoche werden die Bahnen
im Gehirn, die den Tinnitus produzieren, beeinflusst bevor sie sich
festfahren - und damit verringert sich nachhaltig die Tinnitusbelastung.
Entscheidend für die Wirksamkeit der Therapie ist allerdings, dass die
herkömmlichen schulmedizinischen Verfahren zur Akutbehandlung bereits
ausgeschöpft sind und die Ursache für den Tinnitus tatsächlich im Gehirn
liegt, und nicht beispielsweise auf Niveau des Ohres oder des Hörnervs.

Bei rund 80% der bisher behandelten Patienten konnte nach der Therapie
eine deutliche Symptomreduktion bis hin zum Verschwinden der Ohrgeräusche
erzielt werden.

Die Tinnitusambulanz des Deutschen Zentrums für Musiktherapieforschung
bietet laufend Kompakttherapien für Patienten mit akutem und chronischem
Tinnitus an. Weitere Informationen für Patienten sind telefonisch
erhältlich unter 06221 – 79 63 101 oder per E-Mail unter tinnitusambulanz
@dzm-heidelberg.de.

Das Deutsche Zentrum für Musiktherapieforschung (Viktor Dulger Institut)
DZM e. V. wurde 1995 in Heidelberg gegründet. Heute ist das DZM eines der
größten musiktherapeutischen Forschungsinstitute in Europa und vereint
Forschung und Praxis unter einem Dach. Das DZM ist als gemeinnützig
anerkannt und finanziert sich zum überwiegenden Teil aus Spenden und
Forschungsdrittmittel. Am DZM entwickeln und erforschen Musiktherapeuten,
Mediziner, Musikwissenschaftler und Psychologen in interdisziplinären
Projekten musiktherapeutische und musikmedizinische Konzepte zur
Verbesserung der Lebenssituation erkrankter Menschen.
Außer dem Forschungsinstitut gehört eine Tinnitusambulanz zum DZM.

Medizin am Abend DirektKontakt: 

Deutsches Zentrum für Musiktherapieforschung
(Viktor Dulger Institut) DZM e.V.
Ansprechpartner: Natascha Schettler-Brox
Maaßstraße 32/1
69123 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 83 38 60
Telefax: +49 (6221) 83 38 74
E-Mail: dzm@dzm-heidelberg.de
Internet: www.dzm-heidelberg.de

Abrechnungsbetrug bei Beschneidungen

Zahlreiche Arztpraxen in Deutschland haben nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info bei den Krankenkassen Beschneidungen falsch abgerechnet. Die dafür eingenommenen Honorare müssen sie zurückzahlen. Allein in Rheinland-Pfalz sind 18 Praxen betroffen, in Niedersachsen zehn. In diesen beiden Bundesländern hatten Mediziner in den vergangenen Quartalen mehr als 650.000 Euro zu Unrecht kassiert - "weil sie ihren Dokumentationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind", so ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Der operative Eingriff bei einer Beschneidung erfolgt in der Regel ambulant.

Zudem bezahlen ihn die Krankenkassen nur, wenn er medizinisch notwendig ist und nicht zum Beispiel vor einem religiös-kulturellen Hintergrund vorgenommen wird.

Nach den Abrechnungsvorschriften muss die Patientenakte die Ergebnisse einer Gewebeprobe oder eine Fotodokumentation enthalten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, bei Bedarf könne beides "im Rahmen von Prüf- oder Gerichtsverfahren verwendet werden". Und wenn diese Dokumentation nicht erfüllt sei, ergänzte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Jörg Berling, "dann darf ein Arzt diese Leistung nicht abrechnen. Es gibt da nur alles oder nichts".

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Nordrhein und Saarland haben ebenfalls Auffälligkeiten in Abrechnungen festgestellt. Sie untersuchen derzeit, ob die betroffenen Arztpraxen ebenfalls Dokumentationspflichten verletzt haben. Ergebnisse dieser im Sozialgesetzbuch geregelten Plausibilitätsprüfung liegen noch nicht vor.

Ein Anstieg der Schadenssumme ist aber wahrscheinlich. Alle anderen Kassenärztlichen Vereinigungen haben nach eigenen Angaben bisher keine Auffälligkeiten bei den Abrechnungen feststellen können.

Nach Ansicht von Gerd Glaeske, Gesundheitsökonom von der Universtität Bremen, haben die betroffenen Mediziner "ganz klaren Abrechnungsbetrug begangen". Das Beitragsgeld der Versicherten sei für eine Leistung abgerechnet worden, "die nicht erbracht worden ist". Deswegen sind nach Ansicht von Glaeske verstärkte Abrechnungskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen notwendig. Glaeskes Einschätzung ist zudem, dass es deutlich mehr dieser Eingriffe gibt als medizinisch begründet: "Das scheint darauf hinzudeuten, dass Ärzte die Chance wahrnehmen, Beschneidungen abzurechnen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen."

