Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 beschlossen:

Die Vertreterversammlung der KV Berlin erklärt ausdrücklich, dass sie nicht in die Entscheidung über die Höhe der zu bildenden Rückstellungen und die daraus resultierenden Honorarverluste eingebunden oder gar verantwortlich war.

Diese Entscheidung ist allein vom Vorstand der KV getroffen worden.

__________________________________________________________________________
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist die Dachorganisation von mehr als 9.000 ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Berlin.
Sie sorgt unter anderem dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten auf hohem Qualitätsniveau stattfindet und dass diese den Arzt ihrer Wahl aufsuchen können, egal in welcher Krankenkasse sie versichert sind. 

Die Bezeichnungen „Arzt“ und „Psychotherapeut“ sowohl im Singular als auch im Plural beziehen sich jeweils sowohl auf die weibliche als auch die männliche Form.


Verpflichtende Impfberatung im Präventionsgesetz

Dr. Thomas Fischbach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die Idee einer verpflichtende Impfberatung für Eltern grundsätzlich, sieht aber bei der Umsetzung noch Klärungsbedarf.

Höhere Impfraten ließen sich aber auch erreichen, wenn die Krankenkassen ebenfalls in die Pflicht genommen würden und ihre Versicherten "besser und vor allem sachlich korrekter" beraten würden, so der Kinder- und Jugendarzt. Im Gespräch mit Pharma Fakten macht er keinen Hehl daraus, dass er eine allgemeine Impfpflicht bevorzugen würde. Im Präventionsgesetz, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, will die Bundesregierung eine verpflichtende Impfberatung für Eltern verankern.

Der Grund: Kinderkrankheiten wie Masern oder Mumps sind hierzulande nicht ausgerottet, weil die Impfraten zu niedrig sind.

Wird die Pflicht zur Beratung die Impfraten erhöhen?

Dr. Thomas Fischbach: Dies ist theoretisch möglich, aber rein spekulativ und bleibt abzuwarten. Hier wird es ganz wesentlich auf die Ausgestaltung der Impfberatung ankommen. Eine Verbesserung der Impfraten könnte aber zudem dadurch erreicht werden, dass die Krankenkassen ihre Versicherten besser und vor allem sachlich korrekter über Impfungen beraten würden. Die Mitteilungen einiger Kassen auf ihren Homepages beispielsweise zur HPV-Impfung (Gebärmutterhalskrebsimpfung) sind sachlich falsch und schaden dem Impfgedanken, was man an der unzureichenden Impfrate bei der HPV-Impfung erkennen kann. Auch unwissenschaftliche, oftmals von großer Kenntnislosigkeit geprägte Stellungnahmen von Politikern, auch Gesundheitspolitikern, zu Impfungen sind den Impfzielen in Deutschland sehr abträglich.

Wie bewerten Sie die künftig verpflichtende Impfberatung?

Fischbach: Eine Impfberatung vor dem Kitabesuch, wie von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe angedacht, ergibt Sinn und wird vom BVKJ begrüßt. Allerdings ersetzt sie nicht eine verpflichtende Dokumentation des Impfstatus vor Kindergartenaufnahme. Es ist noch völlig ungeklärt, wer zu welchen Bedingungen diese Impfaufklärung leisten soll. Eigentlich wäre dies Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der jedoch vielerorts personell dazu kaum in der Lage sein dürfte. Wenn niedergelassene Ärzte diese Aufgabe erbringen sollen, wird dies nicht ohne Leistungshonorierung möglich sein.

Glauben Sie, dass eine allgemeine Impfpflicht künftig möglich wäre?

