Parkinson Symptomfreiheit

Forschende des Universitätsklinikums Tübingen entdecken genetische Variante, die das Fortschreiten der seltenen neurodegenerativen Krankheit beschleunigt.

Das Parkin-Gen hat einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf der Machado-Joseph-Krankheit. Das haben Forschende des Instituts für Medizinische Genetik und Angewandte Genomik des Universitätsklinikums Tübingen herausgefunden. Je nachdem, welche Genvariante vorliegt, wird der Erkrankungsverlauf beschleunigt oder verlangsamt. Die Forschenden erhoffen sich, durch die Erkenntnisse neue therapeutische Ansätze entwickeln zu können, etwa personalisierte Medikamente.


Die Machado-Joseph-Krankheit (MJD), auch als Spinozerebelläre Ataxie Typ 3 bekannt, ist eine seltene, erblich bedingte neurodegenerative Erkrankung, die geschätzt bei zwei von 100.000 Menschen auftreten kann. Ursache für MJD ist eine Genmutation im ATXN3-Gen. Im Verlauf der Erkrankung verfallen kontinuierlich bestimmte Nervenzellen im Kleinhirn, der Bewegungskoordinationszentrale unseres Gehirns. Im mittleren Lebensalter kommt es bei Patientinnen und Patienten zu immer stärker werdenden Bewegungsstörungen und weiteren neurologischen Beschwerden. Bis heute gibt es keine Therapie gegen die Krankheit.

Parkin-Gen-Variante V380L beeinträchtigt die Zellreparatur

Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen rund um den Forschungsgruppenleiter PD Dr. Thorsten Schmidt und Erstautor Dr. Jonasz Weber vom Institut für Medizinische Genetik und Angewandte Genomik haben nun eine wichtige Entdeckung gemacht, die aktuell zu einer besseren Prognose und zukünftig zu einer besseren Behandlung beitragen könnte. Die jüngsten Erkenntnisse der Tübinger Forschenden zeigt, dass eine spezifische und seltene Variante des Parkin-Gens (V380L) auf den Krankheitsverlauf einwirkt. Während die häufigere Variante des Gens eher einen schützenden Effekt hat, beschleunigt die seltenere Genvariante V380L das Auftreten der Symptome und verschlechtert den Verlauf der Krankheit. Die Variante des Parkin-Gens beeinträchtigt die Fähigkeit der Zellen, beschädigte Mitochondrien zu beseitigen. Mitochondrien sind die Kraftwerke unserer Zellen und liefern Energie. Das Beseitigen defekter Mitochondrien wird als Mitophagie bezeichnet und ist entscheidend für das Überleben und die Gesundheit von Nervenzellen. „Unsere Studie zeigt, dass die Genvariante die Mitophagie beeinträchtigt und das Fortschreiten der Krankheit beschleunigt“, erklärt Dr. Schmidt.

Mögliche neue Therapieansätze und Verbindung zu Parkinson

Die Entdeckung der Parkin-Gen-Variante könnte die Prognose des Erkrankungsverlaufs verbessern und neue Ansätze für die Behandlung der Machado-Joseph-Krankheit eröffnen. „Interessanterweise steht das Parkin-Gen im Zusammenhang mit Parkinson. Unsere Ergebnisse könnten daher für weitere Hirnerkrankungen ebenso wichtig sein" erläutert Schmidt. Durch eine gezielte Therapie der Mitophagie könnte es zukünftig gelingen, das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen. 


„Dies würde den Betroffenen mehr Lebensqualität und eine verlängerte Symptomfreiheit ermöglichen“, ist sich Weber sicher. Die Tübinger Forschenden planen, die spezifische Rolle des Parkin-Gens krankheitsübergreifend in weiteren Studien zu untersuchen, um gezielte Behandlungsstrategien zu entwickeln.

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PD. Dr. Thorsten Schmidt
Institut für Medizinische Genetik und Angewandte Genomik

Originalpublikation:
https://link.springer.com/article/10.1007/s00401-024-02762-6

Herzinsuffizienspartner DMP

Mit einer Evidenzkartierung zu Themen, die nicht ausreichend von Leitlinien abgedeckt sind, eröffnet das IQWiG dem G-BA kurzfristige Handlungsoptionen für DMP-Beratungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Evidenzkartierung zum Einsatz von strukturierten Unterstützungsangeboten beim Monitoring von Herzinsuffizienzpatienten beauftragt, die die Einschlusskriterien zur Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP) Herzinsuffizienz erfüllen.
Mit diesem Auftrag nutzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals die Option, um die Evidenz aus Leitlinien im Zuge von DMP-Beratungen mit Unterstützung des IQWiG durch weitere Evidenz zu vervollständigen. 