Alle Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland haben die Abrechnungskontrollen nach dem Hinweis einer Medizinerin aus Schleswig-Holstein eingeleitet. Die für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständige AOK Nordost hat bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einen Prüfungsantrag gestellt. Eine Antwort darauf stehe noch aus, so ein Kassensprecher. "Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Hinweisen zum Verdacht auf Abrechnungsbetrug nachzugehen", betonte er.

Die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist allerdings nicht einheitlich.

Während einige Einrichtungen Abrechnungen der vergangenen Jahre unter die Lupe nehmen, belassen es andere bei Prüfungen ausgewählter Ärzte und einzelner Quartale.

Medizin am Abend DirektKontakt

Norddeutscher Rundfunk Ralph Coleman Tel: 040-4156-2302 http://www.ndr.de

Ergänzung: Angeblicher Abrechnungsbetrug durch Urologen ist eine Falschmeldung

Unter der Überschrift „NDR Radio deckt auf: Ärzte betreiben
Abrechnungsbetrug mit Beschneidungen“ wurde am 15. Januar berichtet:
„Zahlreiche Arztpraxen in Deutschland haben nach Recherchen des
Radioprogramms NDR Info bei den Krankenkassen Beschneidungen falsch
abgerechnet“. „Bei dieser polemisch aufgemachten Meldung handelt es sich
um eine Falschmeldung“, sagt der Generalsekretär der Deutschen
Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU), Prof. Dr. Oliver Hakenberg.

Es geht um die oft ambulant durchgeführte Entfernung der Vorhaut
(Beschneidung, Zirkumzision). Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)
fordern eine Dokumentation für jeden Patienten, aus der hervorgeht, dass
dieser Eingriff tatsächlich erbracht wurde, um die Abrechnung dieser
ärztlichen Leistung kontrollieren zu können. Für diese bürokratische
Anforderung verlangt die KV entweder eine Fotodokumentation oder einen
pathologischen Befundbericht der entfernten Vorhaut.

„Zahlreiche Urologen haben gegen diese unsinnigen Anforderungen
Widerspruch eingelegt: Für Patienten und Ärzte ist es sowohl abwegig wie
peinlich, Genitalfotos anfertigen zu müssen, nur um die Kontrolleure der
Abrechnungsstelle zufrieden zu stellen“, so Prof. Hakenberg. Die
pathologische Untersuchung einer entfernten Vorhaut sei nur in
Ausnahmefällen sinnvoll. „Wenn sie nur zu eng war, ist eine
Gewebeuntersuchung nutzlos und widerspricht damit dem
Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches, wonach nur medizinisch
sinnvolle und notwendige Leistungen erbracht werden sollen. Eine
Gewebeuntersuchung zu Dokumentationszwecken ist kostentreibender Unfug.“

Aufgrund von Prüfungen sind jetzt bei einigen Urologen Fälle zutage
getreten, in denen diese eine Beschneidung durchgeführt hatten, ohne
diesen Dokumentationsanforderungen zu entsprechen, da sie diese für
sinnlos halten. Daraus wird nun ein „Abrechnungsbetrug“ konstruiert. Ein
„Gesundheitsökonom“ der Universität Bremen behauptet, die betroffenen
Mediziner hätten "ganz klaren Abrechnungsbetrug begangen" und fordert
„verstärkte Abrechnungskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen“.

Prof. Hakenberg: „Dabei ist dies lediglich ein Beispiel für
Verwaltungsbürokratismus, der sich selbst ad absurdum führt. Aber diese
Meldung verdeutlicht auch, wie schnell und voreingenommen gegen Ärzte
Vorwürfe erhoben werden, wenn man damit Schlagzeilen machen kann.“

Die DGU hat bereits Ende vergangenen Jahres einzelne Kassenärztliche
Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
angeschrieben und auf diesen Dokumentationsmissstand hingewiesen sowie
dessen Änderung gefordert.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. med. Oliver Hakenberg
Universitätsklinik Rostock, Med. Fakultät
Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik
Ernst-Heydemann-Straße 6

18055 Rostock

E-Mail: oliver.hakenberg@med.uni-rostock.de

Weitere Informationen:
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
Stremelkamp 17
21149 Hamburg
Tel.: 040 - 79 14 05 60
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de
Internet: www.urologenportal.de