Fischbach: Angesichts immer wieder auftretender Fälle von schwersten Behinderungen oder Todesfällen infolge nach Masern (subakuter sklerosierender Panenzephalitis/SSPE) halte ich eine Impfpflicht für wünschenswert. Eine generelle Impfpflicht wird in Deutschland aus meiner Sicht jedoch nicht durchsetzbar sein, weil hierzu der politische Wille fehlt. Sinnvoll und möglich wäre aber beispielsweise eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen wollen. Dies fordert der BVKJ schon lange. Bisher hat sich die NRW-Landesregierung noch nicht einmal dazu entschließen können, den Impfstatus vor Eintritt in die Kita verpflichtend dokumentieren zu lassen. Und das, obwohl durch die zunehmende U-3-Betreuung gegen Masern ungeimpfte Säuglinge Kindertageseinrichtungen besuchen und dadurch unverantwortlicherweise einem Erkrankungsrisiko ausgesetzt werden.

Zur Person: Dr. Thomas Fischbach ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und praktiziert in einer Gemeinschaftspraxis in Solingen. Beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ ist er Mitglied des Bundesvorstands sowie Landesverbandsvorsitzender in Nordrhein

Wie sicher sind Antikörper gegen Migräne?

Etwa jeder zehnte Einwohner Deutschlands leidet unter Migräne. Medikamente
lindern bislang die Symptome, Anfälle verhindern sie kaum. Viele
Arzneimittel sind mit Nebenwirkungen verbunden. Bei der Suche nach neuen
Wirkstoffklassen könnten monoklonale Antikörper, genauer: humanisierte
Anti-CGRP-Antikörper, eine neue Ära in der Migränetherapie einleiten.

Bereits mindestens fünf Firmen hatten orale CGRP-Antagonisten primär zur
Akuttherapie der Migräne entwickelt – und aus Sicherheitsgründen wieder
aufgegeben, so Professor Hans-Christoph Diener von der Deutschen
Gesellschaft für Neurologie (DGN). Eine aktuelle Phase-2-Studie hat nun
neue Hinweise auf die prophylaktische Wirksamkeit und Sicherheit erbracht:
„Nach einmaliger intravenöser Gabe des Antikörpers ALD403 nahm die Zahl
der Migränetage geringfügig, aber statistisch signifikant stärker ab als
unter einem Scheinmedikament“, erklärt PD Dr. Stefanie Förderreuther,
Generalsekretärin der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft
(DMKG). Um die Sicherheit der Behandlung zu gewährleisten, müssten aber
weitere Studien folgen.

Der Antikörper ALD403 wurde entwickelt, um die Konzentration des
„Calcitonin-Gen verknüpften Peptids“ (CGRP) zu verringern, ein
Eiweißmolekül, das während Migräneattacken freigesetzt wird und
möglicherweise durch die Erweiterung der Hirnarterien die Schmerzattacken
verstärkt.

An der aktuellen Studie, die eine Arbeitsgruppe um David W. Dodick,
Professor für Neurologie an der Mayo Clinic Arizona, Scottsdale, im
November 2014 in der Fachzeitschrift The Lancet Neurology veröffentlicht
hat, hatten 163 Patienten zwischen 18 und 55 Jahren teilgenommen, die in
einem Zeitraum von 28 Tagen jeweils zwischen 5 und 14 Tagen an Migräne
litten. Während der einen Hälfte der Patienten randomisiert eine einmalige
intravenöse Dosis von 1000 Milligramm ALD403 verabreicht wurde, erhielt
die andere Hälfte ebenfalls intravenös ein Placebo. Die Wirksamkeit des
Antikörpers beträgt etwa 3 Monate. In Woche 5 bis 8 nach dieser
Intervention hatte sich der Antikörper als signifikant wirksamer erwiesen.
Er reduzierte die Zahl der Migränetage in diesem Zeitraum um 5,6 gegenüber
4,6 Migränetagen unter Placebo.