Die Evidenzkartierung des IQWiG basiert auf einer systematischen Recherche und liefert wichtige Hinweise auf Ansatzpunkte für strukturierte Unterstützung, die eine Stabilisierung der Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz (HI) nach einem Krankenhausaufenthalt ermöglichen könnte.

Stabilisierende Maßnahmen bei Herzinsuffizienz

Bei der Herzinsuffizienz (HI) handelt es sich um ein komplexes klinisches Syndrom, bei dem das Herz nicht mehr in der Lage ist, den Körper in Ruhe oder bei Belastung ausreichend mit Blut und Sauerstoff zu versorgen und damit einen stabilen Stoffwechsel zu gewährleisten. HI tritt häufig bei älteren Menschen auf (ab ca. 60 Jahre), stellt in Deutschland eine der häufigsten Diagnosen in der stationären Versorgung dar und gehört hierzulande zu den häufigsten Todesursachen. Bei vielen HI-Patientinnen und -Patienten treten weitere Erkrankungen auf wie chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus oder Anämie.
Insgesamt acht randomisierte kontrollierte Studien (RCT) wurden in die Evidenzkartierung eingeschlossen. Die betrachteten Patientenpopulationen waren teils breit definiert, teils enger eingegrenzt auf Patientinnen und Patienten mit potenziell besonderem Versorgungsbedarf: nach kardialer Dekompensation und stationärem Aufenthalt wegen Herzinsuffizienz sowie bei zusätzlichem Vorliegen einer depressiven Symptomatik.
Die Studien untersuchten unterschiedlich gestaltete Unterstützungsangebote, die zumeist über regelmäßige telefonische oder häusliche Patientenkontakte durch geschulte Pflegekräfte umgesetzt wurden. Die Unterstützungsangebote in den Studien variierten beispielsweise in Bezug auf die Interventionsdauer sowie den Umfang und die Frequenz der Patientenkontakte. Die Maßnahmen zielten häufig auf Patientenschulungen ab, aber auch auf eine engmaschige Überwachung von Symptomen und Vitaldaten sowie auf eine Optimierung der medikamentösen Therapie.
In der Evidenzkartierung werden die zentralen patientenrelevanten Zielgrößen aus den Studien, Sterblichkeit (Mortalität) und Krankenhausaufenthalte (Hospitalisierung) dargestellt, für die zum Teil auch Metaanalysen möglich waren. Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität lagen nur vereinzelt verwertbare Ergebnisse vor.
Stefanie Thomas, Leiterin des Stabsbereichs Qualitätssicherung beim IQWiG, zieht Bilanz nach der ersten Evidenzkartierung für die DMP-Beratungen im G-BA: „Innerhalb von nur fünf Monaten steht vom IQWiG eine solide Übersicht über die Evidenz zu strukturierten Unterstützungsangeboten bei Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz zur Verfügung. Auf dieser Grundlage kann der G-BA jetzt gezielt über weitere Maßnahmen für das DMP Herzinsuffizienz entscheiden.“

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Der G-BA hatte das IQWiG am 15. Mai 2024 beauftragt, die Evidenzkartierung zu strukturierten Unterstützungsangeboten im Rahmen des Monitorings von Herzinsuffizienzpatienten in einem beschleunigten Verfahren als „Rapid Report“ zu erarbeiten. Zwischenprodukte wurden daher nicht veröffentlicht und nicht zur Anhörung gestellt. Dem G-BA ist dieser Rapid Report am 19. August 2024 zugegangen.

Originalpublikation:
https://www.iqwig.de/projekte/q24-01.html

24. Schwangerschaftswoche

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. 

In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Die Staffelung solle von einer Expertenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID136221). 

Der gestaffelte Mutterschutz solle ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.

Aktuell stehe Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu, schreibt die Petentin. 

Auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, sei unzureichend. 

Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Frau, die etwa nach 18 Wochen und sechs Tagen eine Fehlgeburt erleide, gar keinen Mutterschutz erhalte, wohingegen Frauen, die ihr Kind nur einen Tag später verlören, ein Mutterschutz von 18 Wochen gewährt werde. 

Eine derartig harte Grenzziehung sei bei dieser sensiblen und die Würde der Frau betreffenden Frage unangemessen. 

Eine Expertenkommission soll daher aus Sicht der Petentin eine genaue Ausgestaltung der geforderten Staffelung vornehmen.

Dem Ausschuss sei außerordentlich bewusst, dass es für Frauen sowohl psychisch als auch physisch in höchstem Maße belastend ist, wenn sie ein Kind nicht lebend zur Welt bringen, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. 

