Stuhlöosistenz

Die Bristol Stool Scale ist ein Tool in der Gastroenterologie zur Beurteilung der Stuhlkonsistenz. Dies kann anhand der unten dargestellten visuellen Skala erfolgen. Diese reicht von Typ 1 (harte, klumpige Stuhlgänge, ähnlich wie Nüsse, schwer auszuscheiden) bis zu Typ 7 (flüssiger Stuhl ohne feste Stücke, der vollständig wässrig ist und keine Feststoffe enthält). Diese Skala kann für die Verlaufsbeurteilung von Darmstörungen wie dem Reizdarmsyndrom oder entzündlichen Darmerkrankungen und auch für die allgemeine Einschätzung des Stuhlgangs angewandt werden

Typ 1: Einzelne, feste Kügelchen, ähnlich Nüssen und schwer auszuscheiden. Dies kann auf eine sehr langsame Darmbewegung hinweisen und ist oft ein Zeichen von Verstopfung.

Typ 2: Wurstförmig, aber klumpig. Dies deutet ebenfalls auf Verstopfung hin

Typ 3: Wurstförmig mit rissiger Oberfläche. Dieser Typ ist normal und weist auf eine gesunde Verdauung hin.

Typ 4: Wurstartig oder schlangenförmig mit glatter, weicher Oberfläche. Dies gilt als der ideale Stuhl und ist ein Anzeichen für eine regelmäßige Verdauung ohne Probleme.

Typ 5: Weiche, glattrandige Klümpchen und einfach auszuscheiden. Dieser Stuhltyp weist auf einen mangelnden Ballaststoffgehalt in der Ernährung hin, ist aber noch im normalen Bereich.

Typ 6: Fluffige Stücke mit unregelmäßigen Rändern, ein matschiger Stuhl. Dies kann auf einen gestörten Verdauungsprozess hinweisen und ist oft mit einer erhöhten Stuhlfrequenz verbunden.

Typ 7: Flüssig ohne feste Bestandteile. Dieser Typ kommt durch eine schnelle Darmpassage zustande, wie es bei Durchfall der Fall ist.

Die Bristol Stool Scale ermöglicht es medizinischem Fachpersonal und Patient:innen, Veränderungen im Stuhlgang präzise zu beschreiben und zu dokumentieren.

Was man in der Medizin nicht so alles lernen kann ;)

Befunderhebung versus Diagnoseirrtum

 

„Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht gemacht“

Nach § 630f des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss der Arzt die Behandlung in der Patientenakte dokumentieren. Festgehalten werden müssen sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse und Befunde. Ist die ärztliche Dokumentation lückenhaft, führt das zu Beweiserleichterungen für den Patienten. Nach der Rechtsprechung wird dann nämlich vermutet, dass eine Maßnahme, die nicht in der Patientenakte dokumentiert ist, auch nicht durchgeführt wurde. Es ist dann Sache des Arztes, diese Vermutung zu widerlegen, zum Beispiel durch Zeugen.