Weniger Migränetage durch Antikörper

Bei der jetzt veröffentlichten Studie handelt es sich bereits um die
zweite Arbeit von Dodick und Kollegen, in der von einer signifikanten
Reduktion der Migränetage durch einen CGRP-Antikörper berichtet wird.
Schon länger wurde vermutet, dass eine Blockade dieses Peptids Attacken
verhindern könnte. Zuvor hatten bereits mindestens fünf Firmen orale CGRP-
Antagonisten primär zur Akuttherapie der Migräne entwickelt. „Diese
Entwicklung wurde aber eingestellt, womöglich weil es bei einigen der
CGRP-Antagonisten nach längerem Gebrauch Hinweise auf eine
Beeinträchtigung der Leberfunktion bei wenigen Studienteilnehmern gegeben
hatte“, erläutert Professor Hans-Christoph Diener, Direktor der
Neurologischen Universitätsklinik Essen und Direktor des Westdeutschen
Kopfschmerzzentrums, in seinem Kommentar zur Studie.

Die aktuelle Untersuchung hat nun primär die Sicherheit von ALD403
getestet. Dabei fanden sich keine Unterschiede in den Nebenwirkungen,
Vitalzeichen oder Laborwerten zwischen der Verum- und der Placebo-Gruppe.
Diener mahnt dennoch zur Vorsicht: „CGRP kommt in allen Organen
einschließlich des Gehirns in hohen Konzentrationen vor. Deshalb könnte
ein Antikörper gegen CGRP langfristig unerwünschte Nebenwirkungen haben.“
Der Hersteller geht zwar davon aus, dass der Antikörper die Blut-Hirn-
Schranke normalerweise nicht überwinden kann, allerdings ist noch nicht
klar, ob diese Barriere bei heftigen Migräneattacken intakt bleibt.

Zu den Besonderheiten dieser Antikörper-Therapie zählte es, dass die volle
Dosis als einmalige Gabe unmittelbar zu Beginn der Studie verabreicht
wurde. Den primären Endpunkt ermittelten Dodick und Kollegen aber erst in
den Wochen 5 bis 8. Zu den sekundären Endpunkten zählte die Reduktion der
Migränetage in den Wochen 1 bis 4 sowie in den Wochen 9 bis 12, wobei die
Differenz zu Placebo im frühen Zeitraum 1,7 Tage betrug und im späten
Zeitraum 1,0 Tage. Insgesamt elf Patienten waren in den ersten zwölf
Wochen der Studie komplett frei von Migräneattacken – sie alle waren mit
ALD403 behandelt worden.

Bei allen weiteren sekundären und tertiären Endpunkten – Migräneepisoden,
Migränestunden, Schwere der Migräne, Kopfschmerzhäufigkeit,
Kopfschmerzscore nach HIT-6 und Migräne-spezifische Lebensqualität (MSQ) –
hätten die Resultate eine numerische Überlegenheit von ALD403 gegenüber
Placebo ergeben, so berichten die Autoren. Allerdings verzichteten sie
darauf, die statistische Signifikanz dieser Unterschiede zu testen. Auch
wurde in der aktuellen Studie die Wirkung der Antikörper nicht im
Vergleich mit anderen gängigen Medikamenten zur Migräneprophylaxe
getestet.

Vielversprechender Ansatz – weitere Studien notwendig

„Die Daten legen nahe, dass ALD403 als Antikörper gegen CGRP eine gewisse
Migräne-prophylaktische Wirkung haben könnte“, sagt PD Dr. Förderreuther,
Oberärztin an der Neurologischen Klinik der Ludwig-Maximilian-Universität
München. „CGRP spielt in der Pathophysiologie der Migräne gesichert eine
Rolle und es ist daher nicht verwunderlich, dass alle bislang vorliegenden
Daten darauf hindeuten, dass Substanzen, die Einfluss auf CGRP nehmen,
eine Rolle in der Prophylaxe, aber auch in der Akuttherapie der Migräne
spielen könnten.“ Spannend bleibe jedoch, ob die CGRP-Antagonisten
peripher wirken oder die Blut-Liquor-Schranke überschreiten – denn bislang
schreibt man dem CGRP vor allem zentral seine Migräne-pathophysiologische
Bedeutung zu. „Wenn sich die Wirkung von Antikörpern gegen CGRP jetzt noch
in randomisierten Studien der Phase 3 bestätigen ließe, so könnte dies die
erste Migräne-prophylaktische Substanz sein, deren Wirkmechanismus man aus
der Pathophysiologie ableiten kann“, so die Neurologin. Was die Sicherheit
dieser Strategie über einen längeren Zeitraum angeht, so müssten
allerdings noch weitere Daten erhoben werden.

