Medizin am Abend Fazit: Regelung für Arzneien bleibt
Die Bundesregierung lehnt es ab, die Aut-idem Regelung für einzelne
Patientengruppe aufzuheben.
Das wurde während der öffentlichen Sitzung
des Petitionsausschusses am Montag (gestern) deutlich. Die Regelung zu „aut idem“
(deutsch: „oder ein Gleiches“) verpflichtet Apotheker, statt des vom
Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den
Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag
mit dem Arzneimittelhersteller hat.
Nach Ansicht von Annette
Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat sich die seit 13 Jahren geltende
Regelung bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte
Widmann-Mauz deutlich und stellte sich so gegen eine vom Geschäftsführer
der Deutschen Parkinson-Vereinigung, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff,
eingebrachte Petition.
Darin hatte Mehrhoff die Forderung
erhoben, Parkinsonpatienten von dieser Regelung auszunehmen. Die
Betroffenen, so die Argumentation des Petenten, litten unter anderem
unter Problemen der Magen-Darm-Motorik.
Dies führe dazu, dass
Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, „die aber in ihrer
Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen
dürfen“, für Parkinsonkranke nicht verkraftbar seien.
„Das unterscheidet
die Erkrankung von anderen chronischen Krankheiten“, sagte der
Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung.
Zugleich machte er
deutlich, dass es nicht das Ziel der Petition sei, statt Generika teure
Originalmedikamente verschrieben zu bekommen.
Es gehe vielmehr darum,
dass die Patienten in der ambulanten Betreuung die Medikamente erhalten
können, auf die sie im stationären Bereich eingestellt worden seien.
Die
Gesundheitsstaatssekretärin verwies darauf, dass die Verträglichkeit
von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss - bestehend aus
Vertretern von Ärzten und Krankenkassen - gewissenhaft geprüft werde.
Das BMG, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen
der Bewertung ein. „Wir führen die Rechtsaufsicht und prüfen, ob alles
formal korrekt zu geht, haben aber keine Fachaufsicht“, stellte sie
klar. Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren, fügte sie
hinzu.
Außerdem verwies die CDU-Politikerin auf die Möglichkeit der
Ärzte, im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem Regelung zu
befreien.
Dem Einwand des Petenten, Ärzte müssten in solchen Fällen
Regressanforderungen fürchten, hielt sie entgegen, dass einer solchen
Forderung seitens der Krankenkassen immer ein „Beratungsgespräch“ mit
dem Arzt vorausgehen müsse, bei dem auf die konkrete individuelle
Situation des Patienten eingegangen werden könne.
Die Realität,
so der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, sehe aber
anders aus. Ärzte fürchteten schlichtweg den hohen bürokratischen
Aufwand, wenn sie die Aut-idem Regelung außer Kraft setzen.
Der Aussage
der Staatssekretärin, wonach von einem ständigen Wechsel der Medikamente
angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge nicht
die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es
dennoch zu einen häufigen Austausch. Was die Rolle des Gemeinsamen
Bundesausschusses angeht, so vertrat der Petent die Ansicht, die
Bewertung des Ausschusses von Medikamenten auf Basis der Wirkstoffe sei
„für viele Indikationen folgerichtig und logisch“.
Laut Mehrhoff gelte
dies aber nicht für Parkinsonpatienten.