Aktuell sei es so, dass bei einer Fehlgeburt der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft endet. 

Im rechtlichen Sinne werde eine Fehlgeburt nicht als Entbindung bewertet, sodass die Schutzfrist nach der Entbindung nicht ausgelöst wird. 

Gerechtfertigt werde dies bisher damit, dass ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung entsteht, bei einer Fehlgeburt typischerweise nicht gegeben sei, heißt es in der Beschlussempfehlung. 

Dies bedeute jedoch nicht, dass die betroffenen Frauen in dieser Situation ungeschützt sind. Sie haben der Vorlage zufolge einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung sowie einen erweiterten Kündigungsschutz.

Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten. 

Nach Regierungsangaben werde derzeit die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Es sei vorgesehen, im Gesetzgebungsverfahren auch Fachverbände zu beteiligen. Ferner teilt die Regierung mit, dass die mit der Petition geforderte Einrichtung einer Expertenkommission geprüft werde.

Die hohe Zahl der Mitzeichnungen der Eingabe (22.383) verdeutlicht nach Auffassung des Ausschusses die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung. 

Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Orphan Drugs

Der Gesundheitsausschuss hat sich in einem Fachgespräch mit sogenannten Orphan Drugs befasst, Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen. 

Wie die Experten am Mittwoch im Ausschuss erklärten, werden betroffene Patienten in Deutschland aufgrund privilegierter Zugangsregelungen viel früher mit neuen Medikamenten versorgt als in anderen Ländern, allerdings zu sehr hohen Abgabepreisen.

Andreas Hochhaus von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DHGO) erklärte, die besondere Lage für Patienten mit seltenen Erkrankungen werde im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (ANNOG) mit eigenen Regelungen für die Nutzenbewertung berücksichtigt. Es gebe Anreize, um die Entwicklung und Verfügbarkeit neuer Medikamente zu fördern. Das betreffe derzeit ein Plateau von etwa 35 Arzneimitteln pro Jahr.

Viele Verfahren beträfen die Hämatologie (Blutkrankheiten) und Onkologie (Krebserkrankungen). Die jetzige Regulierung sei im Wesentlichen sinnvoll, denn die Patienten dürfen nicht für die Seltenheit ihrer Erkrankung diskriminiert werden. Allerdings gebe es bei der Definition der Orphan Diseases und Orphan Drugs der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Korrekturbedarf. Die Kriterien der EMA deckten den Versorgungsbedarf nicht vollständig ab.

Auch Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sagte, die Regelungen zur Privilegierung der Orphan Drugs hätten sich weitgehend bewährt. Deutschland sei bei der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen weltweit führend. So stünden 90 Prozent der von der EMA zugelassenen neuen Medikamente innerhalb von sechs Wochen auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Manche Krankheiten wie die spinale Muskelatrophie müssten früh therapiert werden. Hier komme das schnelle Verfahren den Patienten zugute.

Hecken räumte ein, dass die Therapien extrem teuer seien. Nur 0,07 Prozent der Rezepte entfielen auf Orphan Drugs. Diese Rezepte stünden jedoch für 12,8 Prozent der Arzneimittelausgaben in Höhe von insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro.

Auf die hohen Kosten ging auch Maximilian Blindzellner vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Anfang seien die Regulierer davon ausgegangen, dass Orphan Drugs für die Entwickler unwirtschaftlich wären. Tatsächlich sei der Markt für Orphan Drugs umsatzträchtig, hochprofitabel und stark wachsend. Das setze die Finanzen der GKV zusätzlich unter Druck. Es sei an der Zeit, die Förderung neu zu justieren und den Wettbewerb zu stärken. Nötig seien Belege für einen Zusatznutzen und angemessene Preise. 

Viele Orphan Drugs seien auch ohne Privilegien profitabel.

Deine Vitalparameter im Auto ..

 Rund 270.000 Menschen erleiden in Deutschland pro Jahr einen Schlaganfall. Jeder fünfte Betroffene stirbt innerhalb der ersten Wochen an den Folgen. Um einem Schlaganfall vorzubeugen, ist es wichtig, die Symptome frühzeitig zu erkennen. Wie wäre es, wenn sich die drohende Herz-Kreislauf-Erkrankung schon während der Autofahrt erfassen ließe? Daran forscht das Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik (PLRI) der TU Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover. Wie es möglich ist, aus dem Fahrzeuginneren einen medizinisch-diagnostischen Raum zu machen, zeigen die Forschenden ab 11. November auf der Medizintechnik-Fachmesse „Medica“ in Düsseldorf mit ihrem SmartCar.