Quellen

Dodick DW et al; ALD403 study investigators. Safety and efficacy of
ALD403, an antibody to calcitonin gene-related peptide, for the prevention
of frequent episodic migraine: a randomised, double-blind, placebo-
controlled, exploratory phase 2 trial. Lancet Neurol. 2014
Nov;13(11):1100-7.

Diener HC. CGRP as a new target in prevention and treatment of migraine.
Lancet Neurol. 2014 Nov;13(11):1065-7.

Medizin am Abend DirektKontakt

PD Dr. med. Stefanie Förderreuther
Generalsekretärin der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft
Neurologische Klinik der LMU München
Ziemssenstrasse 1, 80336 München
Tel: +49 (0)89 4400 52456
Steffi.Foerderreuther@med.uni-muenchen.de

Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener
Direktor der Neurologischen Universitätsklinik Essen
Hufelandstr. 55, 45122 Essen
Tel.: +49 (0)201 7232460
E-Mail: h.diener@uni-essen.de

360° TOP: Reisen mit Heimtieren - Achtung ab 29. Dezember 2014!

Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Wer noch rechtzeitig vor dem Silvestertrubel fliehen und sein Tier mitnehmen will, sollte daran denken, dass ab dem 29. Dezember teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten. Betroffen sind in erster Linie Hunde und Katzen, aber auch Frettchen.

Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Ihr Tier gechippt ist. Tätowierungen sind nur dann zulässig, wenn diese gut lesbar sind und noch vor dem 03. Juli 2011 angebracht wurden. Für grenzüberschreitende Reisen ist die Kennzeichnung des Tieres ohnehin Bedingung. Wichtig ist, dass Hund oder Katze auch in einem Melderegister wie z.B. Tasso eingetragen sind. Sollte das Tier tatsächlich entlaufen und später aufgegriffen werden, ist die Zugehörigkeit dann anhand der gespeicherten Daten sehr schnell zu ermitteln.

Wegen der angesprochenen Neuerungen muss man die Reisepläne nicht über den Haufen werfen, denn Vieles ist auch gleich geblieben. So müssen Hunde, Katzen und Frettchen nach wie vor eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und einen gültigen Heimtierpass im Gepäck haben. Zwar gibt es ab dem 29.12. neue Heimtierpässe, aber alle bis dahin ausgestellten Papiere behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit und müssen nicht, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, gegen einen neuen ausgetauscht werden.

Von außen betrachtet unterscheidet sich der neue Ausweis nicht vom alten. Auf den Innenseiten muss der Tierarzt zukünftig einige Angaben mehr eintragen, so beispielsweise seine eigenen Kontaktdaten. Der Tierhalter muss diese Angaben durch seine Unterschrift bestätigen, anschließend wird die Seite vom Tierarzt z.B. durch eine Laminierung vor Fälschungen geschützt. Ähnlich ist mit den Impfaufklebern zu verfahren. Aber auch hier gilt: Diese Dinge müssen in den alten Ausweisen nicht nachträglich geändert werden.

Einige Neuerungen gelten für die Tollwutimpfung. So ist nun für Reisen in der EU ein Mindestalter für die Tollwutimpfung von 12 Wochen vorgegeben. Für die Einreise von nicht gegen Tollwut geimpften Jungtieren sind die Regelungen der jeweiligen Mitgliedstaaten zu beachten. Ausnahmen können genehmigt werden für nicht geimpfte weniger als 12 Wochen alte Welpen und für Jungtiere zwischen 12 und 16 Wochen, auch wenn deren Impfung weniger als 21 Tage vor Reiseantritt zurückliegt. Voraussetzung ist, dass diese Tiere bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatten. Ausnahmen sind auch möglich für Jungtiere, die noch von ihrer Mutter abhängig sind, wenn sie in Begleitung ihrer Mutter reisen und das Muttertier vor der Geburt entsprechend den Vorgaben der Verordnung gegen Tollwut geimpft worden ist.

Am Ende die gute Nachricht für Züchter und Hundesportler: Bislang war die Zahl der Tiere, die ohne besondere Auflagen mitgenommen werden durften, auf fünf beschränkt. Diese Zahl kann nun überschritten werden, wenn es sich um eine Reise zu Ausstellungen oder Sportevents handelt und sofern die Tiere über sechs Monate alt sind. Der Tierhalter sollte entsprechende Dokumente, die die Teilnahme bestätigen, mit sich führen. Das eröffnet gerade in der Winterzeit für Schlittenhunde ganz neue Reiseziele.

Wem das im Einzelnen zu kompliziert ist, sollte auf jeden Fall vor Reiseantritt einen Tierarzt zu Rate ziehen und sich die Bestimmungen erläutern lassen.

Hintergrundinformationen 

Informationen zu den neuen Bestimmungen haben auch die europäischen Tierärzteorganisationen FVE und FECAVA zusammengestellt.

Eine deutsche Fassung soll künftig ebenfalls verfügbar sein, lag aber bei Redaktionsschluss von Medizin am Abend noch nicht vor.

Medizin am Abend DirektKontakt

Bundesverband für Tiergesundheit e.V., Dr. Sabine Schüller, Schwertberger Straße 14, 53177 Bonn, Tel. 0228/31 82 96, bft@bft-online.de

Arbeitsunfähigkeit in Deutschland

Medizin am Abend Fazit:

Arbeitsunfähigkeit kostet Deutschland 103 Milliarden Euro – Unfallquote so
niedrig wie nie



Knapp 960.000 Arbeitsunfälle wurden 2013 in Deutschland
gemeldet. Damit erreichte die Unfallquote mit 24 je 1.000 Vollarbeiter den
niedrigsten Stand seit Bestehen der Bundesrepublik. Auch die Zahl der
tödlichen Arbeitsunfälle nahm weiter ab. Mit 606 Todesfällen in 2013 sank
die Zahl um rund 10 Prozent seit 2010. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen
nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) in 2013 rund 1,6 Millionen Erwerbsjahre aus. Dies führte zu einem
Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von etwa 59 Milliarden Euro.

Durch Verlust an Arbeitsproduktivität verlor die deutsche Volkswirtschaft
rund 103 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung.

Diese Zahlen nennt der statistische Bericht zum Stand von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (SuGA, früher Unfallverhütungsbericht Arbeit),
den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) erstellt und der – wie in diesem Jahr – alle vier Jahre in
einer ausführlichen Fassung erscheint. Als klassische Indikatoren für die
Güte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit führt der Bericht die
Unfallentwicklung und die Anzahl der Berufserkrankungen auf. Der SuGA
zeichnet ein Bild der Entwicklungen im Bereich von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland und Europa im Zeitraum 2010 bis
2013.

Während die Unfallzahlen sanken, steigt die Zahl der
Arbeitsunfähigkeitstage wieder an. Lag sie in 2010 noch bei rund 115
Fällen pro 100 gesetzlich Krankenversicherte, gab es in 2013 fast 126
Fälle pro 100 Versicherte. Dabei änderte sich die Dauer einer
Arbeitsunfähigkeit mit durchschnittlich etwa 12 Tagen kaum.


Im Jahr 2013 starben 2.357 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit.

Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2010 eine Abnahme um 152 Fälle. Trotz
des Verbotes von Asbest 1993 gehen fast zwei Drittel dieser Todesfälle auf
die Einwirkung asbesthaltiger Stäube zurück.