Etwa 43 Minuten verbringen Menschen durchschnittlich pro Tag in einem Fahrzeug. „Da liegt es nahe, auch medizinische Untersuchungen in unsere tägliche Mobilität mit einzubinden“, sagt Professor Thomas Deserno vom Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik (PLRI). „Die Integration einer kontinuierlichen Gesundheitsüberwachung birgt großes Potenzial, Krankheiten früher zu erkennen.“ Automotive Health, also die Verknüpfung von Gesundheitsdiensten mit dem Auto, kann so beispielsweise Diabetes, kritische Herzfrequenzen, sich anbahnende Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erschöpfung während der Fahrt erkennen. 


„Deshalb ist es zwar neu und ungewöhnlich, ein Auto auf einer Medizintechnik-Messe vorzustellen, aber auch nur folgerichtig, unser SmartCar als ein Produkt für die Gesundheitsvorsorge zu präsentieren“, so Professor Deserno. Gemeinsam mit dem Innovationen Institut aus Frankfurt/Main wird das PLRI auf der „Medica“ in Düsseldorf das SmartCar vorstellen.

Sensoren im Lenkrad und Sicherheitsgurt

Doch wie genau funktioniert das Monitoring im Auto? Das SmartCar des PLRI ist mit integrierten Sensoren für EKG, Herz- und Atemfrequenz ausgestattet, die passiv und kontinuierlich die Gesundheit während der Fahrt überwachen, ohne den Fahrenden zu beeinträchtigen. So sind im Lenkrad Sensorsysteme integriert, die über die Hände ein EKG aufzeichnen. Im Sicherheitsgurt werden die Herztöne erfasst. Eine Innenraumkamera nimmt das Gesicht des Fahrenden ins Visier, um Herzschlagrate und Atemfrequenz zu berechnen. Ein Temperatursensor im Autositz misst zusätzlich die Körpertemperatur. Alle wichtigen Vitalparameter können so erfasst werden. Die aufgenommenen Daten werden über eine Sensordatenfusion mit Hilfe eines neuronalen Netzes zusammengeführt und analysiert.

Durch die Messungen über einen längeren Zeitraum kann ein individuelles Profil der Patient*innen erstellt werden. Kleine, aber kontinuierliche Änderungen in diesem persönlichen Gesundheitsprofil, wie zum Beispiel häufigere oder längere Herzschlagunregelmäßigkeiten (Vorhofflimmern), können so frühzeitig erkannt werden. Gut ein Drittel aller Schlaganfälle werden durch Vorhofflimmern ausgelöst und könnten mit dem PLRI SmartCar möglicherweise vermieden werden.

Der Vorteil der Messungen im Auto: Die Werte werden zu unterschiedlichen Tageszeiten erhoben, die aber meist auch eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen. Da ist zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit und zurück oder auch Einkaufsfahrten.

Das Auto als Diagnose-Raum

Geplant ist, am Abend der Fahrt eine Auswertung der Daten per E-Mail zu erhalten und auf mögliche Auffälligkeiten hinzuweisen, die einen Arztbesuch erforderlich machen. Die Autofahrer*innen sollen während der Fahrt nicht durch ein Notfallsystem gestört oder abgelenkt werden.

„Uns geht es darum, tendenzielle Veränderungen und Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und damit präventiv zu wirken“, so Professor Deserno. Ziel des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts „Car as Diagnostic Space“ (CarDS) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fahrzeugtechnik der TU Braunschweig ist es daher auch herauszufinden, wie viel Prozent der Fahrzeit für eine zuverlässige Herzfrequenzanalyse geeignet sind. Dadurch können die Wissenschaftler*innen feststellen, ob es möglich ist, die Fahrzeit für eine genaue Herzfrequenzanalyse zu nutzen.
Mit dem SmartCar zeigt das PLRI, wie die Gesundheitsüberwachung im Auto das Risiko schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich senken und Fahrzeuge der Zukunft zu einem unverzichtbaren Bestandteil der präventiven Gesundheitsförderung werden könnten.

Vortrag von Professor Thomas Deserno auf der “Medica” in Düsseldorf
„My car prevents strokes“
11. November, 12:25 Uhr
Halle 13 Stand E63

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildung VOR ORT


Prof. Dr. Thomas M. Deserno
Technische Universität Braunschweig
Geschäftsführender Direktor, Leiter Standort Braunschweig
Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik
Mühlenpfordtstr. 23
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 391-2130
E-Mail: thomas.deserno@plri.de
www.plri.de/team/thomas-deserno