Im Vergleich zum Beginn des Berichtszeitraums (2010) sanken die
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um etwa drei Prozent.
Insgesamt gab es 2013 über 175.000 neue Frührenten. Zugleich nehmen jedoch
die Rentenzugänge aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen zu.
Betrug der Anteil dieser Diagnosegruppe am gesamten
Neuverrentungsgeschehen 2010 noch rund 39 Prozent, lag dieser im Jahr 2013
bei fast 43 Prozent.

Alle anderen Diagnosen sind von 2010 auf 2013 absolut und prozentual rückläufig.

Der Bericht erscheint alle vier Jahre in einer ausführlichen Version. Die
aktuelle Fassung enthält daher neben den statistischen Kennzahlen zu
Arbeitsunfällen, zu Berufskrankheiten, zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen
und zu Arbeitsbedingungen einen Überblick über Entwicklungen hinsichtlich
der Rahmenbedingungen von Arbeit und Gesundheit im Zeitraum 2010 bis 2013.

So greift der SuGa 2013 neben dem Abschluss der ersten Strategie-Periode
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der Vorstellung
des neuen Strategischen Rahmens der Europäischen Union für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 auch verschiedene weitere Themen auf.
In diesem Zusammenhang befasst sich der Bericht beispielsweise intensiv
mit der psychischen Belastung, der arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Betreuung oder den Zulassungsverfahren im Rahmen
der Chemikalien-Gesetzgebung.

Weitere Themen sind Veränderungen des staatlichen Rechts und des Rechts
der Unfallversicherungsträger, Aufgaben, Projekte und Schwerpunkte der
Länder und der Unfallversicherungsträger, ausgewählte Maßnahmen anderer
Arbeitsschutzakteure und Projekte und Aktionen der Schülerunfallversicherung sowie eine Beschreibung des Schülerunfallgeschehens.

Für den jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit –
Unfallverhütungsbericht Arbeit“ (SuGA) wertet die BAuA Informationen über
das Arbeits- und Wegeunfallgeschehen sowie über Berufskrankheiten von
allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Ebenfalls nutzt die
BAuA Informationen des Statistischen Bundesamtes, der Krankenkassen, der
Gewerbeaufsicht und der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, um zum Beispiel
die Belastungen und Arbeitsunfähigkeit darzustellen.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013 – Unfallverhütungsbericht
Arbeit; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin 2014; ISBN 978-3-88261-036-9; 339 Seiten.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und
eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis,
berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht,
bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist
eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 650 Beschäftigte arbeiten
an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle
Chemnitz.

360° MFA TOP-Morning: Impf-Check vor Kita-Besuch einführen

Angesichts verschiedener Masern-Ausbrüche in den vergangenen Jahren will die Deutsche Bundesregierung die Impfquote erhöhen und einen Impf-Check vor dem Kita-Besuch einführen. "Um eine höhere Beteiligung an den empfohlenen Schutzimpfungen auch bereits bei Kindern, die in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, zu erreichen, wird der Nachweis einer vorherigen ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz vorgesehen", heißt es im Kabinettsentwurf zum Präventionsgesetz, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinische Post" (Freitagausgabe) vorliegt. Der Entwurf, der an einigen Punkten nachgebessert wurde, soll am 17. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen auch Hebammenleistungen ausgeweitet werden. Bislang standen Hebammen bis zu acht Wochen nach der Entbindung für Mutter und Kind zur Verfügung. "Nunmehr wird dieser Zeitraum gesetzlich auf zwölf Wochen festgelegt, um die Inanspruchnahme dieser Leistung für die Versicherten zeitlich entsprechend zu flexibilisieren", heißt es in dem Gesetzentwurf. Neu ist auch die Regelung, dass alle Krankenkassen künftig Bonus-Programme anbieten sollen, mit denen sie gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Bislang war dies eine Kann-Bestimmung.